FDP sieht sich bei Sondierung auf gutem Weg
STUTTGART (thg) - Die baden-württembergische FDP sieht sich nach dem zweiten Sondierungsgespräch einer Koalition mit Grünen und SPD ein Stück näher. Zweieinhalb Stunden, und damit eine Stunde länger als vorgesehen, unterhielten sich die Grünen um Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Mittwochnachmittag mit den Liberalen im Haus der Architekten in Stuttgart. Man habe gute Gespräche geführt und sei sich „auch menschlich im Austausch nähergekommen“, sagte FDP-Landeschef Michael Theurer anschließend. Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke ergänzte: „Ich habe nicht den Eindruck, dass es unüberbrückbare Hindernisse gibt.“Auch Kretschmann deutete an, die Gespräche mit der FDP fortführen zu wollen. Die Grünen haben die Wahl zwischen einer Neuauflage von Grün-Schwarz und einer Ampelkoalition mit SPD und FDP. Am Donnerstag treffen sie sich auch mit SPD und CDU zu Sondierungsgesprächen.
Verwaltungsgerichtshof moniert die Quarantänedauer nach Einreisen
MANNHEIM (dpa/lsw) - Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung des Landes mit Blick auf die Dauer der Quarantäne für Einreisen beanstandet. Soweit sie eine über einen Zeitraum von zehn Tagen nach Einreise hinausgehende Verpflichtung zur Quarantäne bestimmt, wurde sie außer Vollzug gesetzt, wie das Gericht am Mittwoch in Mannheim mitteilte. Die Vorschrift sehe für die Einreise aus einem Virusvariantengebiet eine 14-tägige Quarantänepflicht vor. Hiergegen klagten aus Südafrika kommende Personen erfolgreich mit einem Eilantrag. Es fehlten derzeit nachvollziehbare wissenschaftliche Gründe dafür, bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet – anders als bei der Einreise aus einem Risikogebiet, für die eine Absonderung für zehn Tage vorgeschrieben ist – die Pflicht einer Absonderung für 14 Tage zu bestimmen.
BGH hebt Mordurteil gegen 84-Jährige auf
BODENSEEKREIS (smz) - Überraschende Wendung im Fall der 84-jährigen Frau, die ihren Ex-Mann am 17. Januar 2020 zuerst mit dem Fleischerhammer auf den Kopf schlug und dann anzündete: Der Bundesgerichtshof (BGH) hob ihre Verurteilung durch das Landgericht Konstanz zu elf Jahren Haft wegen Mordes auf. Damit muss der gesamte Prozess laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) noch einmal von vorn beginnen. Die Karlsruher Strafrichter begründen ihre Entscheidung damit, dass sie den Einsatz gemeingefährlicher Mittel als Mordmerkmal in dem Fall anzweifeln. Das Landgericht Konstanz hatte dies zuvor angenommen, weil das gelegte Feuer auf Nachbarhäuser hätte übergreifen können. Der BGH ist aber nicht überzeugt, dass die Frau sich dessen bewusst war.
Nach Schwäbisch Hall erlässt nun auch Mannheim eine Ausgangssperre
STUTTGART (dpa/lsw) - Nachdem im Kreis Schwäbisch Hall bereits seit dem vergangenen Wochenende eine Ausgangsbeschränkung gilt, zieht mit Mannheim nun eine baden-württembergische Großstadt nach. Aufgrund der deutlich gestiegenen Corona-Zahlen – Inzidenz derzeit 155,8 – gilt dort eine Ausgangssperre von Freitag an. Anders als in Schwäbisch Hall, wo die Menschen auch tagsüber ihre Wohnung nur aus triftigen Gründen verlassen dürfen, gilt das in Mannheim zunächst nur zwischen 21 Uhr und 5 Uhr morgens.