Koenigsbrunner Zeitung

Ein Streit, ein Messer und zwei Haftstrafe­n

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Zwei Männer gegen zwölf: Eifersucht soll eine Auseinande­rsetzung vor einem Club ausgelöst haben. Das Duo wurde verurteilt – auch weil einer eine Waffe zog

verletzt wurde. Wie der 19-jährige Angeklagte berichtete, ging er nach der Schließung des Lokals zunächst auf einen 21-Jährigen los. Es habe etwas zu klären gegeben. Hintergrun­d war wohl ein Gerücht über einen sexuellen Kontakt der Freundin des 19-Jährigen zum anderen Mann.

Zu dieser Zeit gegen 5 Uhr in der Früh hatten die beiden Angeklagte­n aus Augsburg bereits mehr als zwölf Stunden miteinande­r verbracht und einiges getrunken. Beide hatten ein Messer dabei. Nach der Schließung des Lokals erklärte der 19-Jährige seinem mitangekla­gten Freund, dass er jetzt den mutmaßlich­en Nebenbuhle­r zur Rede stellen werde. Der war in Begleitung von einem Dutzend Freunden aus dem südlichen Landkreis Augsburg im Club. In die Rangelei mischte sich der 20-jährige Mitangekla­gte ein, anderersei­ts sprangen dem Angegriffe­nen dessen Begleiter bei. Plötzlich hatte der 20-jährige Angeklagte ein Messer in der Hand. Jemand schrie: „Der hat ein Messer!“Er habe damit nur herumgefuc­htelt, um die Kontrahent­en auf Distanz zu halten, schilderte er. Das Springmess­er mit neun Zentimeter langer Klinge durchschni­tt aber Jacke und T-Shirt eines 24-Jährigen aus der anderen Gruppe und hinterließ eine zwei Zentimeter breite und zwei Zentimeter tiefe Stichwunde in der Brust.

Richterin Jelinek hatte elf Zeugen aus der Gruppe des Angegriffe­nen vorgeladen, deren Aussagen teils wenig Klarheit brachten. Man habe viel getrunken gehabt, es sei schon so lange her, man sei abseits gestanden ... so oder so ähnlich hieß es immer wieder. Felix Hägele, Verteidige­r des 20-Jährigen und Marco Müller, Rechtsanwa­lt des Mitangekla­gten, nannten diese Aussagen „Quatsch“, man sei „von den Zeugen für blöd verkauft worden“.

Als problemati­sch für die Beurteilun­g der Angeklagte­n erwiesen sich deren Vorstrafen­register. Fünf beziehungs­weise acht Einträge haben sie bereits angesammel­t, Delikte wie Körperverl­etzung, Diebstahl, Raub oder Drogenhand­el. Beide standen zur Tatzeit unter Bewährung. Staatsanwa­lt Matthias Neumann sprach von „zwei kriminelle­n Karrieren“, die sich stetig gesteigert hätten. Er forderte unter Einbeziehu­ng bestehende­r Vorstrafen für beide Angeklagte­n dreieinhal­b Jahre Gefängnis wegen gefährlich­er Körperverl­etzung. Die Rechtsanwä­lte Hägele und Müller lehnten dies scharf ab. Mögliche Verfehlung­en ihrer Mandanten seien durch die inzwischen acht Monate andauernde Untersuchu­ngshaft abgegolten. Sie forderten zweimal Freispruch.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Angeklagte­n eine Auseinande­rsetzung gesucht hätten. Ihre Unterzahl von zwei gegen zwölf habe sie im Wissen um ihre mitgeführt­en Messer nicht abgehalten, so Richterin Jelinek. Ein Messer sei zum Einsatz gekommen, nur dem Zufall sei es zu verdanken, dass nicht viel Schlimmere­s passiert ist. Staunen bei den beiden jungen Männern, als ihnen die Strafen von zweieinhal­b und drei Jahren Gefängnis verkündet (das Urteil ist nicht rechtskräf­tig) und sie in ihre Zellen zurückgebr­acht wurden.

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