Folgenschwerer Faustschlag beim Singoldsand Festival
Ein 21-Jähriger bricht einem jungen Mann mehrere Knochen im Gesicht. Dafür muss er jetzt ins Gefängnis. »Lokales
Ein 21-Jähriger bricht einem jungen Mann mehrere Knochen im Gesicht. Dafür muss er ins Gefängnis
Schwabmünchen Tausende Besucher feiern jährlich beim SingoldsandFestival in Schwabmünchen – fast alle davon friedlich. Nicht so ein inzwischen 21-Jähriger, der mit einem einzigen Faustschlag einen 19-jährigen Festival-Besucher schwer im Gesicht verletzte. Der Angeklagte stand nun unter anderem wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor dem Augsburger Amtsgericht.
Die traurige Bilanz des Faustschlags in jener Sommernacht: ein gebrochener Kiefer, ein schwer beschädigter Gesichtsnerv, eine angerissene Augenhöhle, gebrochene Backenknochen und ein gebrochenes Jochbein.
„Ich habe nichts mehr gespürt. Alles war taub. Ich konnte noch nicht einmal mein Auge schließen“, sagte der 19-jährige Auszubildende, der noch immer unter den schweren Verletzungen leidet, mit ruhiger Stimme.
Was war an jenem 27. August gegen Mitternacht genau passiert? Mit Freunden hielt sich der 19-jährige Nebenkläger – vertreten von Rechtsanwalt Alexander Ebert – bei dem Festival auf. Einer seiner Freunde plauderte mit seinem Nachbarn. Als der 19-Jährige zum Aufbruch drängte, holte der Angeklagte unvermittelt aus und schlug ihm mit der Faust mit voller Wucht ins Gesicht. Der 21-Jährige selbst konnte sich nicht mehr an die Auseinandersetzung erinnern, weil angeblich „alles weg ist“.
Gleich zu Beginn des Verfahrens ging es um den sogenannten TäterOpfer-Ausgleich. Vor Beginn der Verhandlung hatte der Angeklagte dem Malträtierten bereits 300 Euro überreicht. In einem Vergleich einigten sich die Beteiligten auf 3500 Euro für die bisherigen Verletzungsschäden. Hiervon ausgeschlossen bleiben Folgeschäden, da sich der beim Singoldsand-Festival in Schwabmünchen verletzte Zeuge erneut operieren lassen muss.
Ergebnislos blieb ein vom Gericht angeregtes Rechtsgespräch, der 21-Jährige saß noch wegen diverser anderer Vorwürfe auf der Anklagebank vor Richter Philipp Meyer. Der angeklagte Schüler, der sich auf sein Fachabitur vorbereitet, hatte im Mai 2016 in einer Bar mit einem Bekannten einiges an Alkohol getrunken. Zuerst klaute er aus einer Hofeinfahrt in Schwabmünchen den dort abgestellten Renault Twingo. Anschließend fuhr er nach Untermeitingen zur Diskothek PM.
Dort fiel er einer Polizeistreife auf, die ihn kontrollieren wollte. Nach einer kurzen Verfolgung zog er alle Register, und zwar so, wie sie ein Polizeibeamter laut Aussage in 13 Dienstjahren noch nicht erlebt hatte.
Der Angeklagte leistete massiv Widerstand, versuchte mit dem Kopf nach den Beamten zu schlagen und beleidigte sie auf übelste Weise. Die frühmorgens entnommene Blutprobe ergab einen Wert von 1,72 Promille. Ein weiteres Gutachten zeigte zudem, dass der Angeklagte unter dem Einfluss von Cannabis stand.
Richter Meyer verurteilte den 21-Jährigen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 18 Monaten – ohne Bewährung. Dieses Strafmaß hatte auch Staatsanwältin Melanie Ostermeier beantragt. Der 21-Jährige wurde bereits 2013 zu einer von fünf Jugendstrafen verurteilt. Die dafür verhängte Bewährungszeit war noch nicht abgelaufen. „Das war hier das höchste Strafmaß der Gefühle, aber nun sitzen wir wieder hier, diesmal aber vor einem Erwachsenenstrafgericht“, hielt Richter Meyer dem Schüler vor Augen.
Verteidiger Jörg Seubert forderte hingegen erfolglos, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Dem 21-Jährigen darf außerdem innerhalb von drei Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. „Sie wussten, dass Sie unter Alkoholeinfluss zu exzessiven Taten neigen. Sie haben zwar schon einmal versucht, das alles in den Griff zu bekommen, aber dann suchen Sie trotzdem wieder Feste und Partys auf“, sagte Richter Meyer in seiner Urteilsbegründung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. »Kommentar