Arbeitslos melden bald nur noch persönlich möglich
AALEN (an) - Um persönliche Kontakte während der Corona-Pandemie zu beschränken, konnten Bürgerinnen und Bürger sich ausnahmsweise telefonisch oder online arbeitslos melden.
Ab dem 1. September müssen Arbeitslosmeldungen bundesweit wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen. Das heißt: Es ist nur noch bis zum 31. August möglich, sich auf alternativen Wegen (telefonisch oder online) arbeitslos zu melden. Wer sich ab dem
1. September arbeitslos melden möchte, kann dies während der Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 8 bis 12.30 Uhr und Donnerstagnachmittag von 14 bis 18 Uhr an den Standorten Aalen, Schwäbisch Gmünd und Heidenheim erledigen. Die persönliche Arbeitslosmeldung ist ohne vorherige Terminvereinbarung möglich.
Auch wegen der andauernden Pandemie sollten jedoch längere Wartezeiten oder ein hohes Kundenaufkommen vermieden werden. Die Agentur für Arbeit Aalen rät deshalb, vorher Kontakt über die gebührenfreie Hotline 0800 4 55 55 00 aufzunehmen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat seit Mitte des vergangenen Jahres ein Online-Identifizierungsverfahren angeboten, das sogenannte SelfieIdent-Verfahren. Damit konnten sich Kundinnen und Kunden online identifizieren und mussten sich nicht zwingend persönlich arbeitslos melden.
Das Verfahren steht für Kundinnen und Kunden, die sich bis zum 31. August 2021 telefonisch oder online arbeitslos melden, nur noch bis zum
30. September zur Verfügung. „Auch wenn das Selfie-Ident-Verfahren in Kürze ausläuft, so lassen sich viele weitere Kundenanliegen unkompliziert digital erledigen“, sagte Claudia Prusik, Vorsitzende der Geschäftsleitung der Aalener Arbeitsagentur.