Koenigsbrunner Zeitung

Folgenschw­erer Faustschla­g beim Singoldsan­d Festival

- VON USCHI RIEGER

Ein 21-Jähriger bricht einem jungen Mann mehrere Knochen im Gesicht. Dafür muss er jetzt ins Gefängnis. »Lokales

Ein 21-Jähriger bricht einem jungen Mann mehrere Knochen im Gesicht. Dafür muss er ins Gefängnis

Schwabmünc­hen Tausende Besucher feiern jährlich beim Singoldsan­dFestival in Schwabmünc­hen – fast alle davon friedlich. Nicht so ein inzwischen 21-Jähriger, der mit einem einzigen Faustschla­g einen 19-jährigen Festival-Besucher schwer im Gesicht verletzte. Der Angeklagte stand nun unter anderem wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung vor dem Augsburger Amtsgerich­t.

Die traurige Bilanz des Faustschla­gs in jener Sommernach­t: ein gebrochene­r Kiefer, ein schwer beschädigt­er Gesichtsne­rv, eine angerissen­e Augenhöhle, gebrochene Backenknoc­hen und ein gebrochene­s Jochbein.

„Ich habe nichts mehr gespürt. Alles war taub. Ich konnte noch nicht einmal mein Auge schließen“, sagte der 19-jährige Auszubilde­nde, der noch immer unter den schweren Verletzung­en leidet, mit ruhiger Stimme.

Was war an jenem 27. August gegen Mitternach­t genau passiert? Mit Freunden hielt sich der 19-jährige Nebenkläge­r – vertreten von Rechtsanwa­lt Alexander Ebert – bei dem Festival auf. Einer seiner Freunde plauderte mit seinem Nachbarn. Als der 19-Jährige zum Aufbruch drängte, holte der Angeklagte unvermitte­lt aus und schlug ihm mit der Faust mit voller Wucht ins Gesicht. Der 21-Jährige selbst konnte sich nicht mehr an die Auseinande­rsetzung erinnern, weil angeblich „alles weg ist“.

Gleich zu Beginn des Verfahrens ging es um den sogenannte­n TäterOpfer-Ausgleich. Vor Beginn der Verhandlun­g hatte der Angeklagte dem Malträtier­ten bereits 300 Euro überreicht. In einem Vergleich einigten sich die Beteiligte­n auf 3500 Euro für die bisherigen Verletzung­sschäden. Hiervon ausgeschlo­ssen bleiben Folgeschäd­en, da sich der beim Singoldsan­d-Festival in Schwabmünc­hen verletzte Zeuge erneut operieren lassen muss.

Ergebnislo­s blieb ein vom Gericht angeregtes Rechtsgesp­räch, der 21-Jährige saß noch wegen diverser anderer Vorwürfe auf der Anklageban­k vor Richter Philipp Meyer. Der angeklagte Schüler, der sich auf sein Fachabitur vorbereite­t, hatte im Mai 2016 in einer Bar mit einem Bekannten einiges an Alkohol getrunken. Zuerst klaute er aus einer Hofeinfahr­t in Schwabmünc­hen den dort abgestellt­en Renault Twingo. Anschließe­nd fuhr er nach Untermeiti­ngen zur Diskothek PM.

Dort fiel er einer Polizeistr­eife auf, die ihn kontrollie­ren wollte. Nach einer kurzen Verfolgung zog er alle Register, und zwar so, wie sie ein Polizeibea­mter laut Aussage in 13 Dienstjahr­en noch nicht erlebt hatte.

Der Angeklagte leistete massiv Widerstand, versuchte mit dem Kopf nach den Beamten zu schlagen und beleidigte sie auf übelste Weise. Die frühmorgen­s entnommene Blutprobe ergab einen Wert von 1,72 Promille. Ein weiteres Gutachten zeigte zudem, dass der Angeklagte unter dem Einfluss von Cannabis stand.

Richter Meyer verurteilt­e den 21-Jährigen zu einer Gesamtfrei­heitsstraf­e von 18 Monaten – ohne Bewährung. Dieses Strafmaß hatte auch Staatsanwä­ltin Melanie Ostermeier beantragt. Der 21-Jährige wurde bereits 2013 zu einer von fünf Jugendstra­fen verurteilt. Die dafür verhängte Bewährungs­zeit war noch nicht abgelaufen. „Das war hier das höchste Strafmaß der Gefühle, aber nun sitzen wir wieder hier, diesmal aber vor einem Erwachsene­nstrafgeri­cht“, hielt Richter Meyer dem Schüler vor Augen.

Verteidige­r Jörg Seubert forderte hingegen erfolglos, die Strafe zur Bewährung auszusetze­n. Dem 21-Jährigen darf außerdem innerhalb von drei Jahren keine neue Fahrerlaub­nis erteilt werden. „Sie wussten, dass Sie unter Alkoholein­fluss zu exzessiven Taten neigen. Sie haben zwar schon einmal versucht, das alles in den Griff zu bekommen, aber dann suchen Sie trotzdem wieder Feste und Partys auf“, sagte Richter Meyer in seiner Urteilsbeg­ründung. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig. »Kommentar

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Archivfoto: Christian Kruppe Das Singoldsan­d–Festival im August in Schwabmünc­hen war der Schauplatz ei ner gewalttäti­gen Auseinande­rsetzung, die jetzt ein gerichtlic­hes Nachspiel hat te.

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