55 Jährige beleidigt vier Polizisten massiv
Eine Frau aus dem Landkreis Augsburg tritt auch gegen das Dienstfahrzeug. Gutachten soll Schuldfähigkeit klären
Landkreis Augsburg Die Situation schien harmlos zu sein: Eine 55-jährige Frau saß in ihrem Garten im südlichen Landkreis Augsburg, als vier Polizisten anhielten. Sie wurden dort zu einem Einsatz gerufen – warum, das war bei der Verhandlung am Augsburger Amtsgericht nebensächlich. Denn bei dem Prozess ging es um die Frau, die als Angeklagte vor Gericht stand.
Sie gab damals den vier Polizisten im Garten unmissverständlich zu verstehen, dass sie sich sofort wieder „verpissen“sollten. Es folgten weitere übelste Beleidigungen gegen die drei Männer und eine Frau. Aufgrund einer psychischen Erkrankung konnte sich die angeklagte Frau laut eigener Aussage kaum noch an ihre Entgleisungen erinnern. Sicher war sich die wegen Beleidigung sowie wegen versuchter Sachbeschädigung angeklagte 55-Jährige, dass ihre bipolare, an jenem Tag diagnostizierte Erkrankung Schuld an ihren Ausfällen habe. Gegen einen Strafbefehl über 1400 Euro hatte sie deshalb Einspruch eingelegt.
Nur eine Woche später war die Angeklagte in einem Bezirkskrankenhaus in Kempten stationär behandelt worden. Die angeklagte Frau sprach vor Gericht von ihrer frischen Erkrankung, die auch manisch-depressiv genannt wird. Sie könne sich weder an das, was sie gesagt, noch an das, was sie getan hätte, erinnern. Stundenlang sei sie damals wohl durch ihren Heimatort geirrt. Sie habe sich damals auf die Straße „geschmissen und rumgeschrien“. Einem der Polizisten hatte sie zu verstehen gegeben, dass „nur Gott mit ihr redet“.
Keiner der Beamten konnte sich das Verhalten der Frau erklären, die, nachdem sie endlich der Aufforderung gefolgt war, die Straße zu verlassen, gegen die Stoßfänger des Dienstfahrzeugs trat. Allerdings richtete sie dabei keinen Schaden an.
Überzeugt gab sich einer der Polizisten, dass sie sehr wohl als Polizeibeamte wahrgenommen worden seien. „Sie war laut, hektisch, ruderte mit den Armen herum und befand sich in einem hochgefahrenen Zustand“erinnerte sich einer von ihnen. Danach wurden sie übelst beschimpft und beleidigt.
Da aufgrund einer einschlägigen Vorstrafe die Einstellung des Verfahrens nicht möglich war, unterbrach Richterin Susanne Hillebrand die Verhandlung. So muss sich die Frau im Bezirkskrankenhaus zunächst einmal begutachten lassen. Dabei geht es um ihre verminderte oder aufgehobene Schuldfähigkeit. Zugleich stimmte sie zu, ihren behandelnden Arzt von seiner Schweigepflicht zu entbinden.