Märchen-OB Dambacher verteidigt sich vor Röhlinger Narren
Keine Gnade walten ließ das grobgünstige Narrengericht des Wilden Heeres der Röhlinger Sechtanarren
- Keine Gnade walten ließ das grobgünstige Narrengericht des Wilden Heeres der Röhlinger Sechtanarren (Rösena) am Faschingsdienstag im Narrenstall. Gleich vier Angeklagte mussten sich dem strengen Urteil von Richter Magnus Müller mitsamt Ankläger Peter Bauer und Pflichtverteidiger Lukas Uhl stellen. Das Ziel war klar: Übeltaten und Missstände von Bürgern aus Röhlingen und Umgebung ans Licht und zur Verhandlung bringen.
Als prominentester Angeklagte der Runde stand Ellwangens Oberbürgermeister Michael Dambacher vor dem närrischen Gericht. Der als Märchen-OB betitelte Dambacher baue, grössenwahnsinnig wie er sei, mit der Landesgartenschau Luftschlösser, für die er Gelder, die er entweder gar nicht oder dank der Röhlinger Blitzer habe, verschwende. Bauer ist überzeugt: „Ohne Röhlingen wäre Ellwangen Pleite!“Gefordert wurde, dass er das Geld besser in einen Tunnel zwischen Neunheim und Zöbingen investiere. Dem konnte Verteidiger Lukas Uhl wenig entgegensetzen, zumindest aber diene die Landesgartenschau dazu, dass die Vereine dort ihr Können präsentieren können. Dambacher, als Panzerknacker verkleidet, schloss sich der Verteidigung an und plädierte für Freispruch. Richter Müller könne dem Angeklagten zwar nichts Negatives vorwerfen, aber die Frage nach der Bezahlung der
viel zu hohen Kosten lies sich auch für ihn nicht abschließend klären. Dambacher wurde daher dazu verurteilt, den Röhlingern eine Exklusiv-Führung über das Gartenschau-Gelände zu geben, um Licht ins Dunkel zu bringen.
Auch die Jung-Unternehmen von M&S Baggerarbeiten wurden auf die Anklagebank gerufen. Peter Bauer erläuterte im Detail, warum nur aufgrund deren unterlassener Hilfeleistung sich der Breitbandausbau im Ort dermaßen in die Länge ziehe. Das Dorf sei voller Löcher, überall schauen Kabel heraus, dies hätte nicht sein müssen, wenn die beiden Unternehmer
Steffen Graule und Max Rupp ein Angebot abgegeben und sich so den Auftrag gesichert hätten. „Aber nein, die beiden waren sich zu fein und haben einfach nichts gemacht“, verlas die Anklage. Die Verteidigung wiederum betonte, dass es dem Bauunternehmen aufgrund seiner großen Maschinerie überhaupt nicht möglich gewesen wäre, Arbeiten in den engen Gassen Röhlingens auszuführen. Dem Richter war das zu wenig, als Strafe müssen Graule und Rupp einen Tag der offenen Tür beim Kinderferienprogramm anbieten und dort auch demonstrieren, wie
man eine Flasche Bier mit einem Bagger öffnet.
Die Röhlinger um ihre Fleischeslust brachten hingegen die Metzgerei-Fachverkäuferinnen – zumindest wenn man dem Ankläger des Narrengerichts glauben schenken konnte. Die Röhlinger Metzgerei sei nicht nur jeden Mittwoch zu, nun sei sie sogar eine ganze Woche geschlossen gewesen, weil die drei „Metzgerfrauen“an den Ballermann gefahren seien. Zur Strafmilderung führte Pf lichtverteidiger Lukas Uhl an, dass die drei Damen als sehr verlässlich gelten und ohnehin ja jeder ein paar Pfunde zu viel habe. Richter Müller sieht zwar die örtliche Lkw-Versorgung in Gefahr, könne dies aber nur anmahnen. Als Strafe sollen die drei Damen als Leberkäsweckle verkleidet am Röhlinger Umzug 2025 mit von der Partie sein.
Auch den Bewohnern von Killingen ging es an den Kragen: Martin Frankenreiter musste sich verteidigen, weil er mit Geld, das eigentlich allen Röhlinger Ortsteilen hätte zugute kommen sollen, einen „Palast“gebaut habe. Dabei sei er so gewieft vorgegangen, dass beim Antrag für die Dorfhütte nur die „Garage“zur Genehmigung vorlag, erst später sei das Gebäude bis zu seinem heutigen Ausmaß gewachsen. Wohlwollend müsse aber ausgelegt werden, dass die Hütte von allen genutzt werden könne. Frankenreiter betonte, dass das Bauwerk nur durch Eigenleistung und Eigenkapital gebaut werden konnte. Richter Müller pf lichtete bei und gab Freispruch.
Eingebüßt werden, muss die jeweilige Schuld bis zum nächsten Fasching, wenn es in Röhlingen wieder heißt „Helau, Alaf und Heidanei!“
In der Kurzanklage musste sich Prinz Marc I. verteidigen, weil er bei der Versteigerung des Ellwanger Narrenbaums aufgrund der Anweisung seiner Frau Prinzessin Katja nur noch enttäuscht zusehen konnte, wie der Baum nach Rindelbach ging. „Wer seiner Frau so nachgibt, wird direkt schuldig gesprochen“, erklärte Richter Magnus Müller.