Ipf- und Jagst-Zeitung

Der Stadt kommt es vor allem auf das Äußere an

Gemeindera­t soll jetzt Kriterien für die Vergabe der Mehrfamili­enbauplätz­e im Baugebiet Boltersrot IV festlegen

- Von Alexander Gässler

ELLWANGEN - Wohnraum ist knapp. Auch in Ellwangen. Die Mehrfamili­enhäuser im Neunheimer Baugebiet Boltersrot IV sollten also gerade recht kommen. Fünf sind geplant. Bauträger und andere Bauwillige können sich jetzt bewerben. Sie müssen eine Bebauungsk­onzeption einreichen und alle müssen die von der Stadt festgelegt­e Sozialquot­e einhalten. Bedeutet: 25 Prozent der neugeschaf­fenen Wohnungen sind mietpreisg­ebunden, die Miete wird auf 7,50 Euro pro Quadratmet­er gedeckelt. Einzige Ausnahme: Eine Firma schafft dort Mitarbeite­rwohnungen. Der Gemeindera­t soll am Donnerstag den Vergabekri­terien zustimmen. Die „Ipf- und Jagst-Zeitung“hat bei der Stadt nachgefrag­t.

Günstiger Wohnraum ist besonders knapp. Warum wird die Architektu­r in der Vorlage für den Gemeindera­t doppelt so hoch gewichtet wie die Sozialbind­ung?

Die Mindestquo­te der mietpreisg­ebundenen Wohnungen ist festgelegt und muss, soweit keine Betriebswo­hnungen errichtet werden, erfüllt werden. Ansonsten ist keine Vergabe an diesen Interessen­ten möglich. Die Architektu­r dagegen ist frei wählbar im Rahmen des Bebauungsp­lans und stellt ein wesentlich­es Merkmal für den Charakter des Baugebiets und des Bauvorhabe­ns dar.

Warum wird die Architektu­r bei der Vergabe am höchsten bewertet – mit 30 Prozent?

Die Architektu­r wird am höchsten bewertet, da das äußere Erscheinun­gsbild der Gebäude in einem Baugebiet entscheide­nd das Ortsbild und den Charakter des Wohnumfeld­s prägen. Bei Mehrfamili­enhäusern spielt dies noch eine größere Rolle als bei kleineren Einfamilie­nhäusern.

Das äußere Erscheinun­gsbild ist aber nicht alleine entscheide­nd, daher werden eine Vielzahl weiterer Kriterien ebenfalls bewertet.

Wer beurteilt die Qualität der architekto­nischen Entwürfe?

Die eingehende­n Bewerbunge­n werden nach einer Matrix von den zuständige­n Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­rn aus den Fachämtern, also Stadtplanu­ngsamt und Stadtbauam­t, auf Grundlage der Ausschreib­ung und des Bebauungsp­lans beurteilt. Diese wird dem Gemeindera­t dann zur Entscheidu­ng über die Vergabe vorgelegt.

Warum wird die Sozialbind­ung überhaupt gewichtet, wenn sie sowieso von allen Bewerbern verpflicht­end gefordert wird?

Eine höhere Quote von mietpreisg­ebundenen Wohnungen kann zu einer Entlastung bei der großen Nachfrage in diesem Segment beitragen und wird deshalb entspreche­nd berücksich­tigt. Die Sozialbind­ung wird auch manchmal unterschie­dlich ausgelegt, weshalb sie in den Kriterien nochmals erscheint.

Warum wird das Erreichen von Energiesta­ndards nur halb so hoch gewertet wie die Architektu­r?

Das Erreichen höherer oder sehr hoher Energiesta­ndards wird mit zusätzlich­en Punkten bei der Bewertung berücksich­tigt. Die hohen gesetzlich­en Standards sind ohnehin einzuhalte­n.

Warum verlangt die Stadt bei der Vergabe der Mehrfamili­enbauplätz­e keine Tiefgarage, wenn sie doch anderswo das flächensch­onende Bauen propagiert?

Es gibt zahlreiche Kriterien, die berücksich­tigt werden sollen. Tiefgarage­n können sich flächenspa­rend auswirken. Anderersei­ts können im Einzelfall je nach Grundstück und Wohnungsan­zahl die Stellplätz­e auch ohne Tiefgarage gut unterzubri­ngen sein, was sich positiv auf Baukosten und Mieten auswirken kann. Daher soll immer eine Einzelfall­bewertung erfolgen.

Welche Stellplatz­quote müssen Interessen­ten mindestens erfüllen? Wie hoch ist die Stellplatz­ablöse, falls sich Interessen­ten freikaufen wollten?

Im Bebauungsp­lan sind zwei Stellplätz­e oder Garagen pro Wohnung vorgeschri­eben. Gemäß der Landesbauo­rdnung Paragraf 37 muss jede Wohnung einen Stellplatz nachweisen. In unserem Fall sind die Festsetzun­gen im Bebauungsp­lan also noch weitergehe­nd. Bei Wohnungen können die Stellplätz­e nicht abgelöst werden.

Wie läuft die Vermarktun­g der Einund Zweifamili­enhäuser im Neubaugebi­et Boltersrot IV? Wie viele Bauplätze darf ein Bewerber kaufen?

Je Bewerber wird bei den Ein- und Zweifamili­enhausbaup­lätzen nur ein Platz vergeben. Die Vermarktun­g hat erst begonnen. Die ersten 30 Bewerber wurden angeschrie­ben und sind derzeit bei der Auswahl ihrer Bauplätze. Insgesamt besteht wie im gesamten Stadtgebie­t eine sehr hohe Nachfrage. Dies entspricht dem aktuellen landesweit­en Trend.

 ?? ARCHIVFOTO: GÄSS ?? Der Bauplatz für ein Ein- oder Zweifamili­enhaus im Neunheimer Neubaugebi­et Boltersrot IV kostet 240 Euro. Ein Mehrfamili­enbauplatz ist für 260 Euro zu haben - ohne die Vermessung­skosten und die Kosten für die vorverlegt­en Wasserund Kanalhausa­nschlüsse. Die Stadt will jetzt die Vergabekri­terien festlegen. Demnach wird die Architektu­r mit 30 Prozent bewertet.
ARCHIVFOTO: GÄSS Der Bauplatz für ein Ein- oder Zweifamili­enhaus im Neunheimer Neubaugebi­et Boltersrot IV kostet 240 Euro. Ein Mehrfamili­enbauplatz ist für 260 Euro zu haben - ohne die Vermessung­skosten und die Kosten für die vorverlegt­en Wasserund Kanalhausa­nschlüsse. Die Stadt will jetzt die Vergabekri­terien festlegen. Demnach wird die Architektu­r mit 30 Prozent bewertet.

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