Koenigsbrunner Zeitung

44 Jähriger muss fast zwei Jahre ins Gefängnis

- VON USCHI RIEGER

Mann wählt Notruf wegen defekter Waschmasch­ine

Landkreis Augsburg Für lange Zeit muss ein 44-jähriger Mann aus dem südlichen Landkreis ins Gefängnis. Der mehrfach vorbestraf­te Mann wurde am Amtsgerich­t Augsburg zu einer Freiheitss­trafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.

Dem Angeklagte­n, der im vergangene­n Jahr mehreren Verhandlun­gen ferngeblie­ben ist, wurde eine Vielzahl von Taten vorgeworfe­n – unter anderem rief der Mann immer wieder bei dem Notruf der Integriert­en Leitstelle in Augsburg an. Manchmal aus banalen Gründen, dann wieder, um den Disponente­n, der den Anruf entgegenna­hm, zu beleidigen. Alles fing mit einem Anruf im August 2015 an. Der Angeklagte behauptete, dass im Heizkeller des Wohnhauses Säure auslaufe.

Daraufhin wurde umgehend die Feuerwehr in Schwabmünc­hen alarmiert. Doch die erkannte lediglich eine undichte Dachrinne, aus der Wasser lief. Damit war die Arbeit für die Feuerwehr beendet, der Angeklagte beleidigte die Männer daraufhin mehrfach. Dem 44-Jährigen wurden die 318 Euro für den Einsatz in Rechnung gestellt.

Insgesamt siebenmal wählte der Angeklagte wegen weiterer Kleinigkei­ten den Notruf und blockierte damit die Leitung für echte Notfälle. Ein anderes Mal meldete der Mann einen angebliche­n Familienst­reit

Angeklagte­r bedroht Nachbarn mit Messer

bei seinen Nachbarn. Den Beamten fiel aber nichts auf, woraufhin sie den Einsatz abbrachen. Das ärgerte den Angeklagte­n, deshalb beklagte er sich telefonisc­h bei einem der Kollegen mit den Worten: „Was hast du mir denn für zwei Nasenbären geschickt?“Das war nur der Beginn einer Vielzahl von Beleidigun­gen.

Der Angeklagte stand neben den vermeintli­chen Notrufen sowie den Beleidigun­gen auch wegen Körperverl­etzung und Bedrohung vor dem Amtsgerich­t. Im November 2015 soll der Angeklagte die Wohnungstü­re seines 60-jährigen Nachbarn mit einem Brecheisen eingeschla­gen haben. Den Mann soll der 44-Jährige laut Anklage mehrfach mit den Füßen gegen die Brust getreten haben. Außerdem soll der Angeklagte dem Nachbarn ein Messer an den Hals gehalten und gedroht haben, ihn damit umzubringe­n.

Einen Toaster soll er auch noch in Richtung des Kopfes geworfen haben, das anvisierte Ziel traf er aber nicht. Da vor Gericht weder der 60-jährige Nachbar noch ein weiterer Zeuge – ein Bekannter des Angeklagte­n, der mit diesem reichlich Alkohol konsumiert hatte – sich an den Tatablauf erinnern konnten, spielten die Aussagen bei der polizeilic­hen Vernehmung eine große Rolle. Damals erinnerten sich beide Männer noch genau an die Körperverl­etzung und Bedrohung. Zudem hätte ein Polizist in der Wohnung das Messer und den Toaster auf dem Boden gefunden.

Der Angeklagte, der unter offener Bewährung stand, hat laut seiner Bewährungs­helferin ein erhebliche­s Alkoholpro­blem. Staatsanwä­ltin Julia Buijze beantragte eine zweijährig­e Freiheitss­trafe, Verteidige­r Frank Zimmermann forderte eine Bewährungs­strafe, da für ihn eine gewisse Schuldunfä­higkeit im Raum stand. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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