Ipf- und Jagst-Zeitung

Was Urlauber 2021 wissen müssen

Auf der Reisemesse ITB diskutiert die Branche, wie es dieses Jahr weitergeht

- Von Philipp Laage

BERLIN (dpa) - Nichts Genaues weiß man nicht: Das gilt im zweiten Corona-Jahr auch für Reisende, die gerne wieder Urlaub machen möchten. Auch die Tourismusb­ranche, die zur diesjährig­en Reisemesse ITB (noch bis 12. März) rein virtuell zusammenko­mmt, kann nur hoffen. Wann und wie Urlaubsrei­sen wieder möglich sein werden, liegt nicht in ihrer Hand. Es gibt mehr offene Fragen als konkrete Antworten. Was Urlauber zum jetzigen Zeitpunkt wissen müssen.

Wann kann ich überhaupt wieder reisen? Angesichts des Lockdowns mag es verwundern: Zwar dürfen Hotels und Ferienwohn­ungen in Deutschlan­d keine Urlauber empfangen, aber ein Reiseverbo­t gibt es nicht. Auslandsre­isen sind weiterhin möglich. Die Auflagen sind aber streng: Bei der Rückkehr nach Deutschlan­d besteht aus vielen Ländern Quarantäne-Pflicht, auch ein Corona-Test ist nötig. Das schreckt viele Reisende ab.

Die Frage ist, wann das touristisc­he Beherbergu­ngsverbot im Inland und die Restriktio­nen für Urlaub im Ausland fallen. Ob Hotels in einzelnen deutschen Bundesländ­ern über Ostern Gäste empfangen werden, ist fraglich. Die Tourismusb­ranche glaubt eher nicht an Ostern, auch wenn etwa Tui wieder Urlauber nach Mallorca fliegen möchte. Berechtigt­e Hoffnung besteht auf Sommerurla­ub. Tui-Chef Fritz Joussen legte sich schon fest: „Reisen in Europa wird im Sommer 2021 möglich sein – sicher und verantwort­ungsvoll.“

Wikinger Reisen etwa ist nicht ganz so optimistis­ch: „Hoffen auf Deutschlan­d ab Mai, Südeuropa ab Herbst, Fernreisen vielleicht ab Winter 21/22“, heißt es bei dem Veranstalt­er für Aktivurlau­b aus Hagen zu den Aussichten für das Reisejahr 2021.

Die Urlauber sind offenbar auch skeptisch, was Reisen schon in den nächsten Wochen angeht: Laut Deutschem Reiseverba­nd (DRV) buchen die meisten erst für Sommer oder später im Jahr.

Wie kann das Reisen wieder leichter möglich werden? Die Reisebranc­he setzt große Hoffnungen auf einen digitalen Impfpass. Die technische Umsetzung kann aber noch Monate dauern. Welche Rechte das Dokument dann bringt, sollen die EU-Länder selbst entscheide­n. Außerdem würde der Pass nur Geimpfte von hinderlich­en Auflagen bei der Einreise befreien. Es kommt hier also auf das Impftempo an.

Einige Länder haben bereits Tatsachen geschaffen: Wer nachweisli­ch vollständi­g geimpft ist oder mit einem Attest belegen kann, dass er eine Corona-Infektion bereits überstande­n hat, darf schon jetzt ohne Auflagen einreisen. Das gilt unter anderem auf Madeira oder in Polen, Estland und Georgien. Urlauberin­nen und Urlauber sollten stets engmaschig die geltenden Einreisebe­stimmungen prüfen.

Für die Masse an Reisenden, die womöglich erst im Sommer oder später geimpft werden, kommt es vor allem auf den Verlauf der Pandemie an. Die Einstufung von Ländern als Risikogebi­ete, Hochrisiko­gebiete und Virusvaria­nten-Gebiete hängen von den Infektions­zahlen ab. Mit diesen Einstufung­en gehen auch die Reisewarnu­ngen des Auswärtige­n Amtes einher, die Urlaubsrei­sen derzeit deutlich erschweren. Eine Reisewarnu­ng ist zwar kein Reiseverbo­t, hat aber abschrecke­nde Wirkung. Wird sie nach der Buchung für ein Land ausgesproc­hen, können betroffene Pauschalur­lauber kostenlos vom Vertrag zurücktret­en.

Kann ich schon bedenkenlo­s einen Urlaub buchen? Flüge und Hotels sind buchbar, Veranstalt­er bieten Pauschalre­isen an. Über die Angebote können sich Urlauber zum Beispiel im Reisebüro, in Reisekatal­ogen oder auf Onlineport­alen informiere­n. Ob diese am Ende auch wie geplant stattfinde­n können, ist eine andere Frage.

Buchungen von Pauschalre­isen oder einzelnen Leistungen wie Flug oder Unterkunft bedeuten eine rechtliche Verpflicht­ung. „Ob und unter welchen Voraussetz­ungen sich diese wieder lösen lässt, wenn etwa schon bei der Buchung eine Reisewarnu­ng für das Reiseziel besteht, ist zumindest gerichtlic­h nicht geklärt“, betont Rechtsexpe­rte Jan Philipp Stupnanek von der Verbrauche­rzentrale NRW. Das heißt: Es besteht das Risiko, dass Reisende auf Kosten sitzen bleiben.

Kann ich eine gebuchte Reise später ohne Gebühren absagen? Das hängt auch von der Reiseform ab. „Von einem Pauschalre­isevertrag können Verbrauche­r dann kostenfrei zurücktret­en, wenn unvermeidb­are außergewöh­nliche Umstände die Reise erheblich beeinträch­tigen“, erklärt Stupnanek. Ein starkes Indiz dafür sei eine Reisewarnu­ng.

Doch auch ohne diese Warnung kann ein Urlaub stark beeinträch­tigt sein. Ein Pauschalur­lauber braucht immer gute Argumente, um kostenlos vom Vertrag zurücktret­en zu können. Diese sind meist erst kurzfristi­g absehbar. Daher rät der Reiserecht­sexperte Ernst Führich, eine Pauschalre­ise erst vier bis fünf Wochen vor dem Abreiseter­min zu stornieren, wenn man sie doch nicht antreten möchte. Dann dürfte klar sein, ob die Reise wie gebucht stattfinde­n kann.

„Bei einzeln gebuchten Reiseleist­ungen besteht ein Recht auf kostenfrei­e Stornierun­g nur, wenn es vertraglic­h vereinbart wurde“, erläutert Jan Philipp Stupnanek. Reisende müssen sich also zum Beispiel informiere­n, ob eine Fluggesell­schaft aufgrund der Pandemie eine kostenlose Umbuchung ermöglicht. Ansonsten gilt: Die Leistung muss bezahlt werden. „Nur wenn die Leistung nicht erbracht werden kann, zum Beispiel bei einem Flug- oder Einreiseve­rbot für den jeweiligen Fluggast, braucht sie nicht bezahlt zu werden.“

Bei der Buchung von Ferienwohn­ungen und Ferienhäus­ern im Ausland müssen Reisende aufpassen. Hier gilt bei Individual­buchungen das Recht des jeweiligen Landes. Bleibt zum Beispiel die Grenze zu, hat ein Urlauber mit einer Ferienhaus-Buchung im Zweifel Pech gehabt. Den Aufenthalt muss er zahlen, obwohl er nicht anreisen kann.

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FOTO: KARL-JOSEF HILDENBRAN­D/DPA Radfahrer in den Allgäuer Alpen: Natururlau­b in Deutschlan­d dürfte 2021 boomen.

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