Stadt will Händlern und Wirten helfen
Sondernutzungsgebühren für Außenbewirtschaftung und Warenauslagen werden erlassen
AALEN - Schon vor der CoronaPandemie hatten es die Einzelhändler in der Aalener City nicht leicht. Der Online-Handel hat ihnen in den vergangenen Jahren stark zugesetzt und die Leerstände in der Innenstadt sind mittlerweile ein Dauerthema. Durch die monatelangen Schließungen ist auch die Gastronomie besonders gebeutelt. Der Kultur-Bildungs- und Finanzausschuss wird sich am Mittwoch damit beschäftigen. Es geht um Erleichterungen für Einzelhändler, Geschäftsinhaber und Wirte.
Ende Mai vergangenen Jahres hatte der Gemeinderat das „10Punkte-Programm zur Stärkung der Innenstadt“beschlossen. Nun geht es um konkrete Erleichterungen: Für die Monate April, Mai und Juni will die Stadt auf die Sondernutzungsgebühren für die Außenbewirtschaftung
verzichten. Das betrifft nicht nur Tische und Stühle, sondern auch Warenauslagen, Verkaufsstände und mobile Werbetafeln.
Auf die Gebühren hatte die Stadt auch auf die Monate Januar bis März dieses Jahres verzichtet.
Die Verwaltung erklärt die Situation so: „Die Aalener Innenstadt steht bereits seit langem unter Druck, die andauernde CoronaPandemie
verschärft die Situation weiter und bedroht den Fortbestand der Aalener City in ihrer aktuellen Form akut. Monatelange Schließungen und die wachsende Bedeutung des Online-Handels setzen den Einzelhändlern, Dienstleistern und Gastronomen sehr stark zu.“
Umso wichtiger sei es deshalb, dass die Innenstädte weiterhin attraktiv gestaltet würden. Mit dem im bereits im Jahr 2020 beschlossenen Handlungsprogramm soll sich die Innenstadt gegen einen negativen Strukturwandel wappnen. Die Attraktivität und Vielfalt der Stadt soll dabei beibehalten werden und als „lebendiges Zentrum zum Arbeiten, Einkaufen, Wohnen und für die Freizeitgestaltung dienen.“Die Einnahmen, die der Stadt durch den Gebührenverzicht entgehen, sind überschaubar – sie liegen bei etwa 12 000 Euro.