44 Jähriger muss fast zwei Jahre ins Gefängnis
Mann wählt Notruf wegen defekter Waschmaschine
Landkreis Augsburg Für lange Zeit muss ein 44-jähriger Mann aus dem südlichen Landkreis ins Gefängnis. Der mehrfach vorbestrafte Mann wurde am Amtsgericht Augsburg zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.
Dem Angeklagten, der im vergangenen Jahr mehreren Verhandlungen ferngeblieben ist, wurde eine Vielzahl von Taten vorgeworfen – unter anderem rief der Mann immer wieder bei dem Notruf der Integrierten Leitstelle in Augsburg an. Manchmal aus banalen Gründen, dann wieder, um den Disponenten, der den Anruf entgegennahm, zu beleidigen. Alles fing mit einem Anruf im August 2015 an. Der Angeklagte behauptete, dass im Heizkeller des Wohnhauses Säure auslaufe.
Daraufhin wurde umgehend die Feuerwehr in Schwabmünchen alarmiert. Doch die erkannte lediglich eine undichte Dachrinne, aus der Wasser lief. Damit war die Arbeit für die Feuerwehr beendet, der Angeklagte beleidigte die Männer daraufhin mehrfach. Dem 44-Jährigen wurden die 318 Euro für den Einsatz in Rechnung gestellt.
Insgesamt siebenmal wählte der Angeklagte wegen weiterer Kleinigkeiten den Notruf und blockierte damit die Leitung für echte Notfälle. Ein anderes Mal meldete der Mann einen angeblichen Familienstreit
Angeklagter bedroht Nachbarn mit Messer
bei seinen Nachbarn. Den Beamten fiel aber nichts auf, woraufhin sie den Einsatz abbrachen. Das ärgerte den Angeklagten, deshalb beklagte er sich telefonisch bei einem der Kollegen mit den Worten: „Was hast du mir denn für zwei Nasenbären geschickt?“Das war nur der Beginn einer Vielzahl von Beleidigungen.
Der Angeklagte stand neben den vermeintlichen Notrufen sowie den Beleidigungen auch wegen Körperverletzung und Bedrohung vor dem Amtsgericht. Im November 2015 soll der Angeklagte die Wohnungstüre seines 60-jährigen Nachbarn mit einem Brecheisen eingeschlagen haben. Den Mann soll der 44-Jährige laut Anklage mehrfach mit den Füßen gegen die Brust getreten haben. Außerdem soll der Angeklagte dem Nachbarn ein Messer an den Hals gehalten und gedroht haben, ihn damit umzubringen.
Einen Toaster soll er auch noch in Richtung des Kopfes geworfen haben, das anvisierte Ziel traf er aber nicht. Da vor Gericht weder der 60-jährige Nachbar noch ein weiterer Zeuge – ein Bekannter des Angeklagten, der mit diesem reichlich Alkohol konsumiert hatte – sich an den Tatablauf erinnern konnten, spielten die Aussagen bei der polizeilichen Vernehmung eine große Rolle. Damals erinnerten sich beide Männer noch genau an die Körperverletzung und Bedrohung. Zudem hätte ein Polizist in der Wohnung das Messer und den Toaster auf dem Boden gefunden.
Der Angeklagte, der unter offener Bewährung stand, hat laut seiner Bewährungshelferin ein erhebliches Alkoholproblem. Staatsanwältin Julia Buijze beantragte eine zweijährige Freiheitsstrafe, Verteidiger Frank Zimmermann forderte eine Bewährungsstrafe, da für ihn eine gewisse Schuldunfähigkeit im Raum stand. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.