Erstmal kein Spaziergang im Mondschein
Nächtliche Ausgangssperre: Landratsamt greift Beschlüssen der Regierung vor
AALEN – Der Frühling ist da, die Menschen freuen sich auf die mildere Jahreszeit, wenngleich der April aktuell immer noch macht, was er will. Vor allem nach über einem Jahr Corona-Pandemie inklusive mehrerer Lockdowns drängt es die Menschen natürlich auf die Straßen – doch damit ist es bald vorbei.
Die Bundesregierung plant derzeit eine Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes, in der unter anderem wieder die nächtliche Ausgangssperre gelten werde in den Regionen, in denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 gemessen wird. Darüber entschieden werden soll an diesem Dienstag. Doch auch unabhängig davon herrscht im Ostalbkreis ab diesem Mittwoch eine Ausgangssperre, das teilte das Landratsamt des Ostalbkreises am Montagnachmittag mit. Spaziergänge im Mondenschein bei frühlingshaften Temperaturen müssen also erst einmal ausfallen. Darauf hat sich nun der Ostalbkreis mit vier weiteren Landkreisen (Ludwigsburg, Esslingen, Göppingen und der Rems-Murr-Kreis) verständigt. „Die große Frage ist doch: Was soll das alles bringen? Warum muss man das nun flächendeckend machen? Es gibt doch auch Bundesländer mit niedrigen Inzidenzzahlen“, wirft Reinhard Skusa, Citymanager Aalens, in den Raum. Er selbst ist wohnhaft in Königsbronn – und im Kreis Heidenheim greift die nächtliche Ausgangssperre bereits seit diesem
Montag. Hier lag der Inzidenzwert bei 232 (Stand: Montagnachmittag). Auch dazu hat Skusa eine klare Meinung: „Wir sind auf dem Holzweg, wenn wir uns immer nur die Inzidenzwerte anschauen.“
Die vielzitierte Notbremse tritt im umgekehrten Fall erst dann wieder außer Kraft, wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen der Wert 100 wieder unterschritten wird. Die Ausgangssperre beginnt um 21 Uhr und endet um 5 Uhr morgens. Medizinische Notfälle, die Versorgung von Tieren oder die Berufsausübung bleiben von dieser Regelung ausgenommen. Diese Nachjustierung soll eine Einheitlichkeit auf Bundesebene schaffen und einzelnen Landkreisen keine Schlupflöcher mehr ermöglichen, um die Regelungen auszuhebeln – nun haben die fünf Landkreise dem gewissermaßen vorgegriffen. Es sind insgesamt jedoch keine Änderungen dabei, die es nicht schon einmal gegeben hätte während der Pandemie. Holger Bienert, Leiter der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit des Polizeipräsidiums in Aalen bleibt deswegen auch recht entspannt: „Wenn die Ausgangssperre kommt, dann ist das ja nichts Neues für uns und dann gehen wir damit routinemäßig um.“Natürlich werde man die Dienste entsprechend anpassen, wenn man nachts wieder kontrollieren müsse, so Bienert weiter. „Das stellt aber nicht unseren Dienstplan auf den Kopf.“Das Sozialministerium sagt Reinhard Skusa
habe die Landräte angewiesen, ab einer Inzidenz „dieses letzte Mittel“, also die Ausgangssperre, einzusetzen.
Skusa gehen die immer wieder neuen oder veränderten Regelungen gegen den Strich. „Im Supermarkt fahren sie sich mit ihren Einkaufswagen fast schon über den Haufen, diese Einkaufswagen werden nicht einmal desinfiziert. Und Gastro und Handel sind geschlossen, die allesamt vernünftige Hygienekonzepte aufweisen“, ärgert
Die Beschränkungen, sollte es zur Nachjustierung kommen: Kontaktbeschränkung: ein Haushalt plus eine Person zuzüglich. Kinder unter 14 Jahren fallen nicht darunter.
Ausgangssperre: Gilt von 21 bis 5 Uhr, ausgenommen bleiben medizinische Notfälle, Tierversorgung oder die Berufsausbildung. Freizeiteinrichtungen: Werden
Hochschulen und Erwachsenenbildung: Präsenzunterricht findet nicht statt, außer ein Teilnehmer weist einen weniger als 36 Stunden alten negativen Coronatest vor.
Homeoffice-Pflicht: Arbeitgeber muss Arbeitnehmer bei Bürotätigkeiten oder ähnlichen Homeoffice ermöglichen. Ausnahme: Wenn zwingende betriebsbedingte Gründe dagegenstünden. Einzelhandel: Geschäfte mit Kundenverkehr bleiben geschlossen. Ausnahmen: Lebensmittelhandel, sich Skusa. Der Citymanager wirft sogar die Frage auf, ob diese Regelungen überhaupt noch etwas bringen bei der Bevölkerung. „Ich weiß nicht, ob der Zug da nicht schon längst abgefahren ist. Man sieht doch immer mehr Versammlungen auf Supermarkt-Parklätzen oder an Tankstellen. Ich weiß nur: So kann das alles doch nicht weitergehen.“Mit dieser Meinung steht er sicherlich nicht alleine da. An die Regeln aber wird auch er sich halten – wie der Großteil der Bevölkerung auch.
„Wir sind auf dem Holzweg, wenn wir uns immer nur die Inzidenzwerte anschauen“,
geschlossen.
Getränkemärkte, Reformhäuser, Drogeriemärkte und Tankstellen Bleiben geschlossen, genauso wie ähnliche Einrichtungen einschließlich zoologischer und botanischer Gärten Individualsportarten oder Sport zu zweit oder mit Mitgliedern des jeweiligen Hausstands bleiben erlaubt. Individual- und Mannschaftssport für Berufssportler bliebt erlaubt. Bleibt geschlossen, auch Betriebskantinen. Nur To-GoBetrieb ist erlaubt.
Theater und Museen:
Sport:
Gastronomie:
FFP2-Maskenpflicht: Bei körpernahen Dienstleistungen sind sie zu tragen, ebenfalls sind die Masekn im Personennahverkehr zu tragen, einschließlich Taxen oder Schülerbeförderungsverkehr. Tourismus: Übernachtungsangebote für touristische Zwecke sind untersagt, wenn am Wohnort des Gastes oder am Wohnort der Beherbung ein Inzidenzwert von über 100 vorherrscht.