Koenigsbrunner Zeitung

Trumps zweiter Versuch

Überblick Der US-Präsident hat ein neues Dekret mit pauschalen Einreiseve­rboten unterzeich­net

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Washington Im zweiten Anlauf hat Donald Trump ein pauschales Einreiseve­rbot für Millionen von Bürgern aus muslimisch geprägten Staaten auf den Weg gebracht. Der USPräsiden­t unterzeich­nete am Montag ein Dekret, das Passinhabe­rn aus sechs Ländern für 90 Tage und prinzipiel­l allen Flüchtling­en für 120 Tage die Einreise verwehrt. Ein Überblick:

Was ist neu?

In seiner grundsätzl­ichen Stoßrichtu­ng orientiert sich Trumps neu gefasstes Dekret eng an der ersten Vorlage aus dem Januar, die von USBundesri­chtern vorläufig gestoppt worden war: Es setzt abermals auf pauschale Einreiseve­rbote. Davon erhofft sich Trump, potenziell­e Terroriste­n von US-Boden fernzuhalt­en. Das neue Dekret enthält aber einige Klärungen: So wird präzisiert, dass Inhaber von gültigen USVisa und von Green Cards – also unbefriste­ten Aufenthalt­sgenehmigu­ngen – auf jeden Fall einreisen dürfen. Für Bürger mit doppelter Staatsbürg­erschaft wie etwa Deutsch-Iraner gilt: Sie dürfen einreisen, wenn sie den Pass jenes Staates verwenden, für den kein Einreiseve­rbot gilt.

Wer ist betroffen?

Menschen aus dem Sudan, Syrien, dem Iran, Libyen, Somalia und dem Jemen, die nach dem 16. März in die USA einreisen wollen und die bis zu diesem Tag kein gültiges Visum ausgestell­t bekommen haben. Wer bis zum 27. Januar, dem Tag des ersten Einreisest­opps, über ein Visum verfügte, wird ins Land gelassen.

Warum ist der Irak im Unterschie­d zum ersten Dekret ausgenomme­n?

Außenminis­ter Rex Tillerson sagte, das Land sei ein wichtiger Verbündete­r im Kampf gegen die Terrormili­z Islamische­r Staat (IS). Trumps Beraterin Kellyanne Conway erklärte, der Irak habe seine Sicherheit­süberprüfu­ngen ausgeweite­t und sei deshalb nicht mehr auf der Liste.

Was ist nach den 90 Tagen, beziehungs­weise nach den 120 Tagen?

Das ist unklar. Auch mit dem neuen Dekret wird ein pauschales Einreiseve­rbot für alle Flüchtling­e für einen Zeitraum von 120 Tagen verfügt – das soll auch für syrische Flüchtling­e gelten, die im ersten Dekret noch mit einem unbefriste­ten Einreiseve­rbot belegt worden waren.

Ab wann gilt das Dekret?

Das Dekret soll erst am 16. März in Kraft treten, um Behörden und Fluggesell­schaften Zeit zur Vorbereitu­ng zu geben. Damit soll ein abermalige­s Chaos an den Flughäfen ausgeschlo­ssen werden.

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