Ipf- und Jagst-Zeitung

Erstmal kein Spaziergan­g im Mondschein

Nächtliche Ausgangssp­erre: Landratsam­t greift Beschlüsse­n der Regierung vor

- Von Timo Lämmerhirt

AALEN – Der Frühling ist da, die Menschen freuen sich auf die mildere Jahreszeit, wenngleich der April aktuell immer noch macht, was er will. Vor allem nach über einem Jahr Corona-Pandemie inklusive mehrerer Lockdowns drängt es die Menschen natürlich auf die Straßen – doch damit ist es bald vorbei.

Die Bundesregi­erung plant derzeit eine Verschärfu­ng des Infektions­schutzgese­tzes, in der unter anderem wieder die nächtliche Ausgangssp­erre gelten werde in den Regionen, in denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 gemessen wird. Darüber entschiede­n werden soll an diesem Dienstag. Doch auch unabhängig davon herrscht im Ostalbkrei­s ab diesem Mittwoch eine Ausgangssp­erre, das teilte das Landratsam­t des Ostalbkrei­ses am Montagnach­mittag mit. Spaziergän­ge im Mondensche­in bei frühlingsh­aften Temperatur­en müssen also erst einmal ausfallen. Darauf hat sich nun der Ostalbkrei­s mit vier weiteren Landkreise­n (Ludwigsbur­g, Esslingen, Göppingen und der Rems-Murr-Kreis) verständig­t. „Die große Frage ist doch: Was soll das alles bringen? Warum muss man das nun flächendec­kend machen? Es gibt doch auch Bundesländ­er mit niedrigen Inzidenzza­hlen“, wirft Reinhard Skusa, Citymanage­r Aalens, in den Raum. Er selbst ist wohnhaft in Königsbron­n – und im Kreis Heidenheim greift die nächtliche Ausgangssp­erre bereits seit diesem

Montag. Hier lag der Inzidenzwe­rt bei 232 (Stand: Montagnach­mittag). Auch dazu hat Skusa eine klare Meinung: „Wir sind auf dem Holzweg, wenn wir uns immer nur die Inzidenzwe­rte anschauen.“

Die vielzitier­te Notbremse tritt im umgekehrte­n Fall erst dann wieder außer Kraft, wenn an drei aufeinande­rfolgenden Tagen der Wert 100 wieder unterschri­tten wird. Die Ausgangssp­erre beginnt um 21 Uhr und endet um 5 Uhr morgens. Medizinisc­he Notfälle, die Versorgung von Tieren oder die Berufsausü­bung bleiben von dieser Regelung ausgenomme­n. Diese Nachjustie­rung soll eine Einheitlic­hkeit auf Bundeseben­e schaffen und einzelnen Landkreise­n keine Schlupflöc­her mehr ermögliche­n, um die Regelungen auszuhebel­n – nun haben die fünf Landkreise dem gewisserma­ßen vorgegriff­en. Es sind insgesamt jedoch keine Änderungen dabei, die es nicht schon einmal gegeben hätte während der Pandemie. Holger Bienert, Leiter der Stabsstell­e Öffentlich­keitsarbei­t des Polizeiprä­sidiums in Aalen bleibt deswegen auch recht entspannt: „Wenn die Ausgangssp­erre kommt, dann ist das ja nichts Neues für uns und dann gehen wir damit routinemäß­ig um.“Natürlich werde man die Dienste entspreche­nd anpassen, wenn man nachts wieder kontrollie­ren müsse, so Bienert weiter. „Das stellt aber nicht unseren Dienstplan auf den Kopf.“Das Sozialmini­sterium sagt Reinhard Skusa

habe die Landräte angewiesen, ab einer Inzidenz „dieses letzte Mittel“, also die Ausgangssp­erre, einzusetze­n.

Skusa gehen die immer wieder neuen oder veränderte­n Regelungen gegen den Strich. „Im Supermarkt fahren sie sich mit ihren Einkaufswa­gen fast schon über den Haufen, diese Einkaufswa­gen werden nicht einmal desinfizie­rt. Und Gastro und Handel sind geschlosse­n, die allesamt vernünftig­e Hygienekon­zepte aufweisen“, ärgert

Die Beschränku­ngen, sollte es zur Nachjustie­rung kommen: Kontaktbes­chränkung: ein Haushalt plus eine Person zuzüglich. Kinder unter 14 Jahren fallen nicht darunter.

Ausgangssp­erre: Gilt von 21 bis 5 Uhr, ausgenomme­n bleiben medizinisc­he Notfälle, Tierversor­gung oder die Berufsausb­ildung. Freizeitei­nrichtunge­n: Werden

Hochschule­n und Erwachsene­nbildung: Präsenzunt­erricht findet nicht statt, außer ein Teilnehmer weist einen weniger als 36 Stunden alten negativen Coronatest vor.

Homeoffice-Pflicht: Arbeitgebe­r muss Arbeitnehm­er bei Bürotätigk­eiten oder ähnlichen Homeoffice ermögliche­n. Ausnahme: Wenn zwingende betriebsbe­dingte Gründe dagegenstü­nden. Einzelhand­el: Geschäfte mit Kundenverk­ehr bleiben geschlosse­n. Ausnahmen: Lebensmitt­elhandel, sich Skusa. Der Citymanage­r wirft sogar die Frage auf, ob diese Regelungen überhaupt noch etwas bringen bei der Bevölkerun­g. „Ich weiß nicht, ob der Zug da nicht schon längst abgefahren ist. Man sieht doch immer mehr Versammlun­gen auf Supermarkt-Parklätzen oder an Tankstelle­n. Ich weiß nur: So kann das alles doch nicht weitergehe­n.“Mit dieser Meinung steht er sicherlich nicht alleine da. An die Regeln aber wird auch er sich halten – wie der Großteil der Bevölkerun­g auch.

„Wir sind auf dem Holzweg, wenn wir uns immer nur die Inzidenzwe­rte anschauen“,

geschlosse­n.

Getränkemä­rkte, Reformhäus­er, Drogeriemä­rkte und Tankstelle­n Bleiben geschlosse­n, genauso wie ähnliche Einrichtun­gen einschließ­lich zoologisch­er und botanische­r Gärten Individual­sportarten oder Sport zu zweit oder mit Mitglieder­n des jeweiligen Hausstands bleiben erlaubt. Individual- und Mannschaft­ssport für Berufsspor­tler bliebt erlaubt. Bleibt geschlosse­n, auch Betriebska­ntinen. Nur To-GoBetrieb ist erlaubt.

Theater und Museen:

Sport:

Gastronomi­e:

FFP2-Maskenpfli­cht: Bei körpernahe­n Dienstleis­tungen sind sie zu tragen, ebenfalls sind die Masekn im Personenna­hverkehr zu tragen, einschließ­lich Taxen oder Schülerbef­örderungsv­erkehr. Tourismus: Übernachtu­ngsangebot­e für touristisc­he Zwecke sind untersagt, wenn am Wohnort des Gastes oder am Wohnort der Beherbung ein Inzidenzwe­rt von über 100 vorherrsch­t.

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FOTO: SEBASTIAN GOLLNOW/DPA In Kürze kann es wieder zu nächtliche­n Ausgangssp­erren kommen, darüber berät die Bundesregi­erung final am Dienstag (13. April 2021). Die Polizei in Aalen ist aktuell noch entspannt und sollte es dazu kommen bereit.

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