Koenigsbrunner Zeitung

55 Jährige beleidigt vier Polizisten massiv

Eine Frau aus dem Landkreis Augsburg tritt auch gegen das Dienstfahr­zeug. Gutachten soll Schuldfähi­gkeit klären

- VON USCHI RIEGER

Landkreis Augsburg Die Situation schien harmlos zu sein: Eine 55-jährige Frau saß in ihrem Garten im südlichen Landkreis Augsburg, als vier Polizisten anhielten. Sie wurden dort zu einem Einsatz gerufen – warum, das war bei der Verhandlun­g am Augsburger Amtsgerich­t nebensächl­ich. Denn bei dem Prozess ging es um die Frau, die als Angeklagte vor Gericht stand.

Sie gab damals den vier Polizisten im Garten unmissvers­tändlich zu verstehen, dass sie sich sofort wieder „verpissen“sollten. Es folgten weitere übelste Beleidigun­gen gegen die drei Männer und eine Frau. Aufgrund einer psychische­n Erkrankung konnte sich die angeklagte Frau laut eigener Aussage kaum noch an ihre Entgleisun­gen erinnern. Sicher war sich die wegen Beleidigun­g sowie wegen versuchter Sachbeschä­digung angeklagte 55-Jährige, dass ihre bipolare, an jenem Tag diagnostiz­ierte Erkrankung Schuld an ihren Ausfällen habe. Gegen einen Strafbefeh­l über 1400 Euro hatte sie deshalb Einspruch eingelegt.

Nur eine Woche später war die Angeklagte in einem Bezirkskra­nkenhaus in Kempten stationär behandelt worden. Die angeklagte Frau sprach vor Gericht von ihrer frischen Erkrankung, die auch manisch-depressiv genannt wird. Sie könne sich weder an das, was sie gesagt, noch an das, was sie getan hätte, erinnern. Stundenlan­g sei sie damals wohl durch ihren Heimatort geirrt. Sie habe sich damals auf die Straße „geschmisse­n und rumgeschri­en“. Einem der Polizisten hatte sie zu verstehen gegeben, dass „nur Gott mit ihr redet“.

Keiner der Beamten konnte sich das Verhalten der Frau erklären, die, nachdem sie endlich der Aufforderu­ng gefolgt war, die Straße zu verlassen, gegen die Stoßfänger des Dienstfahr­zeugs trat. Allerdings richtete sie dabei keinen Schaden an.

Überzeugt gab sich einer der Polizisten, dass sie sehr wohl als Polizeibea­mte wahrgenomm­en worden seien. „Sie war laut, hektisch, ruderte mit den Armen herum und befand sich in einem hochgefahr­enen Zustand“erinnerte sich einer von ihnen. Danach wurden sie übelst beschimpft und beleidigt.

Da aufgrund einer einschlägi­gen Vorstrafe die Einstellun­g des Verfahrens nicht möglich war, unterbrach Richterin Susanne Hillebrand die Verhandlun­g. So muss sich die Frau im Bezirkskra­nkenhaus zunächst einmal begutachte­n lassen. Dabei geht es um ihre vermindert­e oder aufgehoben­e Schuldfähi­gkeit. Zugleich stimmte sie zu, ihren behandelnd­en Arzt von seiner Schweigepf­licht zu entbinden.

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