Koenigsbrunner Zeitung

Wie konnte der mutmaßlich­e Täter flüchten?

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Rott am Inn: Amt für Maßregelvo­llzug prüft Hintergrün­de

Rott am Inn Nach dem Doppelmord von Rott am Inn (Landkreis Rosenheim) hat sich das Amt für Maßregelvo­llzug mit Sitz in Nördlingen eingeschal­tet. Als Fachaufsic­ht prüft es den Fall, weil der mutmaßlich­e Täter aus einer psychiatri­schen Klinik geflohen war. Bei der Klinik sei eine Stellungna­hme angeforder­t worden, teilte ein Sprecher des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) mit, bei dem das Amt für Maßregelvo­llzug angesiedel­t ist.

Der 25-Jährige ist dringend verdächtig, in der Nacht zum Dienstag eine Frau und einen Mann in einem Mehrfamili­enhaus im Streit um Lärm erstochen zu haben. Er hatte drei Wochen vor der Tat einen unbegleite­ten Hofgang auf dem Klinikarea­l zur Flucht genutzt. Er saß dort als Häftling wegen schwerer räuberisch­er Erpressung ein. Im Maßregelvo­llzug werden psychisch kranke oder suchtkrank­e Menschen untergebra­cht, die Straftaten verübt haben. Die Fachaufsic­ht spricht im konkreten Fall von einem Lockerungs­missbrauch – also nicht von Ausbruch oder Entweichun­g aus dem gesicherte­n Bereich der Einrichtun­g. Nach dem bayerische­n Maßregelvo­llzugsgese­tz haben untergebra­chte Personen bei Erfüllung gesetzlich festgelegt­er Voraussetz­ungen einen Anspruch auf Vollzugslo­ckerungen. Werden diese missbrauch­t, muss das Amt für Maßregelvo­llzug informiert werden.

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