Koenigsbrunner Zeitung

Neue Mofaschild­er seit 1. März

Schwarz darf fahren, grün ist out

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Landkreis Augsburg Ende Februar wird wieder heftig in den Garagen und Kellern geschraubt. Denn ab Mittwoch, 1. März 2017, ist die Farbe der neuen Mofa-Schilder schwarz statt wie bisher grün. Wer seitdem noch mit dem alten Kennzeiche­n fährt, hat keinen Versicheru­ngsschutz mehr und macht sich außerdem strafbar. Ein neues Schild, ein Jahr lang gültig, ist für etwa 70 bis 130 Euro bei den Versicheru­ngskaufleu­ten zu haben. Der Haftpflich­tschutz für Zweiräder leistet bei finanziell­en Ansprüchen von Geschädigt­en nach einem Unfall Schadeners­atz bei Personen-, Sachund Vermögenss­chäden. Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksver­bandes Augsburg im Bundesverb­and Deutscher Versicheru­ngskaufleu­te (BVK), stellt klar, dass für alle motorisier­ten Zwei- und Vierräder bis zu 50 Kubikzenti­meter Hubraum ein Versicheru­ngsschild Vorschrift ist. Das gilt für Mofa und Leichtmofa, Moped oder auch Kleinkraft­räder (Mokick und Roller) und sogar für Krankenrol­lstühle und RollerScoo­ter, wenn sie schneller sind als sechs Stundenkil­ometer (km/h).

Wird ein dreirädrig­es Kleinkraft­rad oder vierrädrig­es Leicht-Kfz (nicht zu verwechsel­n mit einem sogenannte­n Quad), beide mit Höchstgesc­hwindigkei­t von 45 km/h, mit Mofa-Kennzeiche­n gefahren, kostet die Versicheru­ng einen deutlichen Freizeitsp­aß-Zuschlag.

Auch für die sogenannte­n E-Bikes, die ohne Muskelkraf­t über 6 km/h bzw. mit Tretunters­tützung bis 45 km/h schnell sein können, ist ebenfalls eine gesonderte Haftpflich­tversicher­ung und ein neues Versicheru­ngskennzei­chen notwendig. Eine Betriebser­laubnis des TÜV wird für diese umweltfreu­ndlichen Zweiräder ebenfalls benötigt, wie der Besitz eines Führersche­ins der Klasse M, sofern der Fahrer nach dem 1. April 1965 geboren ist.

Technische Änderungen gefährden Versicheru­ngsschutz

Bei der Schilderau­sgabe wird die Technik nicht kontrollie­rt. Frisierte Fahrzeuge bleiben aber illegal, betont Karl Aumiller. „Daher zahlt die Haftpflich­tversicher­ung nach einem verursacht­en Unfall zwar den Schaden des Unfallopfe­rs, holt sich aber das Geld vom Schädiger zurück.“Mofa- und Mopedfahre­r sind allerdings ausgesproc­hen vorsichtig. Denn von den etwa 1,7 Millionen „kleinen Motorräder­n“verursacht jedes Jahr nur etwa jeder 13. von 1000 einen Unfall.

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Foto: obs/ADAC SE Seit 1. März gilt für Mofas und Mopeds nur noch das neue schwarze Versiche rungskennz­eichen.

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