Steuerfahnder hat Zweifel an Rechnungen
Händler soll Fahrzeuge mit Verlusten weiterverkauft haben
Landkreis Augsburg Ein Verlängerungskabel liegt vor dem Richterpult. In dieser Mehrfachsteckdose sind alle Anschlüsse belegt. Staatsanwalt, die Verteidiger und der Zeuge – ein Steuerfahnder – sitzen vor ihren Notebooks. Lediglich Richterin Britta Füchtenbusch blättert in einem der vielen Aktenordner. Und das sind einige, denn die Verhandlung am Augsburger Amtsgericht ist umfangreich.
Die angeklagten Mutter und Sohn handeln mit hochwertigen Gebrauchtwagen. Beim An- und Verkauf sollen die beiden gebürtigen Rumänen laut Anklage jahrelang zu wenig Umsatzsteuer bezahlt haben. Der entstandene Schaden soll knapp 300 000 Euro betragen (wir berichteten). Auf tausenden Seiten sind die Geschäftsvorgänge abgeheftet. Ursprünglich waren zwei Verhandlungstage angesetzt, inzwischen haben bereits fünf stattgefunden. Vier weitere Termine sind vorgesehen. Ob das ausreicht, ist schwer zu sagen, denn die Beweisaufnahme gestaltet sich als langwierig. Derzeit sagt ein Steuerfahnder als Zeuge aus. Jeden Kauf und Verkauf der betroffenen Gebrauchtwagen – das Verfahren betrifft mehr als 60 Fahrzeuge – geht er detailliert durch.
So soll laut dem Steuerfahnder beispielsweise ein Mercedes C-Klasse für etwas mehr als 23000 Euro netto von den Angeklagten verkauft worden sein. Ihr eigener Kaufpreis lag dagegen bei 31500 Euro. Nach Angaben von Verteidiger Sascha Straube erklärt sich die hohe Differenz dadurch, dass der Wagen zweimal vermietet wurde. Das Auto wurde durch die Vermietung weniger wert, dafür erhielt der Gebrauchtwagenhändler aber auch Geld von den Mietern. Als Beweis legt er eine Rechnung vor. Für den Steuerfahnder ist dies nicht genug – er hat den Verdacht, dass die Rechnung nachträglich geschrieben wurde: „Ich habe extreme Zweifel, dass alles so durchgeführt wurde.“
So oder so ähnlich gestaltet sich jeder Kauf und Verkauf: Manchmal wird ein Wagen nur mit wenigen hundert Euro Verlust weiterverkauft, in anderen Fällen beträgt der Verlust knapp 10 000 Euro. Laut Anklage ein Indiz dafür, dass ein Teil des Geldes „schwarz“geflossen ist.
Um Klarheit in die Geschäfte zu bringen, müssen noch viele Akten – entweder im Ordner oder im Notebook – durchgesehen werden.