„Urbane Wildnis“ist jetzt eingezäunt
Illegale Zutritte in die ehemalige Kleingartenanlage sollen künftig verhindert werden
AALEN-WASSERALFINGEN - Um die ehemalige Kleingartenanlage am Erzweg ist jetzt ein Zaun errichtet worden. Er soll illegale „Besucher“abhalten, die dort unter anderem in den verlassenen Gartenhäuschen gefeiert und jede Menge Müll und Zerstörung hinterlassen haben. Die Stadt sieht hier eine Art Modellprojekt vor, eine „urbane Wildnis“. Hier sollen sich Flora und Fauna ungestört entwickeln können.
Nach dem sogenannten Tagesbruch 2015 ist die rund 2,8 Hektar große Anlage gesperrt, die Kleingärtner wurden später in die Kocherwiesen umgesiedelt. Am Erzweg ließ man Hütten, Anlagen, Vereinsheim und Wege stehen. Man will sehen, wie sich die Kleingartenanlage über die Jahre hinweg entwickelt und wie sich die Natur das Gelände zurückholt. Es könnte so zum Refugium für seltene Tier- und Pflanzenarten werden.
Die Erzweganlage soll zumindest laut einer älteren Planung zu einem Biotopverbund vernetzt werden, zusammen mit dem Wald am Braunenberg östlich des Salchenhofs und der
Wiese, die wieder mit Aushub aufgefüllt worden war. Wie dieser Biotopverbund genau aussehen soll, ist im Detail noch nicht bekannt.
Der Gemeinderat und vor allem der Wasseralfinger Ortschaftsrat hatten sich in etlichen Sitzungen mit der Anlage befasst. Dabei war es auch um Beschwerden der Anwohner gegangen, die angesichts des Mülls und er verwilderten Anlage von einem „Schandfleck“sprachen. Die Stadt ließ Müll und Sondermüll entfernen und baute einige Hütten etwas zurück. Auf dem Areal befindet sich aber immer noch beziehungsweise schon wieder Müll.
Um die Entwicklung der „grünen Geisterstadt“verfolgen zu können, steht eine Idee im Raum: Über einen Aussichtsturm oder über eine oder mehrere Plattformen soll beobachtet werden können, was sich im Lauf der Jahre hier so tut. Entsprechende Mittel dafür sind aber zumindest mittelfristig nicht in den Haushalt eingestellt, teilt Sascha Kurz vom Aalener Presseamt auf Anfrage mit. Möglicherweise könne man eine entsprechende Aussichtsanlage eventuell aus dem Haushalt des Umwelt- und Grünflächenamts finanzieren.