Er lehnt den Staat ab, nicht aber die Sozialhilfe
51-Jähriger, der angeblich den „Reichsbürgern“nahesteht, soll Leistungen erschlichen haben
Hat ein 51-jähriger Mann, der der „Reichsbürger“-Bewegung nahe stehen soll, die den Staat und seine Institutionen ablehnt, die Sozialkassen um über 32000 Euro betrogen? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Augsburger Amtsgericht. Weil noch Nachforschungsbedarf auftauchte, wurde das Verfahren unterbrochen.
Über 32 000 Euro an Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II habe der Mann in der Zeit zwischen März 2011 und Februar 2014 bezogen, so die Staatsanwaltschaft – zu Unrecht. Deswegen, weil er in dieser Zeit Einkommen gehabt habe, das er dem Jobcenter des Arbeitsamtes offenbar verschwiegen hat. Unter anderem soll der Angeklagte als Hypnotiseur gearbeitet, im Internet Trachtenmoden verkauft haben und Vertriebspartner für Magnetschmuck gewesen sein. Gegen einen Strafbefehl wegen Betrugs in Höhe von 6000 Euro hatte der Mann Einspruch eingelegt, weswegen es jetzt zur Hauptverhandlung vor Richterin Susanne Hillebrand kam.
Die Beweisführung für die Vorwürfe erwies sich als schwierig. Aufgrund der Anhörung von drei als Zeugen geladenen Mitarbeitern des Augsburger Zolls ergab sich zunächst kein eindeutiges Bild. Deswegen verlangte das Gericht die Überstellung der vom Zoll beschlagnahmten Unterlagen, die bei Durchsuchungen in der Wohnung und Geschäftsräumen beim Angeklagten in Augsburg und Stuttgart vorgenommen worden waren.
Eine weitere Zeugin, Mitarbeiterin einer Bank, erklärte, dass es anhand von Kontounterlagen möglich sei, Buchungsarten festzustellen. So konnte sie aufklären, dass in einem Fall ein fünfstelliger Betrag in bar an einem Schalter eingezahlt, eine andere, ähnlich hohe Summe an einem Geldautomaten in der Augsburger Bahnhofstraße auf ein dem Angeklagten zugeordnetes Konto eingezahlt worden seien. Von wem, das sei nicht feststellbar.
Eine Juristin einer Bank in Fürstenfeldbruck berichtete über den Status von zwei Mietkautions-Sparbüchern, die zeitweise ebenfalls dem Angeklagten zugeordnet wurden. Zwei Mitarbeiter des Augsburger Jobcenters erklärten, wie es anhand von Hinweisen und anhand von eigener Internet-Recherche zu zeitweiligen Leistungskürzungen beim Angeklagten gekommen sei, weil es die Vermutung auf eigenes Einkommen gab.
Verteidiger Hermann Kühn sah es als keineswegs erwiesen an, dass sein Mandant die in den Raum gestellten Geschäfte verantwortlich geführt habe. Auch sei kein Nachweis erbracht, dass die mutmaßlichen Geschäfte gewinnbringend gewesen seien.
Der Angeklagte schwieg zu allen Fragen. Neue Erkenntnisse sollen nach dem Studium der angeforderten Unterlagen in Verhandlungen am 15. Februar sowie am 8. März gewonnen werden.