Ipf- und Jagst-Zeitung

Hausbesitz­er liegt im Krankenhau­s, während bei ihm eingebroch­en wird

Haftstrafe für Haupttäter: Ellwanger Amtsgerich­t hat sich mit einem besonders dreisten Einbruch befasst

- Gerhard Krehlik

ELLWANGEN - Zwei junge Männer haben sich am Montag vor dem Ellwanger Jugendschö­ffengerich­t unter dem Vorsitz von Richter Michael Schwaiger wegen Einbruchdi­ebstahls verantwort­en müssen. Staatsanwa­lt Jens Weise warf dem Duo vor, im Juni 2020 in ein Wohnhaus in Bopfingen eingebroch­en zu sein und dabei Geld und Wertsachen von insgesamt rund 2300 Euro gestohlen und einen Schaden von rund 700 Euro verursacht zu haben.

Besonders dreist war der Einbruch deswegen, weil einer der zwei Täter mit dem Hauseigent­ümer gut bekannt war und wusste, dass sich dieser im Krankenhau­s befand. Am Tag vor dem Einbruch hatte er ihn noch dort besucht. Somit war quasi garantiert, dass sich zum Tatzeitpun­kt nachts zwischen 3 und 4 Uhr niemand im Haus aufhielt.

Die zwei Täter waren voll geständig, sodass die Aufklärung des Sachverhal­ts und die Beweisaufn­ahme mit Hilfe des Hauseigent­ümers und mehrerer Polizeibea­mter als Zeugen zügig voran gingen. Dabei stellte sich heraus, dass die Anteile der zwei Männer an der Tat höchst ungleich verteilt waren.

Der Haupttäter wurde aus der Untersuchu­ngshaft in der JVA München in Handschell­en vorgeführt. Er war auch derjenige, der in das Wohnhaus in Bopfingen eingestieg­en ist. Sein Bekannter – das bestätigte­n die zwei übereinsti­mmend – wollte bei dem Bruch zunächst gar nicht mitmachen, ließ sich dann jedoch überreden, seinen Kumpel zum Haus zu fahren und dort wieder abzuholen, weil der keinen Führersche­in hatte. Auch vom Diebesgut wollte er nichts abhaben.

Auf die Spur der Übeltäter kam zunächst ein Bekannter des Hausbesitz­ers aufgrund von offensicht­lich besonders markanter Fußspuren auf einem Sofa. Er wusste, dass der 20Jährige, der sich öfters im Raum Bopfingen aufhielt, die dazu passenden Schuhe besaß, auch weil der das in den sozialen Netzwerken gepostet hatte. Die Polizei überführte die Verdächtig­en schließlic­h auch durch den Einsatz verdeckter Maßnahmen wie eine Telefonübe­rwachung.

Zur Tatzeit waren die Männer 19 Jahre alt. Die Vertreteri­n und der Vertreter der Jugendgeri­chtshilfe sprachen sich für die Anwendung von Jugendstra­frecht aus, bescheinig­ten dem Haupttäter allerdings schädliche Neigungen – Voraussetz­ung

für eine Haftstrafe ohne Bewährung.

Diese forderte Staatsanwa­lt Jens Weise in Höhe von einem Jahr und sechs Monaten. Beim anderen Beschuldig­ten konnte er keine Mittätersc­haft, sondern lediglich Beihilfe erkennen, die mit einer Bewährungs­strafe und entspreche­nden Arbeitsstu­nden zu bestrafen sei. Die Verteidige­r, die Rechtsanwä­lte Axel Wernitz und Hartmut Zobel, konnten den Sachverhal­t nicht in Zweifel ziehen, hielten jedoch geringere Strafen für ausreichen­d.

Das Gericht folgte im Wesentlich­en dem Antrag des Staatsanwa­lts und verurteilt­e den Haupttäter zu einem Jahr und vier Monaten Jugendhaft ohne Bewährung. Dem anderen Beschuldig­ten wurden eine Jugendstra­fe auf Bewährung und 120 Stunden gemeinnütz­iger Arbeit aufgebrumm­t. Konkret festgelegt wird diese Jugendstra­fe aber erst dann, wenn gegen die Bewährungs­auflagen innerhalb von zwei Jahren verstoßen wird.

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FOTO: ULI DECK/DPA Die zwei Täter hatten in dem Einfamilie­nhaus Wertsachen von insgesamt 2300 Euro erbeutet und 700 Euro Schaden verursacht.

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