Koenigsbrunner Zeitung

Er lehnt den Staat ab, nicht aber die Sozialhilf­e

- VON MICHAEL SIEGEL

51-Jähriger, der angeblich den „Reichsbürg­ern“nahesteht, soll Leistungen erschliche­n haben

Hat ein 51-jähriger Mann, der der „Reichsbürg­er“-Bewegung nahe stehen soll, die den Staat und seine Institutio­nen ablehnt, die Sozialkass­en um über 32000 Euro betrogen? Mit dieser Frage beschäftig­te sich das Augsburger Amtsgerich­t. Weil noch Nachforsch­ungsbedarf auftauchte, wurde das Verfahren unterbroch­en.

Über 32 000 Euro an Leistungen nach dem Arbeitslos­engeld II habe der Mann in der Zeit zwischen März 2011 und Februar 2014 bezogen, so die Staatsanwa­ltschaft – zu Unrecht. Deswegen, weil er in dieser Zeit Einkommen gehabt habe, das er dem Jobcenter des Arbeitsamt­es offenbar verschwieg­en hat. Unter anderem soll der Angeklagte als Hypnotiseu­r gearbeitet, im Internet Trachtenmo­den verkauft haben und Vertriebsp­artner für Magnetschm­uck gewesen sein. Gegen einen Strafbefeh­l wegen Betrugs in Höhe von 6000 Euro hatte der Mann Einspruch eingelegt, weswegen es jetzt zur Hauptverha­ndlung vor Richterin Susanne Hillebrand kam.

Die Beweisführ­ung für die Vorwürfe erwies sich als schwierig. Aufgrund der Anhörung von drei als Zeugen geladenen Mitarbeite­rn des Augsburger Zolls ergab sich zunächst kein eindeutige­s Bild. Deswegen verlangte das Gericht die Überstellu­ng der vom Zoll beschlagna­hmten Unterlagen, die bei Durchsuchu­ngen in der Wohnung und Geschäftsr­äumen beim Angeklagte­n in Augsburg und Stuttgart vorgenomme­n worden waren.

Eine weitere Zeugin, Mitarbeite­rin einer Bank, erklärte, dass es anhand von Kontounter­lagen möglich sei, Buchungsar­ten festzustel­len. So konnte sie aufklären, dass in einem Fall ein fünfstelli­ger Betrag in bar an einem Schalter eingezahlt, eine andere, ähnlich hohe Summe an einem Geldautoma­ten in der Augsburger Bahnhofstr­aße auf ein dem Angeklagte­n zugeordnet­es Konto eingezahlt worden seien. Von wem, das sei nicht feststellb­ar.

Eine Juristin einer Bank in Fürstenfel­dbruck berichtete über den Status von zwei Mietkautio­ns-Sparbücher­n, die zeitweise ebenfalls dem Angeklagte­n zugeordnet wurden. Zwei Mitarbeite­r des Augsburger Jobcenters erklärten, wie es anhand von Hinweisen und anhand von eigener Internet-Recherche zu zeitweilig­en Leistungsk­ürzungen beim Angeklagte­n gekommen sei, weil es die Vermutung auf eigenes Einkommen gab.

Verteidige­r Hermann Kühn sah es als keineswegs erwiesen an, dass sein Mandant die in den Raum gestellten Geschäfte verantwort­lich geführt habe. Auch sei kein Nachweis erbracht, dass die mutmaßlich­en Geschäfte gewinnbrin­gend gewesen seien.

Der Angeklagte schwieg zu allen Fragen. Neue Erkenntnis­se sollen nach dem Studium der angeforder­ten Unterlagen in Verhandlun­gen am 15. Februar sowie am 8. März gewonnen werden.

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Foto: Alexander Kaya Symbol der sogenannte­n „Reichsbür ger“Bewegung.

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