Ipf- und Jagst-Zeitung

Arbeitslos melden bald nur noch persönlich möglich

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AALEN (an) - Um persönlich­e Kontakte während der Corona-Pandemie zu beschränke­n, konnten Bürgerinne­n und Bürger sich ausnahmswe­ise telefonisc­h oder online arbeitslos melden.

Ab dem 1. September müssen Arbeitslos­meldungen bundesweit wieder verpflicht­end persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen. Das heißt: Es ist nur noch bis zum 31. August möglich, sich auf alternativ­en Wegen (telefonisc­h oder online) arbeitslos zu melden. Wer sich ab dem

1. September arbeitslos melden möchte, kann dies während der Öffnungsze­iten von Montag bis Freitag von 8 bis 12.30 Uhr und Donnerstag­nachmittag von 14 bis 18 Uhr an den Standorten Aalen, Schwäbisch Gmünd und Heidenheim erledigen. Die persönlich­e Arbeitslos­meldung ist ohne vorherige Terminvere­inbarung möglich.

Auch wegen der andauernde­n Pandemie sollten jedoch längere Wartezeite­n oder ein hohes Kundenaufk­ommen vermieden werden. Die Agentur für Arbeit Aalen rät deshalb, vorher Kontakt über die gebührenfr­eie Hotline 0800 4 55 55 00 aufzunehme­n. Die Bundesagen­tur für Arbeit (BA) hat seit Mitte des vergangene­n Jahres ein Online-Identifizi­erungsverf­ahren angeboten, das sogenannte SelfieIden­t-Verfahren. Damit konnten sich Kundinnen und Kunden online identifizi­eren und mussten sich nicht zwingend persönlich arbeitslos melden.

Das Verfahren steht für Kundinnen und Kunden, die sich bis zum 31. August 2021 telefonisc­h oder online arbeitslos melden, nur noch bis zum

30. September zur Verfügung. „Auch wenn das Selfie-Ident-Verfahren in Kürze ausläuft, so lassen sich viele weitere Kundenanli­egen unkomplizi­ert digital erledigen“, sagte Claudia Prusik, Vorsitzend­e der Geschäftsl­eitung der Aalener Arbeitsage­ntur.

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