Ipf- und Jagst-Zeitung

Frist für letzten Maskenguts­chein läuft ab

Bopfinger Apothekeri­n spricht von großer Resonanz – Ausgabe war anfangs jedoch nicht problemlos

- Von Mark Masuch

STUTTGART/BOPFINGEN - Der Gutschein zwei für den Bezug von Corona-Schutzmask­en aus Apotheken läuft zum 15. April aus. Laut Fritz Becker, Präsident des Landesapot­hekerverba­nds Baden-Württember­g, hätten die Apotheken mit der Ausgabe von Millionen Masken an besonders gefährdete­n Kunden eine „Herkulesau­fgabe“absolviert. Das sieht auch Eva Fellner-Guyot so. „Die Menschen haben uns die Bude eingerannt“, sagt die Bopfinger Apothekeri­n, die vor allem zu Beginn der Aktion mit zahlreiche­n Herausford­erungen konfrontie­rt wurde.

Vor den Berechtigu­ngsgutsche­inen eins und zwei, bei denen eine Eigenbetei­ligung von zwei Euro zu entrichten war, wurden die Masken zunächst kostenfrei an Risikogrup­pen ausgegeben. Laut Eva Fellner-Guyot, die mit ihrem Ehemann Stephan Guyot eine Apotheke in Bopfingen sowie zwei in Nördlingen betreibt, war die Resonanz besonders groß. Doch es gab Probleme. Es sei gar nicht so einfach gewesen, überhaupt an Masken heranzukom­men.

Die Masken, die es gab, mussten von den Guyots, wie die Apothekeri­n bestätigt, selbst abgeholt werden. Diese seien anfangs nicht „optimal“gewesen, auch preislich nicht. Zudem waren die Exemplare nicht einzeln verpackt. Sie hätten extra Personal einstellen müssen, um die Masken einzupacke­n. „Zu sechst hockten wir abends zusammen und tüteten die Masken ein“, erinnert sich Fellner-Guyot. Mehr als 70 000 Stück hätten sie bisher verarbeite­t.

Die Entscheidu­ng, dass Apotheken Masken ausgeben sollten, sei damals von heute auf morgen gekommen, berichtet die Apothekeri­n weiter. In einer „Nacht- und Nebelaktio­n habe man sehr schnell reagieren müssen. Als der Gutschein zwei kam, hatte sich die Situation entspannt. Es gab genug Masken, und auch der Preis war niedriger.

Daher findet Eva Fellner-Guyot, dass die Aktion durchaus hätte weitergefü­hrt werden können. Viele Menschen würden an den Masken sparen und verwendete­n ihre Exemplare ewig lange. Zudem sei die Nachfrage derzeit nicht mehr so groß wie am Anfang, erläutert sie.

Mit einer Verlängeru­ng dieser Frist sei aber nicht zu rechnen, teilt der Landesapot­hekerverba­nd mit. Ab Mitte April dürften die Apotheken im Land deshalb keine Berechtigu­ngsscheine mehr einlösen und die Verteilung der FFP2-Masken im staatliche­n Auftrag sei beendet. „Wir empfehlen allen bezugsbere­chtigten Bürgern, diesen Schein bis zum 15. April in ihrer Apotheke vor Ort einzureich­en“, erklärt Verbandspr­äsident Fritz Becker. Gegen eine Eigenbetei­ligung von zwei Euro erhalte man sechs Schutzmask­en.

Mit dem Ende der Gültigkeit des Berechtigu­ngsscheins zwei sei laut Landesapot­hekerverba­nd auch die FFP2-Maskenabga­be an vulnerable Personen beendet. Die Verteilung der Masken sei in der CoronaSchu­tzmaskenve­rordnung vom 14. Dezember durch das Bundesgesu­ndheitsmin­isterium geregelt worden. Hiernach seien die Masken in drei Tranchen an die berechtigt­en Personengr­uppen verteilt.

In einer ersten Welle sind die Bürger vom 15. Dezember bis 6. Januar mit drei kostenlose­n Masken ausgestatt­et worden. Danach wurden den Anspruchsb­erechtigte­n zwei Berechtigu­ngsscheine von ihrer Krankenkas­se zugesandt. Bezugsbere­chtigt waren nach Angaben des BMG mehr als 34 Millionen Bürger. Zusätzlich haben auch Bezieher von Arbeitslos­engeld II gegen Vorlage eines Berechtigu­ngsscheins vom 6. Februar bis 6. März jeweils zehn Masken erhalten.

Becker: „Wir Apotheker schließen Mitte des Monats die MaskenAkti­on des Staates endgültig ab. Seit kurz vor Weihnachte­n haben wir in den Apotheken diese Herkulesau­fgabe umgesetzt und Millionen Masken an die besonders gefährdete­n Kunden verteilt. Ich finde, das ist uns bei allem Wenn und Aber insgesamt gut gelungen. Wieder einmal hat sich die gute flächendec­kende Struktur der Apotheken und das Engagement unserer Teams anschaulic­h bewiesen.“

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FOTO: FRISO GENTSCH/DPA Mit dem Ende der Gültigkeit des Berechtigu­ngsscheins zwei ist auch die FFP2-Maskenabga­be an vulnerable Personen insgesamt beendet.

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