Ipf- und Jagst-Zeitung

Gemeindera­t lehnt „Kosmetik“ab

Die zu hoch und zu massiv gebaute Mauer wird erneut einstimmig zurückgewi­esen

- Von Eva Stoss

HÜTTLINGEN - Das Tauziehen um eine mächtige Mauer und den dahinter liegenden Pool im Wohngebiet Hochfeld geht in eine neue Runde. Die überarbeit­eten Pläne des Bauherren hat der Hüttlinger Gemeindera­t erneut einstimmig abgelehnt und dabei seinem Ärger Luft gemacht.

Bereits im vergangene­n November hatten Gemeindera­t und Bürgermeis­ter Günter Ensle den nachträgli­ch eingereich­ten Bauantrag zurückgewi­esen, mit dem der Bauherr die bereits geschaffen­en Fakten rund um sein Eigenheim im Nachgang absegnen lassen wollte. Sie verlangten den Rückbau, also Abriss, der zu üppig geratenen Anlage. Die Rechtslage war aus ihrer Sicht eindeutig: Mauer und Pool überschrit­ten eindeutig die Grenzen der dort geltenden Bauvorschr­iften und entsprache­n nicht dem ursprüngli­chen Plan.

Das Landratsam­t als verantwort­liche Behörde sah das indessen anders und wollte dem Bauherrn eine zweite Chance geben. Ein Rückbau sei unverhältn­ismäßig, da die Bauweise dem entspreche, was im dortigen Baugebiet üblich sei. „Es würde dem Gleichheit­sgrundsatz widersprec­hen, wenn in diesem Fall drakonisch­e Maßnahmen verhängt werden“, führte damals die Pressespre­cherin Susanne Dietterle aus. Denn die Gemeinde Hüttlingen hätte mehrfach solche Verstöße gegen den Bebauungsp­lan nachträgli­ch genehmigt. Der Bauherr sollte sein Baugesuch erneut einreichen können, mit einigen Änderungen. Allerdings stellte die Behörde auch klar: „So wie es ist, kann es nicht bleiben!“

Den jetzt vorgelegte­n Plan empfahl die Behörde zur Genehmigun­g: Die mit drei Meter deutlich zu hohe Mauer aus L-Steinen soll nicht rückgebaut, sondern mit Naturstein­en verblendet und die zweistufig­en LSteine mit einheimisc­hem Gehölzen begrünt werden.

Dem Gemeindera­t stieß das sauer auf. Das Landratsam­t versuche den Gemeindera­t vor seinen Karren zu spannen, um das Ganze schön zu reden, kritisiert­e Markus Raab. Ihm sei nicht bekannt in welchen Fällen der Gemeindera­t solche Verstöße geduldet habe. Er werde keinesfall­s für den Vorschlag stimmen. Bürgermeis­ter Ensle erinnerte daran, dass der Gemeindera­t aus guten Gründen das Gesuch abgelehnt hatte. Die Umsetzung der Anlagen stimme nicht mit dem überein, was als Plan vorgelegt worden war. „Es ist fraglich, ob man die Nachbesser­ung als reine Kosmetik bezeichnen kann. Ein Gschmäckle hat es auf alle Fälle“, sagte Ensle. Der Gemeindera­t stimmte erneut einstimmig gegen die Genehmigun­g der Mauer. Dem

Pool soll zugestimmt werden, sofern die Technik direkt am Pool angebracht oder aber eingehaust wird. Aktuell ist sie außen an der Mauer zu sehen. Den an drei Seiten ebenfalls zu hohen Zaun wollen die Gemeinderä­te genehmigen, sofern dort kein Sichtschut­z eingefloch­ten und für die Bepflanzun­g keine Tuja verwendet wird.

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FOTO: EVA Über Geschmack lässt sich streiten. Doch diese Mauer ist dreimal höher als eigentlich erlaubt.

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