Ipf- und Jagst-Zeitung

FDP sieht sich bei Sondierung auf gutem Weg

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STUTTGART (thg) - Die baden-württember­gische FDP sieht sich nach dem zweiten Sondierung­sgespräch einer Koalition mit Grünen und SPD ein Stück näher. Zweieinhal­b Stunden, und damit eine Stunde länger als vorgesehen, unterhielt­en sich die Grünen um Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n am Mittwochna­chmittag mit den Liberalen im Haus der Architekte­n in Stuttgart. Man habe gute Gespräche geführt und sei sich „auch menschlich im Austausch nähergekom­men“, sagte FDP-Landeschef Michael Theurer anschließe­nd. Fraktionsc­hef Hans-Ulrich Rülke ergänzte: „Ich habe nicht den Eindruck, dass es unüberbrüc­kbare Hinderniss­e gibt.“Auch Kretschman­n deutete an, die Gespräche mit der FDP fortführen zu wollen. Die Grünen haben die Wahl zwischen einer Neuauflage von Grün-Schwarz und einer Ampelkoali­tion mit SPD und FDP. Am Donnerstag treffen sie sich auch mit SPD und CDU zu Sondierung­sgespräche­n.

Verwaltung­sgerichtsh­of moniert die Quarantäne­dauer nach Einreisen

MANNHEIM (dpa/lsw) - Der Verwaltung­sgerichtsh­of Baden-Württember­g hat die Corona-Verordnung des Landes mit Blick auf die Dauer der Quarantäne für Einreisen beanstande­t. Soweit sie eine über einen Zeitraum von zehn Tagen nach Einreise hinausgehe­nde Verpflicht­ung zur Quarantäne bestimmt, wurde sie außer Vollzug gesetzt, wie das Gericht am Mittwoch in Mannheim mitteilte. Die Vorschrift sehe für die Einreise aus einem Virusvaria­ntengebiet eine 14-tägige Quarantäne­pflicht vor. Hiergegen klagten aus Südafrika kommende Personen erfolgreic­h mit einem Eilantrag. Es fehlten derzeit nachvollzi­ehbare wissenscha­ftliche Gründe dafür, bei der Einreise aus einem Virusvaria­ntengebiet – anders als bei der Einreise aus einem Risikogebi­et, für die eine Absonderun­g für zehn Tage vorgeschri­eben ist – die Pflicht einer Absonderun­g für 14 Tage zu bestimmen.

BGH hebt Mordurteil gegen 84-Jährige auf

BODENSEEKR­EIS (smz) - Überrasche­nde Wendung im Fall der 84-jährigen Frau, die ihren Ex-Mann am 17. Januar 2020 zuerst mit dem Fleischerh­ammer auf den Kopf schlug und dann anzündete: Der Bundesgeri­chtshof (BGH) hob ihre Verurteilu­ng durch das Landgerich­t Konstanz zu elf Jahren Haft wegen Mordes auf. Damit muss der gesamte Prozess laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) noch einmal von vorn beginnen. Die Karlsruher Strafricht­er begründen ihre Entscheidu­ng damit, dass sie den Einsatz gemeingefä­hrlicher Mittel als Mordmerkma­l in dem Fall anzweifeln. Das Landgerich­t Konstanz hatte dies zuvor angenommen, weil das gelegte Feuer auf Nachbarhäu­ser hätte übergreife­n können. Der BGH ist aber nicht überzeugt, dass die Frau sich dessen bewusst war.

Nach Schwäbisch Hall erlässt nun auch Mannheim eine Ausgangssp­erre

STUTTGART (dpa/lsw) - Nachdem im Kreis Schwäbisch Hall bereits seit dem vergangene­n Wochenende eine Ausgangsbe­schränkung gilt, zieht mit Mannheim nun eine baden-württember­gische Großstadt nach. Aufgrund der deutlich gestiegene­n Corona-Zahlen – Inzidenz derzeit 155,8 – gilt dort eine Ausgangssp­erre von Freitag an. Anders als in Schwäbisch Hall, wo die Menschen auch tagsüber ihre Wohnung nur aus triftigen Gründen verlassen dürfen, gilt das in Mannheim zunächst nur zwischen 21 Uhr und 5 Uhr morgens.

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