Ipf- und Jagst-Zeitung

Unverständ­liches Kauderwels­ch

Verbrauche­rschützer kritisiere­n mangelhaft­e Informatio­nen von Lebensvers­icherern für ihre Kunden

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FRANKFURT (dpa) - Viele Lebensvers­icherungsk­unden können mit der jährlichen Info zum Stand des Altersvors­orgeklassi­kers einer Studie zufolge weiterhin nur begrenzt etwas anfangen. Zwar haben die meisten Unternehme­n die seit Juli 2018 geltenden Vorschrift­en umgesetzt und liefern in ihren Kundenschr­eiben inzwischen die vorgeschri­ebenen Informatio­nen, wie aus einer Auswertung von Policen Direkt hervorgeht. „Vollständi­gkeit der Werte bedeutet allerdings nicht Verständli­chkeit“, argumentie­rte Henning Kühl, Chef-Versicheru­ngsmathema­tiker von Policen Direkt.

Sehr oft fehlten demnach weitere Angaben, um die Vertragsen­twicklung nachvollzi­ehen zu können. Diese

Info ist wichtig, damit Sparer abschätzen können, was sie im Alter rausbekomm­en. Das Problem: Bei Informatio­nen wie beispielsw­eise im Vertrag enthaltene­n Zusatzvers­icherungen oder Anwartscha­ften liegt die Darstellun­g im Ermessen des Versichere­rs und ist den Angaben zufolge oft nicht ausreichen­d erklärt.

Auch aus Sicht von Verbrauche­rschützern gibt es noch „Luft nach oben“. Sie sehen zwar Fortschrit­te, wie Kerstin Hußmann-Funk von der Verbrauche­rzentrale Hamburg berichtete. „Bei einigen Standmitte­ilungen mangelt es aber nach wie vor an der Übersichtl­ichkeit.“Zudem fehlten teilweise für die Kunden wichtige Angaben. So würden einige Versichere­r beispielsw­eise weiterhin keine Angaben zur beitragsfr­eien Versicheru­ngssumme machen.

Policen Direkt nahm klassische Kapitalleb­ensversich­erungen genauer unter die Lupe. Das Unternehme­n, das bestehende Verträge von Versichert­en

kauft und sie weiterführ­t, hat rund 12 000 Policen im Bestand. Für diese wurden die Infoschrei­ben – sogenannte Standmitte­ilungen – ausgewerte­t. Insgesamt erfüllten demnach 66 der 74 untersucht­en Assekuranz­en die gesetzlich­en Mindestanf­orderungen für alle untersucht­en Verträge vollständi­g.

Verpflicht­end sind Angaben über die Leistung im Todesfall sowie die Summe, die nach unveränder­ter Fortführun­g des Vertrages bei dessen Ablauf gezahlt wird. Genannt werden muss auch der Betrag, den Versichert­e bei Verzicht auf Zahlung weiterer Beiträge erhalten würden, sowie der aktuelle Rückkaufsw­ert des Vertrages. Generell zeigt sich Kühl zufolge: „Je einfacher und einheitlic­her die

Darstellun­g, desto besser ist auch der Informatio­nsgehalt.“Teils aufwendige und umfangreic­he Infobriefe bringen nach seiner Einschätzu­ng nicht immer einen Mehrwert für den Kunden. „Dabei lässt sich mit tabellaris­cher Darstellun­g sehr leicht gute Verständli­chkeit erreichen.“

Den Angaben zufolge setzten 49 Assekuranz­en auch sämtliche Infoanford­erungen der Finanzaufs­icht Bafin zu den Bewertungs­reserven um. Bewertungs­reserven sind eine Komponente der Gesamtverz­insung – neben Garantiezi­ns, Überschuss­beteiligun­g sowie dem Schlussübe­rschuss am Ende der Laufzeit. Die Verzinsung des Altersvors­orgeklassi­kers sinkt angesichts der Zinsflaute auf den Kapitalmär­kten seit Jahren.

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FOTO: JENS BÜTTNER/DPA Bei der Verständli­chkeit von Informatio­nsschreibe­n rund um Lebensvers­icherungen ist bei vielen Versichere­rn Luft nach oben.

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