Nach VGH-Urteil: Betroffene aus Quarantäne entlassen
Westhausen handelt umgehend und informiert Personen – Bürgermeister mahnt zur Vorsicht
WESTHAUSEN (asu) - Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) BadenWürttemberg hat die bisher geltende Quarantänepflicht für die „Kontaktperson der Kontaktperson“außer Kraft gesetzt. Die Regel galt für Menschen, die sich mit einer der als hochansteckend geltenden Corona-Varianten infiziert hatten. In Westhausen hatte zuvor eine Gruppe Eltern von Schülern der Propsteischule ihren Unmut über die erweiterte Quarantänepflicht kundgetan, die rund 80 Bürger der Gemeinde betraf.
Man habe umgehend alle Bürger, die sich in Quarantäne befanden, informiert, bestätigt Westhausens Bürgermeister Markus Knoblauch. Alle seien entlassen, die nach dem Urteil nicht mehr in Quarantäne bleiben müssten.
Dass sich manche Eltern im Vorfeld über die Maßnahme beschwert hätten, könne er nachvollziehen, so
Knoblauch weiter. Er selbst habe deswegen auch Gespräche geführt. Den Großteil hätten jedoch seine Mitarbeiterinnen „abbekommen“. „Das waren meistens weniger schöne Telefonate“, sagt Knoblauch, betont aber auch, dass man schließlich nur die Anordnungen von Land und Landratsamt befolgt habe.
Aktuell müssten nur Kontaktpersonen ersten Grades in Quarantäne bleiben, berichtet Knoblauch weiter. Zuvor habe es ganze Familien betroffen.
Der Bürgermeister mahnt weiterhin zur Vorsicht. Es sehe so aus, als würden sich die Mutanten sehr schnell verbreiten. Aktuell habe man in Westhausen acht Infizierte, ein Großteil habe sich mit einer Mutante angesteckt, erläutert Knoblauch. Wochenlang habe man keinen einzigen Infizierten in der Gemeinde gehabt.