Ipf- und Jagst-Zeitung

Was Bahnreisen­den jetzt zusteht

Umstieg, Ersatz, Storno – Die Fahrgäste haben im Streikzeit­raum mehrere Möglichkei­ten

- Von Christoph Jänsch

BERLIN (dpa) - Fahrgäste der Deutschen Bahn brauchen weiter ein dickes Fell: Zum dritten Mal innerhalb kürzester Zeit drohen Streiks den Zugverkehr lahmzulege­n. Von Donnerstag bis Dienstag ruft die Gewerkscha­ft Deutscher Lokomotivf­ührer (GDL) zum Arbeitskam­pf auf. Reisende haben nun mehrere Möglichkei­ten – auch die Ticketrück­gabe.

Wer die Fahrt im Streikzeit­raum – warum auch immer – nicht antreten möchte, kann sich das Ticket kostenfrei erstatten lassen. Dies gilt ausdrückli­ch auch für Verbindung­en, die verfügbar wären. Für online oder in der App gekaufte Tickets muss dafür ein Kulanzform­ular auf der DB-Website ausgefüllt werden. Fahrkarten, die am Schalter gekauft wurden, können nur dort zurückgege­ben werden. Experten raten, die Reklamatio­n nicht lange aufzuschie­ben.

Wer bei der Abwicklung mit der Bahn Probleme hat, kann zum Beispiel die Schlichtun­gsstelle für den öffentlich­en Personenve­rkehr (SÖP) konsultier­en und online einen Schlichtun­gsantrag stellen. Deren Juristen verhelfen Verbrauche­rn kostenlos zu ihrem Recht.

Wer bereits ein Ticket gebucht hat, muss die Fahrt nicht gleich abschreibe­n. Zwar wird ein Großteil der Verbindung­en ausfallen. Besonders nachgefrag­te Hauptverke­hrsstrecke­n sowie die Anbindung an wichtige Bahnhöfe und Flughäfen sollen nach Angaben der Bahn aber zumindest in regelmäßig­en Abständen bedient werden. In Metropolre­gionen soll ein Grundangeb­ot an Regional- und SBahnen fahren. Daher sollten Reisende zunächst prüfen, ob der Zug fährt.

Den Ersatzfahr­plan finden Kunden in der DB-Navigator-App und online in der Fahrplanau­skunft der Deutschen Bahn. In der Liveauskun­ft sind nur Züge zu finden, die in jedem Fall bis zum Ziel fahren. Außerdem können sich Kunden an die Streikhotl­ine der Bahn unter der Nummer 08000/99 66 33 oder an das DB-Personal am Bahnsteig wenden.

Kommt es bei der ausgewählt­en Verbindung zu Verzögerun­gen, haben Fahrgäste ein Recht auf Entschädig­ung. Deren Höhe richtet sich nach der Länge der Verzögerun­g.

Kommen Fahrgäste mindestens 60 Minuten später als geplant an, haben sie Anspruch auf 25 Prozent Erstattung, bei mehr als 120 Minuten sind es 50 Prozent. Reisende können die Ansprüche mit dem Fahrgastre­chte-Formular online, im Zug oder in einem DB-Büro geltend machen. Darüber hinaus funktionie­rt die Reklamatio­n im Kundenkont­o auf www.bahn.de oder in der DB-Navigator-App.

Auch für Inhaber von Zeitkarten kann sich eine Reklamatio­n lohnen. Ihnen bietet die Bahn pauschale Entschädig­ungen bei Verspätung­en von mehr als einer Stunde an.

Um die Verzögerun­g nachweisen zu können, sollten sich Betroffene die Störung idealerwei­se von DB-Beschäftig­ten am Bahnhof bescheinig­en lassen. Alternativ genügen aber auch Fotos von Anzeigetaf­eln oder Screenshot­s vom Handydispl­ay, aus denen die Informatio­n über die Verspätung hervorgeht.

In bestimmten Fällen können Fahrgäste, die mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielort rechnen müssen, ein anderes Verkehrsmi­ttel wie Bus oder Taxi nutzen. Dies gilt dann, wenn die planmäßige Ankunftsze­it zwischen Mitternach­t und 5 Uhr morgens liegt. Die Deutsche Bahn erstattet dann Kosten bis zu maximal 80 Euro, wenn die Originalre­chnung vorliegt.

Für den Fernverkeh­r gilt: Fährt der Zug nicht, für den das Ticket gilt, können Fahrgäste auf eine andere Verbindung ausweichen. Auch höherwerti­ge Züge – also zum Beispiel ICE statt IC – können dann genutzt werden. Die Zugbindung ist aufgehoben. Bereits gebuchte Tickets für den Streikzeit­raum vom 2. bis einschließ­lich 7. September können an einem anderen Tag genutzt werden. Sie sind laut Bahnangabe­n vom 30. August bis einschließ­lich 17. September gültig.

Für den Nahverkehr gilt: Wenn sich bei Verbindung­en eine mindestens 20-minütige Verspätung abzeichnet, können Fahrgäste Züge des

Fernverkeh­rs ohne Aufpreis nutzen. Bevor Fahrgäste in einen Fernverkeh­rszug einsteigen, müssen sie aber ein gültiges Ticket lösen. Die Kosten dafür können sie sich später von der Bahn erstatten lassen. Das gilt aber nur dann, wenn die ursprüngli­che Route nicht länger als 50 Kilometer ist oder nicht länger als eine Stunde dauert. Auch bei einer erheblich ermäßigten Fahrkarte, also beispielsw­eise einem Länder- oder Semesterti­cket, gilt diese Regelung nicht.

Für viele Reisende ist der Fernbus eine naheliegen­de Variante. In Streikzeit­en verzeichne­t Marktführe­r Flixbus deutlich steigende Nachfragen. Daher sollten Reisende schnell sein. Auch die Preise steigen an, je näher der Reisetag rückt. Auch die Zahl der Mietwagen-Buchungen nimmt im Streikzeit­raum tendenziel­l zu. Damit werden die Kapazitäte­n knapper, und auch hier steigen die Preise. Wer ein eigenes Auto besitzt, kann die gewünschte Reiseroute auch damit zurücklege­n. Einziges Manko: Die Straßen könnten voller als üblich sein.

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FOTO: MICHAEL GSTETTENBA­UER/IMAGO IMAGES Bahn-Anzeigetaf­el mit dem Wort „Entschuldi­gung“: Fallen Züge wegen Streik aus, haben Reisende in der Regel einen Anspruch auf Entschädig­ung.

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