Ein Streit, ein Messer und zwei Haftstrafen
Zwei Männer gegen zwölf: Eifersucht soll eine Auseinandersetzung vor einem Club ausgelöst haben. Das Duo wurde verurteilt – auch weil einer eine Waffe zog
verletzt wurde. Wie der 19-jährige Angeklagte berichtete, ging er nach der Schließung des Lokals zunächst auf einen 21-Jährigen los. Es habe etwas zu klären gegeben. Hintergrund war wohl ein Gerücht über einen sexuellen Kontakt der Freundin des 19-Jährigen zum anderen Mann.
Zu dieser Zeit gegen 5 Uhr in der Früh hatten die beiden Angeklagten aus Augsburg bereits mehr als zwölf Stunden miteinander verbracht und einiges getrunken. Beide hatten ein Messer dabei. Nach der Schließung des Lokals erklärte der 19-Jährige seinem mitangeklagten Freund, dass er jetzt den mutmaßlichen Nebenbuhler zur Rede stellen werde. Der war in Begleitung von einem Dutzend Freunden aus dem südlichen Landkreis Augsburg im Club. In die Rangelei mischte sich der 20-jährige Mitangeklagte ein, andererseits sprangen dem Angegriffenen dessen Begleiter bei. Plötzlich hatte der 20-jährige Angeklagte ein Messer in der Hand. Jemand schrie: „Der hat ein Messer!“Er habe damit nur herumgefuchtelt, um die Kontrahenten auf Distanz zu halten, schilderte er. Das Springmesser mit neun Zentimeter langer Klinge durchschnitt aber Jacke und T-Shirt eines 24-Jährigen aus der anderen Gruppe und hinterließ eine zwei Zentimeter breite und zwei Zentimeter tiefe Stichwunde in der Brust.
Richterin Jelinek hatte elf Zeugen aus der Gruppe des Angegriffenen vorgeladen, deren Aussagen teils wenig Klarheit brachten. Man habe viel getrunken gehabt, es sei schon so lange her, man sei abseits gestanden ... so oder so ähnlich hieß es immer wieder. Felix Hägele, Verteidiger des 20-Jährigen und Marco Müller, Rechtsanwalt des Mitangeklagten, nannten diese Aussagen „Quatsch“, man sei „von den Zeugen für blöd verkauft worden“.
Als problematisch für die Beurteilung der Angeklagten erwiesen sich deren Vorstrafenregister. Fünf beziehungsweise acht Einträge haben sie bereits angesammelt, Delikte wie Körperverletzung, Diebstahl, Raub oder Drogenhandel. Beide standen zur Tatzeit unter Bewährung. Staatsanwalt Matthias Neumann sprach von „zwei kriminellen Karrieren“, die sich stetig gesteigert hätten. Er forderte unter Einbeziehung bestehender Vorstrafen für beide Angeklagten dreieinhalb Jahre Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Rechtsanwälte Hägele und Müller lehnten dies scharf ab. Mögliche Verfehlungen ihrer Mandanten seien durch die inzwischen acht Monate andauernde Untersuchungshaft abgegolten. Sie forderten zweimal Freispruch.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten eine Auseinandersetzung gesucht hätten. Ihre Unterzahl von zwei gegen zwölf habe sie im Wissen um ihre mitgeführten Messer nicht abgehalten, so Richterin Jelinek. Ein Messer sei zum Einsatz gekommen, nur dem Zufall sei es zu verdanken, dass nicht viel Schlimmeres passiert ist. Staunen bei den beiden jungen Männern, als ihnen die Strafen von zweieinhalb und drei Jahren Gefängnis verkündet (das Urteil ist nicht rechtskräftig) und sie in ihre Zellen zurückgebracht wurden.