Koenigsbrunner Zeitung

Freiburg: Verdächtig­er ist erwachsen

Der Flüchtling gab an, minderjähr­ig zu sein

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Freiburg Im Fall des Sexualmord­es an einer Studentin in Freiburg wird der tatverdäch­tige Hussein K. voraussich­tlich nach Erwachsene­nstrafrech­t angeklagt. Ein von der Staatsanwa­ltschaft in Auftrag gegebenes Altersguta­chten kommt zum Schluss, dass er zur Tatzeit mindestens 22 Jahre alt war und nicht wie von ihm angegeben 17 Jahre alt, teilte die Behörde gestern mit.

Hussein K. wird vorgeworfe­n, im vergangene­n Oktober in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin vergewalti­gt und ermordet zu haben. Wäre er zur Tatzeit 17 Jahre alt gewesen, würde Jugendstra­frecht gelten. In Deutschlan­d galt er als minderjähr­iger Flüchtling und bekam besondere Betreuung. Nach Erwachsene­nstrafrech­t droht dem Verdächtig­en in dem Mordprozes­s den Angaben zufolge eine lebenslang­e Freiheitss­trafe. Nach Jugendstra­frecht sind in der Regel höchstens zehn Jahre, in schweren Fällen 15 Jahre Haft möglich.

Bevor der Prozess beginnt, wird es weitere Untersuchu­ngen zum genauen Alter des Verdächtig­en geben. Hussein K. war nach Angaben deutscher Behörden im November 2015 ohne Papiere nach Deutschlan­d gekommen. Er sagte, 17 Jahre alt zu sein und aus Afghanista­n zu stammen. Nachweise hatte er nicht vorlegen können. Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau 2013 war er in Griechenla­nd zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber gegen Auflagen vorzeitig entlassen worden. Er tauchte unter und kam nach Deutschlan­d. Die deutschen Behörden wussten nichts von der kriminelle­n Vorgeschic­hte des Mannes, weil Griechenla­nd den Angaben zufolge ihn nicht internatio­nal zur Fahndung ausgeschri­eben hatte.

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Foto: dpa Am Tatort in Freiburg erinnern Blumen und Kerzen an die Studentin.

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