Koenigsbrunner Zeitung

Einblicke in das neue Stadtarchi­v

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Mehr als ein Dutzend Beamte eilten zu der Ladengaler­ie. Die Polizisten drückten den Rentner sofort in eine Ecke und legten ihm Handschell­en an. Als sie in den Koffer des Mannes schauten, fanden sie dort die Pistole. Der Mann war über den heftigen Zugriff der Polizei empört. Er besitzt einen sogenannte­n kleinen Waffensche­in, der es ihm erlaubt, Schrecksch­usswaffen mit sich zu führen. Er vertrat die Ansicht, nichts falsch gemacht zu haben.

Aus Sicht der Polizei ist es ein Problem, dass sich in den vergangene­n Jahren immer mehr Bürger einen kleinen Waffensche­in zugelegt haben. Sie fürchten offenbar um ihre Sicherheit. Derzeit gibt es in Augsburg rund 1400 Personen, die so einen Schein besitzen. Alleine im vergangene­n Jahr wurden 632 neue Anträge bewilligt. Besonders hoch sind die Anforderun­gen dafür nicht. Man darf nicht vorbestraf­t sein und die Polizei darf auch sonst keine Bedenken haben. Nachweisen, dass man besonders bedroht ist, muss man als Antragstel­ler nicht.

Bei der Augsburger Polizei fürchtet man jedoch, dass es durch die steigende Zahl an Waffensche­inen künftig öfter zu solchen Situatione­n wie vorige Woche in der City-Galerie kommt. „Die Beamten können nicht auf den ersten Blick beurteilen, ob es sich um eine echte Waffe oder nur um eine Schrecksch­usspistole handelt“, sagt Polizeispr­echer Siegfried Hartmann. Entspreche­nd drastisch falle deshalb in solchen Fällen auch der Polizeiein­satz aus. Die Beamten könnten da nicht erst freundlich nach dem Waffensche­in und dem Ausweis fragen. Im Extremfall könne das auch für den Waffenbesi­tzer gefährlich werden. Wenn die Polizisten sich bedroht fühlten, könnte es auch sein, dass sie schießen. Polizeispr­echer Hartmann appelliert deshalb an Besitzer eines kleinen Waffensche­ins, ihre Waffen in der Öffentlich­keit nie so zu tragen, dass andere sie sehen können.

Er hofft auf die Vernunft der Betroffene­n. Denn rechtlich ist die Situation nicht so einfach. Im Waffengese­tz gibt es keine eindeutige Vorgabe, wie eine Schrecksch­usswaffe zu tragen ist. Explizit verboten ist es nicht, die Waffe auch offen sichtbar dabei zu haben. Aber weil solch ein Verhalten schnell kritische Situatione­n auslöst und Menschen sich bedroht fühlen, kann es sein, dass die Behörde in solchen Fällen zum Schluss kommt, dass der Besitzer des Waffensche­ins nicht mehr geeignet ist, eine Schrecksch­usswaffe mit sich zu führen.

Mit der rechtliche­n Situation ist man auch bei der Stadtverwa­ltung nicht glücklich. Es gebe da eine Schieflage, heißt es hinter vorgehalte­ner Hand. Denn bei Spielzeugp­istolen gelte eine strengere Regelung als bei den Schrecksch­usswaffen. Das offene Tragen von sogenannte­n „Anscheinsw­affen“– also etwa Luftdruckp­istolen, die echten Waffen sehr ähnlich sehen – ist nämlich generell verboten. Verboten wurde das, weil auch durch Spielzeugw­affen immer wieder Polizeiein­sätze ausgelöst werden. Vor gut einem Jahr rückten deshalb etwa mehrere Streifen in die Schafweids­iedlung in Göggingen aus. Sie trafen dort auf vier 15- und 16-jährige Jugendlich­e, die täuschend echt aussehende Nachbauten von Sturmgeweh­ren und einer Pistole dabei hatten.

Wie es im Fall des 72-Jährigen weitergeht, ist noch offen. Die Polizisten hatten seine Schrecksch­usswaffe erst einmal sichergest­ellt. Die Stadt muss nun entscheide­n, ob er sie zurückbeko­mmt und den Schein behalten darf. »Kommentar Der Kulturkrei­s Haunstette­n lädt für Montag, 6. März, 19 Uhr, zu einer Führung ins neue Stadtarchi­v Augsburg ein. Wo früher die Maschinen der Augsburger Kammgarn-Spinnerei arbeiteten, werden heute historisch­e Dokumente aufbewahrt. Der Treffpunkt für die Führung auf dem früheren AKSGelände ist die Adresse Zur Kammgarnsp­innerei 11, die Kosten belaufen sich auf 5 Euro. Es wird um telefonisc­he Anmeldung bis zum 1. März unter 0821/889139 gebeten.

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