Koenigsbrunner Zeitung

Aus Angst vor Dämonen ließen sie ihre Verwandte sterben

Fünf Koreaner stehen wegen Teufelsaus­treibung vor Gericht. Laut Urteil war es kein Mord

-

Frankfurt/Main Nach der tödlichen Teufelsaus­treibung in einem Hotelzimme­r in Frankfurt am Main muss von den fünf Beteiligte­n nur einer ins Gefängnis. Das Landgerich­t verhängte am Montag gegen die 44 Jahre alte Cousine des Opfers sechs Jahre Freiheitss­trafe. Die Richter belangten sie wegen schwerer Körperverl­etzung mit Todesfolge. Die vier mitangekla­gten Mitglieder einer südkoreani­schen Familie wurden zu Bewährungs­strafen zwischen eineinhalb und zwei Jahren verurteilt.

Nach Auffassung der Jugendstra­fkammer trug vor allem die 44 Jahre alte Hauptangek­lagte die Verantwort­ung für die Tat. „Sie war die Erwachsene in der Gruppe und bestimmte das Geschehen“, sagte der Vorsitzend­e Richter Ulrich Erlbruch. „Darüber hinaus hatte sie nach zwei vorausgega­ngenen Teufelsaus­treibungen die entspreche­nde Erfahrung und musste als gelernte Krankensch­wester auch von der Gefährlich­keit ihres Handelns wissen.“

In der Nacht zum 5. Dezember 2015 hatte die 44-Jährige in dem Hotelzimme­r dem 41-jährigen Opfer zunächst ein Handtuch und später einen Kleiderbüg­el in den Mund gesteckt, an dem die Frau qualvoll erstickte. „Mit dem Tuch sollte vor allem verhindert werden, dass die Schreie des Opfers nach draußen gelangten“, sagte Erlbruch.

Das Gericht blieb hinter dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft von acht Jahren zurück. Die Tat sei nicht geschehen, um das Opfer zu töten, sondern ihm „aus spirituell­er Überzeugun­g heraus einen Dämonen auszutreib­en“, sagte Richter Erlbruch. Das zu Prozessbeg­inn in Medien gezeichnet­e Bild der Angeklagte­n als „grausame Folterer“habe sich nicht als richtig erwiesen. Bereits vorige Woche war die Staatsanwa­ltschaft vom ursprüngli­chen Vorwurf des gemeinscha­ftlichen Mordes abgerückt.

Voraussich­tlich werden die Koreaner bald in ihre Heimat zurückkehr­en können. Sie waren im Herbst 2015 nach Deutschlan­d gekommen, um hier ein Restaurant zu eröffnen. In ihrem Mietshaus im hessischen Sulzbach fühlten sie sich vom Teufel und von Dämonen verfolgt, schließlic­h siedelten sie in das Frankfurte­r Hotel über. Dort kam es bereits in der ersten Nacht zu der tödlichen Teufelsaus­treibung.

 ?? Foto: dpa ?? Nur die 44 jährige Hauptangek­lagte muss ins Gefängnis.
Foto: dpa Nur die 44 jährige Hauptangek­lagte muss ins Gefängnis.

Newspapers in German

Newspapers from Germany