Neue Testregeln für Fünft- und Sechstklässler
Grüne und CDU streiten jedoch weiter um Abstandsgebote in den Klassenräumen
STUTTGART (dpa) - Bei der Rückkehr der fünften und sechsten Klassen in die Schulen sollen die Kinder wie schon die Lehrkräfte zweimal die Woche kostenlos getestet werden. Darauf hat sich die grün-schwarze Regierung verständigt, wie die dpa am Mittwoch in Stuttgart aus Regierungskreisen erfuhr. Von diesem Montag an bis zu den Osterferien sollen sich die Eltern darum kümmern, dass ihre Kinder sich bei Apotheken, Hausärzten oder kommunalen Anlaufstellen auch an Schulen auf das Coronavirus testen lassen. Erst nach den Ferien soll es flächendeckend an den Schulen Testzentren geben. Die Osterferien beginnen am 1. April, am 12. April müssen die Kinder und Jugendlichen wieder zur Schule.
Das Land geht mit dieser Teststrategie über den Bund-Länder-Beschluss von vor einer Woche hinaus. (siehe auch Seite 4). Dort hatte es geheißen, die Länder sollten sicherstellen, „dass das Personal in Schulen und Kinderbetreuung sowie alle Schülerinnen und Schüler pro Präsenzwoche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest erhalten“. Der Städtetag hatte am Montag erklärt, drei Viertel der Kommunen
unterstützten das Land seit der Wiedereröffnung der Kitas und Schulen durch mobile Testteams direkt in der Einrichtung.
Kultusministerin und CDU-Spitzenkandidatin Susanne Eisenmann sagte am Mittwoch im ARD-„Mittagsmagazin“, sie sehe in der Sache „keinerlei Änderungsbedarf“. Ihr Ministerium hatte erklärt, es gebe „kein förmliches Abstandsgebot“bei der Rückkehr der Unterstufe vom kommenden Montag an. Allerdings sollten die Schulen – wenn möglich – größere Räume nutzen oder die Klassen auf zwei Unterrichtsräume aufteilen. Bei Lehrerverbänden hatte das zu Protesten geführt, weil viele Schulen dies aus ihrer Sicht personell nicht bewerkstelligen können.
Auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte am Dienstag darauf gepocht, dass die Lockerung der Corona-Maßnahmen in den fünften und sechsten Klassen nur möglich sei, „wenn der Abstand eingehalten wird“. Ansonsten müsse überlegt werden, ob es einen Wechsel von Präsenz- und Fernunterricht geben könne. Am Mittwoch hieß es aus der Regierungszentrale, man habe noch Gesprächsbedarf.
Eisenmann ist gegen Wechselunterricht und sagte im ARD-„Mittagsmagazin“: „Es ist so, dass wir eine gültige Corona-Verordnung haben, die das Sozialministerium vorgeschlagen hat, die abgestimmt wurde, die am Wochenende im Kabinett gemeinsam auch unter Zustimmung von Herrn Kretschmann verabschiedet wurde.“Auf dieser Basis habe sie an die Schulleiter einen Brief geschrieben, der die Aufteilung der Schüler in mehrere Klassenräume als Möglichkeit und nicht als Voraussetzung für einen Schulbetrieb vorschlage.
Die Kultusministerin verwies zudem darauf, dass es im Südwesten keine Präsenzpflicht an den Schulen gibt. „Niemand muss sein Kind schicken, sondern es kann zu Hause bleiben und hat dann Schulpflicht, die durch Fernunterricht geregelt wird.“In den Klassen müssen Lehrkräfte und Schüler im Übrigen medizinische Masken tragen.