Die Last mit der Lastschrift
Die Sparkasse Bodensee will die Raten bei Prämiensparverträgen künftig nicht mehr von Fremdkonten einziehen
FRIEDRICHSHAFEN/RAVENSBURG Kunden der Sparkasse Bodensee, die sogenannte Prämiensparverträge bei dem Institut abgeschlossen haben, sollten das letzte Anschreiben des Geldhauses aufmerksam lesen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hin. Im Februar hatte das Institut diejenigen Kundinnen und Kunden angeschrieben, deren Sparraten von Fremdkonten eingezogen werden. In dem Brief stand, dass die Sparkasse die Sonderleistung, die Raten von einer Fremdbank zu kassieren, ab Juni nicht mehr anbieten könne. Den Empfängern wurde mitgeteilt, bis Ende Mai stattdessen einen Dauerauftrag einzurichten. Andernfalls riskierten sie den Verlust von Prämienansprüchen.
Nach Meinung von Niels Nauhauser, Abteilungsleiter Altersvorsorge, Banken, Kredite bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, wolle die Sparkasse Bodensee Prämienverpflichtungen aus laufenden Prämiensparverträgen umgehen. „Natürlich gehört der Lastschrifteinzug von Fremdkonten zu den grundlegenden Dienstleistungen, die jede
Bank anzubieten imstande ist. Mit dieser unzutreffenden Behauptung versucht die Sparkasse, sich von weiteren vertraglichen Verpflichtungen zur Zahlung einer Prämie zu lösen“, kritisierte Nauhauser das Verhalten der Sparkasse.
Stimmt so nicht, entgegnete Sparkassensprecher Wolfgang Aich im Gespräch mit der „Schwäbischen Zeitung“. Die Entscheidung, künftig keine Sparraten von Fremdbankkonten mehr einzuziehen, habe man aus Kostengründen getroffen und nicht, um sich von vertraglichen Pflichten zu lösen. Aich begründete den Schritt mit der aktuellen Ertragslage der Sparkasse Bodensee. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase sei das Institut gezwungen, sich betriebswirtschaftlich permanent zu verbessern und etablierte Prozesse infrage zu stellen. Im Zuge dessen habe man entschieden, dass der Lastschrifteinzug zugunsten eines Sparbuchs fortan nicht mehr zum Kerngeschäft gehöre. Wie viel die Sparkasse der Einzug der Sparraten von Fremdbankkonten koste, wollte Aich nicht verraten. Er gab aber zu, dass es „um nicht viel Geld geht“.
Kunden, die den Lastschrifteinzug bis Ende Mai nicht auf einen Dauerauftrag umstellen, laufen Gefahr, dass ihr Sparvertrag stillgelegt wird. Weitere Einzahlungen sind dann nicht mehr möglich, und den Kunden entgehen die darauf fälligen Zinsen und Prämien. Doch darauf und auf die Konsequenzen habe man detailliert hingewiesen, so Aich.
Verbraucherschützer Nauhauser rät den Betroffenen, rechtzeitig einen Dauerauftrag einzurichten, der sicherstellt, dass die Sparraten auch bei einer Aneinanderreihung mehrerer Nicht-Bankarbeitstage – etwa an Feiertagen und am Wochenende – stets entsprechend der vertraglichen Vereinbarung gutgeschrieben werden kann. „Am besten legt man den Dauerauftrag so an, dass er eine Woche vor der vereinbarten Frist ausgeführt wird.“Gängige Fristen in den Verträgen sind zum 1. oder zum 15. eines Kalendermonats sowie zum Beginn eines Vierteljahres.
Die gut verzinsten Prämiensparverträge waren vor allem im Sparkassensektor lange ein Verkaufsschlager. Doch mit dem Niedergang des Zinsniveaus entwickelten sie sich zu bilanziellen Zeitbomben. Im Prinzip basieren die Produkte auf einem Sparkonto, auf das der Anleger regelmäßig feste Sparraten einzahlt. Die Bank zahlt auf das Sparguthaben einen meist variablen Zins. Zusätzlich erhält der Anleger ab einer bestimmten Vertragslaufzeit Bonuszinsen oder Prämien. Diese steigen mit der Laufzeit an und erreichen im
Fall der Sparkasse Bodensee nach 25 Jahren 100 Prozent. Prämiensparen wird damit umso rentabler, je länger Kundinnen und Kunden den Vertrag laufen lassen.
Viele Institute versuchen daher, die gut verzinsten Sparverträge loszuwerden. Auch die Sparkasse Bodensee, die laut Aich aktuell noch rund 15 000 solcher Verträge ausstehen hat. Das Institut hatte Ende 2019 Kunden von „Prämiensparen flexibel“-Verträgen angeschrieben und eine „Extra-Prämie“angeboten, wenn sie den Vertrag vor Ende der Laufzeit auflösten. Verbraucherschützer rügten damals die Vorgehensweise wegen „unvollständiger Informationen“. So wurde den Kunden der tatsächliche Auszahlungsbetrag bei regulärer Vertragslaufzeit nicht genannt.
Nach einer Rüge und einer Abmahnung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verpflichtete sich die Sparkasse Bodensee im Februar 2020, künftig keine Angebote zur Vertragsauflösung von Prämiensparverträgen an Kunden mehr zu senden, in denen das Geldhaus seine Kunden nicht über den tatsächlichen Auszahlungsbetrag bei regulärer Vertragslaufzeit informiert.