Verbreitung von „Feindeslisten“soll strafbar werden
BERLIN (dpa) - Die Verbreitung sogenannter Feindeslisten mit Namen und Daten vermeintlicher politischer Gegner soll ausdrücklich unter Strafe gestellt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen. Der Bundestag muss noch zustimmen. Den Plänen zufolge soll das Strafgesetzbuch um einen neuen Paragrafen zur „gefährdenden Verbreitung personenbezogener Daten“erweitert werden. Voraussetzung ist, dass die Verbreitung geeignet ist, die Betroffenen oder nahestehende Menschen der Gefahr einer gegen sie gerichteten Straftat auszusetzen. Das können zum Beispiel Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder körperliche Unversehrtheit sein. Tätern droht dem Entwurf zufolge eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Falls die veröffentlichten Daten nicht allgemein zugänglich sind, gilt ein Strafrahmen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Lobbyregister soll auch für die Bundesregierung gelten
BERLIN (dpa) - Das zwischen den Fraktionen von CDU/ CSU und SPD ausgehandelte Lobbyregister für den Bundestag soll auch für die Bundesregierung gelten. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Die Interessenvertretung von Lobbyisten gegenüber der Bundesregierung soll demnach analog zur Interessenvertretung beim Bundestag geregelt werden. Das Gesetz sieht eine Pflicht zur Registrierung für regelmäßige und auf Dauer angelegte Lobbyarbeit bei Abgeordneten, Fraktionen und Bundesregierung vor. Professionelle Interessenvertreter müssen Angaben zu Arbeits- oder Auftraggeber, Anzahl der Beschäftigten und finanziellen Aufwendungen machen. In Ministerien sollen Treffen bis hinunter auf die Ebene von Unterabteilungsleitern erfasst werden. Das Register soll digital beim Bundestag geführt werden und öffentlich einsehbar sein.
Lobby-Vorwürfe gegen Union: SPD setzt Gespräche über EEG-Gesetz aus
BERLIN (dpa) - Die SPD-Bundestagsfraktion hat wegen der Lobbyismus-Vorwürfe gegen einige Unionsabgeordnete die Verhandlungen über eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf Eis gelegt. Bevor die Gespräche weitergehen könnten, erwarte die SPD von Unions-Fraktionschef Ralph Brinkhaus eine „umfassende Aufklärung“, heißt es in einer Erklärung von SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch vom Mittwoch. Es seien zu viele Fragen über die Interessen von Unionsabgeordneten offen. Die Verhandlungen sollten ursprünglich am Donnerstag fortgesetzt werden. Gestört wurden sie bereits wegen der Ermittlungen gegen den mittlerweile aus der CSU ausgetretenen Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein. Nun führte ein weiterer Anlass zum Abbruch der Gespräche. In einem Bericht erhebt „Zeit Online“Vorwürfe gegen einen weiteren Mitverhandler, den baden-württembergischen CDU-Abgeordneten Joachim Pfeiffer. Er soll dem Bericht zufolge unter anderem Nebeneinkünfte aus einer ihm gehörenden Firma nicht korrekt angezeigt haben. Pfeiffer erklärte am Mittwoch in einer Stellungnahme, nach rechtlicher Begutachtung handele es sich dabei nicht um anzeigepflichtige Einkünfte, da keine Gewinne ausgeschüttet worden seien. Er wies alle Vorwürfe entschieden zurück.