Maskenpflicht für Erzieher, Testpflicht für Kinder
Aalen und Schwäbisch Gmünd verschärfen Maßnahmen in Kitas
AALEN/SCHWÄBISCH GMÜND (läm) – Von den Verschärfungen der Maßnahmen in Aalen und Schwäbisch Gmünd, die die Oberbürgermeister Thilo Rentschler und Richard Arnold gemeinsam bekanntgegeben haben, werden ab spätestens kommenden Montag (3. Mai) auch die Kitas betroffen sein, die Notbetreuung anbieten. „Wir wissen, dass Schulen und Kitas nicht der Hotspot an sich sind. Dennoch besteht die Gefahr, wenn das Virus in eine Einrichtung gelangt, dass das bei einem Ansteckungsfall direkt Kreise zieht“, so Rentschler. Deswegen habe man beschlossen, bei der Notbetreuung eine verbindliche Testpflicht einzuführen. Die Nachfrage bei der Betreuung liege mittlerweile zwischen 30 und 50 Prozent. Das Land habe sich bislang stets gewunden, so Rentschler. Er und Arnold würden nun deutlich werden. Tests seien in ausreichender Form vorhanden, so dass dies kein Problem darstellen sollte. „Es sind ja nur noch wenige Zentimeter in der Nase, mit denen man diesen Test bedienen kann und man sehr schnell ein Ergebnis bekommt “, sagt Rentschler. Die Träger seien in diese Maßnahmen eingeweiht.
Es gehe bei diesen Maßnahmen auch darum, dass die Eltern in ihren Berufen weiterarbeiten können. Das Testen gelte weiterhin für die Erzieher, hinzu kommt nun die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Speziell diese Entscheidung sei Rentschler und Arnold nicht leicht gefallen. „Eine Erzieherin kann sich in einem Kindergarten nicht hinter irgendwelchen Plexiglasscheiben verstecken, es soll doch weiterhin ein quirliger Ort bleiben, das sind wir unseren Kindern schuldig. Deshalb kommt diese mit den Trägern abgestimmte etwas härtere Gangart“, so Rentschler weiter. Dies möchten die beiden Stadtoberhäupter unbedingt nicht als Sanktion verstanden wissen, es gehe schlicht darum, dass die Einrichtungen „am Netz bleiben“können. Wenn die Notbetreuung wegfalle, sei das Drama riesig. „Wir machen das, um die Notbetreuung zuverlässig zu gestalten. Die Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass die Notbetreuung stattfindet“, so Arnold. Er habe nach Rücksprache mit den Einrichtungen gemerkt, dass diese die Maßnahmen ausdrücklich begrüßen. Die Neuerungen gelten ab sofort, verbindlich dann ab Montag. Rentschler stellt klar: „Wenn ab Montag dann ein Elternteil sagt, dass es nicht möchte, dass sein Kind getestet wird, dann machen wir von unserem Hausrecht Gebrauch. Dann darf dieses Kind auch nicht in die Notbetreuung.“