Was Urlauber 2021 wissen müssen
Auf der Reisemesse ITB diskutiert die Branche, wie es dieses Jahr weitergeht
BERLIN (dpa) - Nichts Genaues weiß man nicht: Das gilt im zweiten Corona-Jahr auch für Reisende, die gerne wieder Urlaub machen möchten. Auch die Tourismusbranche, die zur diesjährigen Reisemesse ITB (noch bis 12. März) rein virtuell zusammenkommt, kann nur hoffen. Wann und wie Urlaubsreisen wieder möglich sein werden, liegt nicht in ihrer Hand. Es gibt mehr offene Fragen als konkrete Antworten. Was Urlauber zum jetzigen Zeitpunkt wissen müssen.
Wann kann ich überhaupt wieder reisen? Angesichts des Lockdowns mag es verwundern: Zwar dürfen Hotels und Ferienwohnungen in Deutschland keine Urlauber empfangen, aber ein Reiseverbot gibt es nicht. Auslandsreisen sind weiterhin möglich. Die Auflagen sind aber streng: Bei der Rückkehr nach Deutschland besteht aus vielen Ländern Quarantäne-Pflicht, auch ein Corona-Test ist nötig. Das schreckt viele Reisende ab.
Die Frage ist, wann das touristische Beherbergungsverbot im Inland und die Restriktionen für Urlaub im Ausland fallen. Ob Hotels in einzelnen deutschen Bundesländern über Ostern Gäste empfangen werden, ist fraglich. Die Tourismusbranche glaubt eher nicht an Ostern, auch wenn etwa Tui wieder Urlauber nach Mallorca fliegen möchte. Berechtigte Hoffnung besteht auf Sommerurlaub. Tui-Chef Fritz Joussen legte sich schon fest: „Reisen in Europa wird im Sommer 2021 möglich sein – sicher und verantwortungsvoll.“
Wikinger Reisen etwa ist nicht ganz so optimistisch: „Hoffen auf Deutschland ab Mai, Südeuropa ab Herbst, Fernreisen vielleicht ab Winter 21/22“, heißt es bei dem Veranstalter für Aktivurlaub aus Hagen zu den Aussichten für das Reisejahr 2021.
Die Urlauber sind offenbar auch skeptisch, was Reisen schon in den nächsten Wochen angeht: Laut Deutschem Reiseverband (DRV) buchen die meisten erst für Sommer oder später im Jahr.
Wie kann das Reisen wieder leichter möglich werden? Die Reisebranche setzt große Hoffnungen auf einen digitalen Impfpass. Die technische Umsetzung kann aber noch Monate dauern. Welche Rechte das Dokument dann bringt, sollen die EU-Länder selbst entscheiden. Außerdem würde der Pass nur Geimpfte von hinderlichen Auflagen bei der Einreise befreien. Es kommt hier also auf das Impftempo an.
Einige Länder haben bereits Tatsachen geschaffen: Wer nachweislich vollständig geimpft ist oder mit einem Attest belegen kann, dass er eine Corona-Infektion bereits überstanden hat, darf schon jetzt ohne Auflagen einreisen. Das gilt unter anderem auf Madeira oder in Polen, Estland und Georgien. Urlauberinnen und Urlauber sollten stets engmaschig die geltenden Einreisebestimmungen prüfen.
Für die Masse an Reisenden, die womöglich erst im Sommer oder später geimpft werden, kommt es vor allem auf den Verlauf der Pandemie an. Die Einstufung von Ländern als Risikogebiete, Hochrisikogebiete und Virusvarianten-Gebiete hängen von den Infektionszahlen ab. Mit diesen Einstufungen gehen auch die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes einher, die Urlaubsreisen derzeit deutlich erschweren. Eine Reisewarnung ist zwar kein Reiseverbot, hat aber abschreckende Wirkung. Wird sie nach der Buchung für ein Land ausgesprochen, können betroffene Pauschalurlauber kostenlos vom Vertrag zurücktreten.
Kann ich schon bedenkenlos einen Urlaub buchen? Flüge und Hotels sind buchbar, Veranstalter bieten Pauschalreisen an. Über die Angebote können sich Urlauber zum Beispiel im Reisebüro, in Reisekatalogen oder auf Onlineportalen informieren. Ob diese am Ende auch wie geplant stattfinden können, ist eine andere Frage.
Buchungen von Pauschalreisen oder einzelnen Leistungen wie Flug oder Unterkunft bedeuten eine rechtliche Verpflichtung. „Ob und unter welchen Voraussetzungen sich diese wieder lösen lässt, wenn etwa schon bei der Buchung eine Reisewarnung für das Reiseziel besteht, ist zumindest gerichtlich nicht geklärt“, betont Rechtsexperte Jan Philipp Stupnanek von der Verbraucherzentrale NRW. Das heißt: Es besteht das Risiko, dass Reisende auf Kosten sitzen bleiben.
Kann ich eine gebuchte Reise später ohne Gebühren absagen? Das hängt auch von der Reiseform ab. „Von einem Pauschalreisevertrag können Verbraucher dann kostenfrei zurücktreten, wenn unvermeidbare außergewöhnliche Umstände die Reise erheblich beeinträchtigen“, erklärt Stupnanek. Ein starkes Indiz dafür sei eine Reisewarnung.
Doch auch ohne diese Warnung kann ein Urlaub stark beeinträchtigt sein. Ein Pauschalurlauber braucht immer gute Argumente, um kostenlos vom Vertrag zurücktreten zu können. Diese sind meist erst kurzfristig absehbar. Daher rät der Reiserechtsexperte Ernst Führich, eine Pauschalreise erst vier bis fünf Wochen vor dem Abreisetermin zu stornieren, wenn man sie doch nicht antreten möchte. Dann dürfte klar sein, ob die Reise wie gebucht stattfinden kann.
„Bei einzeln gebuchten Reiseleistungen besteht ein Recht auf kostenfreie Stornierung nur, wenn es vertraglich vereinbart wurde“, erläutert Jan Philipp Stupnanek. Reisende müssen sich also zum Beispiel informieren, ob eine Fluggesellschaft aufgrund der Pandemie eine kostenlose Umbuchung ermöglicht. Ansonsten gilt: Die Leistung muss bezahlt werden. „Nur wenn die Leistung nicht erbracht werden kann, zum Beispiel bei einem Flug- oder Einreiseverbot für den jeweiligen Fluggast, braucht sie nicht bezahlt zu werden.“
Bei der Buchung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern im Ausland müssen Reisende aufpassen. Hier gilt bei Individualbuchungen das Recht des jeweiligen Landes. Bleibt zum Beispiel die Grenze zu, hat ein Urlauber mit einer Ferienhaus-Buchung im Zweifel Pech gehabt. Den Aufenthalt muss er zahlen, obwohl er nicht anreisen kann.