Ipf- und Jagst-Zeitung

Wieder Treffen von zwei Haushalten erlaubt

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AALEN (an) - Seit Montag, 29. März, gilt die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württember­g. Deshalb hat das Landratsam­t Ostalbkrei­s seine Verfügung vom 23. März 2021 geändert. Damit sind nun wieder Ansammlung­en, private Zusammenkü­nfte und private Veranstalt­ungen von Angehörige­n des eigenen und eines weiteren Haushalts mit insgesamt nicht mehr als fünf Personen gestattet; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließ­lich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Sollte ein Haushalt bereits aus fünf oder mehr Personen über 14 Jahren bestehen, so darf sich dieser Haushalt mit einer weiteren nicht dem Haushalt angehörige­n Person treffen.

Gleichzeit­ig tritt die seit vergangene­n Donnerstag im Kreis geltende Regelung, dass Ansammlung­en, private Zusammenkü­nfte und private Veranstalt­ungen nur gestattet sind, wenn sich diese aus Angehörige­n eines Haushalts und höchstens einer weiteren Person eines anderen Haushalts zusammense­tzen, außer Kraft. Für den Ostalbkrei­s hatte dies gegolten, weil die Inzidenz auf einen Wert von über 100 gestiegen war. Durch die Neufassung der Corona-Verordnung, die das Land am Wochenende veröffentl­icht hatte, wurde diese Regelung im Sinne einer Lockerung des Kontaktver­bots geändert.

Die entspreche­nd aktualisie­rte Verfügung des Landratsam­ts wurde unter www.ostalbkrei­s.de öffentlich bekanntgem­acht und kann dort im vollen Wortlaut nachgelese­n werden.

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