Einmalige Ausschreibung für den Ostalbkreis
AALEN (an) - Wie die ESF-Geschäftsstelle beim Landratsamt Ostalbkreis informiert, können ab sofort Anträge für Projekte zur Unterstützung von Personen eingereicht werden, deren soziale und ökonomische Lebenssituation sich durch die COVID-19-Pandemie verschlechtert hat. Dem Ostalbkreis stehen hierfür in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 350 000 Euro zu Verfügung. Das Besondere: Bei positiv votierten Projekten muss keine Kofinanzierung nachgewiesen werden, da eine 100 Prozent-Finanzierung über den ESF erfolgen kann.
Koordiniert durch die ESF-Geschäftsstelle im Landratsamt sind die einmalig zur Verfügung gestellten REACT EU-Mittel für Projekte zur Unterstützung von durch die COVID-19-Pandemie benachteiligte Personen zu vergeben. Die Arbeitskreismitglieder haben in der ESF-Arbeitskreissitzung beschlossen, die zur Verfügung stehenden Mittel für folgende Zielgruppen einzusetzen: Langzeitarbeitslose in der Raumschaft Bopfingen zur Verbesserung der sozialen und beruflichen Teilhabechancen und von Schulabbruch bedrohte Schülerinnen und Schüler. Weiterhin profitieren Erziehende in der Raumschaft Schwäbisch Gmünd, denen aufgrund schwerwiegender Probleme der (Wieder-)Eintritt in das Berufsleben nur durch eine intensive Betreuung und Unterstützung möglich wird.
Die genannten Ziele und festgelegten Zielgruppen können in der detailliert beschriebenen Ausschreibung für den Ostalbkreis unter www.ostalbkreis.de eingesehen werden. Für Fragen steht das Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsstelle Europäischer Sozialfonds, Hermine Nowottnick, unter Telefon 07361 / 503-1684 zur Verfügung.