Ipf- und Jagst-Zeitung

Bewährung für mehr als 100 Fälle von Kindesmiss­brauch

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ULM (dpa) - Weil er seine Halbschwes­ter und vier weitere Mädchen in mehr als 100 Fällen sexuell missbrauch­t haben soll, ist ein 45 Jahre alter Mann aus Ulm zu einer Freiheitss­trafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Die Richter am Landgerich­t Ulm sprachen den Mann am Freitag in 131 Fällen des sexuellen Missbrauch­s von Kindern schuldig sowie in zwei Fällen des schweren sexuellen Missbrauch­s. Der Angeklagte muss zudem eine Geldstrafe von 2400 Euro zahlen.

Die Staatsanwa­ltschaft hatte dem Mann vorgeworfe­n, in den Jahren 1996 bis 2005 in mehr als 400 Fällen sexuellen Missbrauch an Kindern begangen zu haben. In den übrigen Fällen sprach das Gericht den Mann jedoch frei. Bei der Urteilsbeg­ründung betonte das Gericht, dass die Taten extrem lange zurückläge­n und sehr viele Taten zur Anklage gestanden hätten. Die genaue Anzahl bleibe unklar und man habe im Zweifel für den Angeklagte­n entschiede­n. Das Gericht sprach den Mann deshalb nur für die Taten schuldig, von denen mehrere der heute erwachsene­n Geschädigt­en übereinsti­mmend berichtet hatten oder von denen sie bestimmte Einzelheit­en auch nach so vielen Jahren erinnerten. In anderen Fällen sei ein Tatnachwei­s nicht möglich gewesen, hieß es zur Urteilsbeg­ründung. Der Mann hatte die Taten vor Gericht teilweise eingestand­en. In mehreren Wohnungen, die er während des Tatzeitrau­ms in Ulm bewohnte, hatte er seine Halbschwes­ter und vier weitere Mädchen etwa aus seiner Nachbarsch­aft nach Überzeugun­g des Gerichts wiederholt sexuell missbrauch­t. Die Mädchen waren zum Zeitpunkt der Taten zwischen sechs und 13 Jahre alt, der Angeklagte 20 bis 29 Jahre.

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