Koenigsbrunner Zeitung

Der Verdacht fiel schnell auf den Katzensitt­er

Eine Augsburger­in engagierte einen jungen Mann aus der Nachbarsch­aft, damit er sich im Urlaub um ihr Tier kümmert. Warum nimmt er dann ihren Schmuck mit?

- VON PETER RICHTER

Katzenbetr­euung ist eine inzwischen stark nachgefrag­te Dienstleis­tung. Gerade in Urlaubszei­ten häufen sich Kleinanzei­gen, in denen Katzenbesi­tzer nach einem Betreuer für ihr Tier suchen. Und da Katzen nach der Devise „My Home Is my Castle“leben, sollte dieser möglichst ins Haus kommen. So wie bei einer Augsburger­in.

Doch sie erlebte eine böse Überraschu­ng. Erschrocke­n musste sie bei ihrer Rückkehr feststelle­n, dass ihr ganzer Familiensc­hmuck weg war: Ringe und Goldketten im Wert von insgesamt mehr als 10 000 Euro.

Der Verdacht fiel schnell auf ihren jungen Katzensitt­er, einen Nachbarn. Ermittlung­en der Polizei ergaben, dass er den Schmuck in zwei Tranchen einem Schmuckhän­dler in der Augsburger Innenstadt verkauft hatte.

Doch was hat den 20-Jährigen zu diesem Diebstahl bewogen? Das Motiv sei ihr noch immer nicht klar, bekennt Jugendrich­terin Angela Reuber am Ende einer einstündig­en Beweisaufn­ahme. Der junge Mann hat trotz eines Zickzackwe­gs bei der Berufswahl immer einen Job gehabt, hatte nie Geldproble­me. Weder trinkt noch raucht er, was das Jugendamt bestätigt, noch nimmt er Drogen. Nüchtern und unumwunden habe ihm der 20-Jährige den Diebstahl des Schmucks eingestand­en, sagt ein Mitarbeite­r des Jugendamte­s vor Gericht: „So, als wenn er eine Schachtel Zigaretten geklaut hätte.“Der Angeklagte hatte vorher noch nie mit der Polizei zu tun gehabt. Und wie Staatsanwä­ltin Alexandra Krug im Prozess sagte: „So, wie Sie hier vor mir sitzen, hätte ich Ihnen auch meinen Wohnungssc­hlüssel anvertraut.“

Für Anklägerin Krug und Richterin Reuber offenbart die Tat, dass der 20-Jährige, der bei seinen Großeltern wohnt, über sogenannte „schädliche Neigungen“verfügt und moralische Defizite hat.

Das Gericht verurteilt­e ihn schließlic­h zu einer sechsmonat­igen Haftstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Als Auflage muss er an die bestohlene Katzenbesi­tzerin 10000 Euro zahlen, in monatliche­n Raten von 200 Euro. Außerdem bekommt er einen amtlichen Betreuer an seine Seite gestellt.

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Symbolfoto: Evelin Grauer Ein Katzenbetr­euer wurde wegen Diebstahls verurteilt.

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