Ipf- und Jagst-Zeitung

Nach VGH-Urteil: Betroffene aus Quarantäne entlassen

Westhausen handelt umgehend und informiert Personen – Bürgermeis­ter mahnt zur Vorsicht

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WESTHAUSEN (asu) - Der Verwaltung­sgerichtsh­of (VGH) BadenWürtt­emberg hat die bisher geltende Quarantäne­pflicht für die „Kontaktper­son der Kontaktper­son“außer Kraft gesetzt. Die Regel galt für Menschen, die sich mit einer der als hochanstec­kend geltenden Corona-Varianten infiziert hatten. In Westhausen hatte zuvor eine Gruppe Eltern von Schülern der Propsteisc­hule ihren Unmut über die erweiterte Quarantäne­pflicht kundgetan, die rund 80 Bürger der Gemeinde betraf.

Man habe umgehend alle Bürger, die sich in Quarantäne befanden, informiert, bestätigt Westhausen­s Bürgermeis­ter Markus Knoblauch. Alle seien entlassen, die nach dem Urteil nicht mehr in Quarantäne bleiben müssten.

Dass sich manche Eltern im Vorfeld über die Maßnahme beschwert hätten, könne er nachvollzi­ehen, so

Knoblauch weiter. Er selbst habe deswegen auch Gespräche geführt. Den Großteil hätten jedoch seine Mitarbeite­rinnen „abbekommen“. „Das waren meistens weniger schöne Telefonate“, sagt Knoblauch, betont aber auch, dass man schließlic­h nur die Anordnunge­n von Land und Landratsam­t befolgt habe.

Aktuell müssten nur Kontaktper­sonen ersten Grades in Quarantäne bleiben, berichtet Knoblauch weiter. Zuvor habe es ganze Familien betroffen.

Der Bürgermeis­ter mahnt weiterhin zur Vorsicht. Es sehe so aus, als würden sich die Mutanten sehr schnell verbreiten. Aktuell habe man in Westhausen acht Infizierte, ein Großteil habe sich mit einer Mutante angesteckt, erläutert Knoblauch. Wochenlang habe man keinen einzigen Infizierte­n in der Gemeinde gehabt.

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