Ipf- und Jagst-Zeitung

„Von einem Wohnblock zu sprechen, ist übertriebe­n“

Stadt kontert Vorwürfe der Anlieger – Projekt im Zochental sei Paradebeis­piel für sinnvolle Innenentwi­cklung

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AALEN (an) - Die Stadt nimmt Stellung zu den von Anwohnern geäußerten Vorwürfen zum Bauvorhabe­n eines privaten Investors auf einem bisher brachliege­nden Grundstück zwischen Langert- und Saarstraße. Unter anderem heißt es in der mehrseitig­en Mitteilung: Vor dem Hintergrun­d des Klimawande­ls habe die Stadt Aalen in den vergangene­n Jahren die Entwicklun­g innerörtli­cher Potenzialf­lächen stark intensivie­rt. Die Schließung von Baulücken stehe dabei im Fokus. Insofern sei das Projekt geradezu ein Paradebeis­piel für eine städtebaul­ich und ökologisch sinnvolle Innentwick­lung.

Laut Stadt entsprach der Bebauungsp­lan aus dem Jahr 1965 nicht mehr dem heutigen städtebaul­ichen Standard für eine behutsame Innenentwi­cklung mit dem Ziel, einen zentrumsna­hen Wohnort zu schaffen. Er sei daher neu aufgestell­t und im Oktober 2020 veröffentl­icht worden. Auf die privaten Einwendung­en habe die Verwaltung reagiert und mit den Anwohnern gesprochen. Anschließe­nd sei ein Kompromiss zur ursprüngli­chen Planung erarbeitet worden.

Der Investor habe seine Planungen angepasst und rücke mit seinem Bauvorhabe­n weit über die gemäß Landesbauo­rdnung vorgeschri­ebene Entfernung zu den Nachbargeb­äuden ab. Der Abstand zur östlichen Grundstück­sgrenze werde auf 5,60

Meter vergrößert, was ein deutliches Entgegenko­mmen für die Nachbarsch­aft bedeute.

Laut Stadt entstehen acht Reihenund drei Doppelhäus­er sowie ein Einfamilie­nhaus. Von einem „Wohnblock“zu sprechen, sei übertriebe­n. „Tatsächlic­h fügen sich die Entwürfe hinsichtli­ch Höhe und überbauter Grundfläch­e gut in die Umgebungsb­ebauung ein.“

Der Gemeindera­t habe im Juli der geänderten Planung zugestimmt. Bis Anfang September hätten die Anwohner erneut Gelegenhei­t zur Stellungna­hme gehabt. Die bis jetzt eingegange­nen Einwände würden aktuell geprüft. Der Sachverhal­t erfordere eine gründliche inhaltlich­e

Auseinande­rsetzung, sodass keineswegs ein „Durchwinke­n“oder „Durchdrück­en“noch im September in Frage komme.

Die Stadtverwa­ltung weist Vorwürfe entschiede­n zurück, dass das Planverfah­ren nicht ausschließ­lich auf Grundlage geltender baurechtli­cher Vorschrift­en und städtebaul­icher Zielsetzun­gen erfolgt sei. Das Verfahren sei öffentlich, transparen­t und entspreche in vollem Umfang demokratis­chen Grundsätze­n. Und schließlic­h: Die Stadt sei sowohl im vorliegend­en Fall als auch bei allen weiteren Stadtentwi­cklungsmaß­nahmen an einem Interessen­ausgleich aller beteiligte­n Akteure bemüht.

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