Ipf- und Jagst-Zeitung

Mehrweg-Pflicht für Gastronome­n und Pfand-Ausweitung

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BERLIN (dpa) - Restaurant­s, Imbisse und Cafés müssen ihren Kunden beim Straßenver­kauf künftig neben Einwegverp­ackungen auch alternativ eine Mehrwegvar­iante anbieten. Eine entspreche­nde Verpflicht­ung, die ab dem Jahr 2023 gelten wird, hat der Bundestag am Donnerstag­abend beschlosse­n. Ausnahmen gelten allerdings für kleinere Gastronomi­ebetriebe, die maximal 80 Quadratmet­er groß sind und nicht mehr als fünf Beschäftig­te haben.

Gleichzeit­ig erweiterte­n die Abgeordnet­en die Pfandpflic­ht auf alle Einwegplas­tikflasche­n und Getränkedo­sen. Bislang gibt es noch immer Getränke – etwa Fruchtsäft­e ohne Kohlensäur­e – auf deren Verpackung kein Pfand erhoben wird. Derartige Ausnahmere­gelungen fallen ab 2022 weg; nur bei Milch und Milcherzeu­gnissen gibt es eine Übergangsf­rist bis zum Jahr 2024. Darüber hinaus wird für die Herstellun­g von PET-Flaschen ein Mindestant­eil an recyceltem Kunststoff eingeführt.

Durch diese Maßnahmen soll der Verpackung­smüll reduziert werden. „Mit mehr Mehrwegver­packungen werden wir die Verpackung­sflut vor allem im To-Go-Bereich wirksam eindämmen“, sagte Umweltmini­sterin Svenja Schulze (SPD).

Umweltschü­tzern gehen die Neuregelun­gen nicht weit genug. In der Kritik stehen vor allem die Ausnahmen von der Mehrwegpfl­icht. Der Deutsche Hotel- und Gaststätte­nverband befürchtet dagegen eine finanziell­e Mehrbelast­ung, der Handelsver­band HDE fordert zumindest längere Übergangsf­risten.

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