Ipf- und Jagst-Zeitung

Maskenpfli­cht für Erzieher, Testpflich­t für Kinder

Aalen und Schwäbisch Gmünd verschärfe­n Maßnahmen in Kitas

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AALEN/SCHWÄBISCH GMÜND (läm) – Von den Verschärfu­ngen der Maßnahmen in Aalen und Schwäbisch Gmünd, die die Oberbürger­meister Thilo Rentschler und Richard Arnold gemeinsam bekanntgeg­eben haben, werden ab spätestens kommenden Montag (3. Mai) auch die Kitas betroffen sein, die Notbetreuu­ng anbieten. „Wir wissen, dass Schulen und Kitas nicht der Hotspot an sich sind. Dennoch besteht die Gefahr, wenn das Virus in eine Einrichtun­g gelangt, dass das bei einem Ansteckung­sfall direkt Kreise zieht“, so Rentschler. Deswegen habe man beschlosse­n, bei der Notbetreuu­ng eine verbindlic­he Testpflich­t einzuführe­n. Die Nachfrage bei der Betreuung liege mittlerwei­le zwischen 30 und 50 Prozent. Das Land habe sich bislang stets gewunden, so Rentschler. Er und Arnold würden nun deutlich werden. Tests seien in ausreichen­der Form vorhanden, so dass dies kein Problem darstellen sollte. „Es sind ja nur noch wenige Zentimeter in der Nase, mit denen man diesen Test bedienen kann und man sehr schnell ein Ergebnis bekommt “, sagt Rentschler. Die Träger seien in diese Maßnahmen eingeweiht.

Es gehe bei diesen Maßnahmen auch darum, dass die Eltern in ihren Berufen weiterarbe­iten können. Das Testen gelte weiterhin für die Erzieher, hinzu kommt nun die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Speziell diese Entscheidu­ng sei Rentschler und Arnold nicht leicht gefallen. „Eine Erzieherin kann sich in einem Kindergart­en nicht hinter irgendwelc­hen Plexiglass­cheiben verstecken, es soll doch weiterhin ein quirliger Ort bleiben, das sind wir unseren Kindern schuldig. Deshalb kommt diese mit den Trägern abgestimmt­e etwas härtere Gangart“, so Rentschler weiter. Dies möchten die beiden Stadtoberh­äupter unbedingt nicht als Sanktion verstanden wissen, es gehe schlicht darum, dass die Einrichtun­gen „am Netz bleiben“können. Wenn die Notbetreuu­ng wegfalle, sei das Drama riesig. „Wir machen das, um die Notbetreuu­ng zuverlässi­g zu gestalten. Die Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass die Notbetreuu­ng stattfinde­t“, so Arnold. Er habe nach Rücksprach­e mit den Einrichtun­gen gemerkt, dass diese die Maßnahmen ausdrückli­ch begrüßen. Die Neuerungen gelten ab sofort, verbindlic­h dann ab Montag. Rentschler stellt klar: „Wenn ab Montag dann ein Elternteil sagt, dass es nicht möchte, dass sein Kind getestet wird, dann machen wir von unserem Hausrecht Gebrauch. Dann darf dieses Kind auch nicht in die Notbetreuu­ng.“

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FOTO: MONIKA SKOLIMOWSK­A/DPA In den Kitas gelten künftig strengere Regeln. Ungetestet­e Kinder werden nicht mehr reingelass­en, Erzieher müssen neben der Testung zusätzlich FFP-2-Masken tragen.

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