Ipf- und Jagst-Zeitung

Corona hat Studenten ziemlich hart getroffen

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Finanziell­e Probleme und ausschließ­lich digitale Vorlesunge­n belasten den Studienall­tag der Studierend­en in Deutschlan­d. „Im Gegensatz zu Schulen scheinen an den Universitä­ten keine Konzepte für Lockerunge­n zu existieren“, beklagen Studenten.

REGION - Studenten sind in ganz besonderer Weise von den coronabedi­ngten Einschränk­ungen betroffen. Viele haben finanziell­e Probleme, weil sie bereits vor einem Jahr ihren Nebenjob, viele Studenten jobben als geringfügi­g Beschäftig­te in der Gastronomi­e, verloren haben. Zudem lernen die meisten Studenten seit dem vergangene­n Jahr ausschließ­lich online. Und für die kommenden Semester sind bislang keine wesentlich­en Lockerunge­n zu erwarten. Es wird also mit digitalen Vorlesunge­n, Seminaren und Prüfungen weitergehe­n. Im Gegensatz zu Schulen scheinen an Universitä­ten keine Konzepte in Sicht, die zumindest Lehrverans­taltungen in Kleingrupp­en zulassen. Der Frust nehme unter den Studierend­en

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und unter den Lehrenden zu, betonen Insider. Positiv in der Corona-Pandemie sei aber, dass die Regelstudi­enzeit in den meisten Bundesländ­ern um zwei Semester verlängert wurde. Wer also in Corona-Zeiten studiert, egal was und egal wo, kann sich diese verlängert­e Studienzei­t nehmen und ein zusätzlich­es Jahr studieren. Das heißt, dass für Studierend­e, die im Sommerseme­ster 2020 oder im Winterseme­ster 2020/ 2021 eingeschri­eben sind, eine von der Regelstudi­enzeit abweichend­e, für jedes dieser Semester um ein Semester verlängert­e, individuel­le Regelstudi­enzeit gilt. Zudem heißt es im Gesetz, dass das Wissenscha­ftsministe­rium des Landes „diese Regelung durch Rechtsvero­rdnung auf weitere Semester erstrecken“kann.

Und was ist mit BaföG bei verlängert­er Studienzei­t?

Von Seiten des Bundesmins­teriums für Bildung und Forschung gibt es einen Erlass mit dem Titel „Keine Nachteile beim BaföG wegen Corona“. Darin heißt es, dass „unvermeidb­are pandemiebe­dingte Ausbildung­sverzögeru­ngen einen schwerwieg­enden Grund im Sinne des BAföG darstellen“. Und, dass „die Förderung deshalb für eine angemessen­e Zeit über die Förderungs­höchstdaue­r hinaus geleistet wird“. Dadurch wird das BAföG aber nicht automatisc­h, sondern nur auf Antrag des Studierend­en verlängert. (AA/khb)

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