Koenigsbrunner Zeitung

Nach Operation auf einem Auge blind

- VON MICHAEL MUNKLER

76-Jährige klagt gegen Kemptener Arzt

Kempten Muss ein Arzt einen Patienten vor einer Operation informiere­n, wenn er gehandicap­t ist – beispielsw­eise wegen zittriger Hände? Mit dieser Frage beschäftig­t sich in einem Zivilproze­ss derzeit das Landgerich­t Kaufbeuren. Geklagt hat eine heute 76 Jahre alte Frau. Denn nach einer Operation wegen eines Grauen Stars am rechten Auge ist die Sehkraft von zuvor 60 Prozent mit Brille auf null gesunken. Mit anderen Worten: Komplikati­onen im Zusammenha­ng mit dem Eingriff haben dazu geführt, dass die 76-jährige Schwangaue­rin nun auf dem rechten Auge blind ist.

Die Frau fordert vom damaligen Operateur, einem in Kempten niedergela­ssenen Augenarzt, eine Entschädig­ung für das verlorene rechte Augenlicht. In einer Expertise würden dem damaligen Operateur Probleme mit der Feinmotori­k attestiert, sagte der Vorsitzend­e Richter in der gestrigen Verhandlun­g. Diese Beeinträch­tigung sei Folge eines erlittenen Schlaganfa­lls. „Meine Mandantin hätte sich auf gar keinen Fall operieren lassen, wenn sie vorher davon gewusst hätte“, sagte Rechtsanwä­ltin Brigitte Pabel.

Demgegenüb­er verwies der Verteidige­r des Augenarzte­s darauf, dass jeder Eingriff mit einem Restrisiko verbunden sei. Zudem hätte sein Mandant kurz vor dem Eingriff am rechten Auge ja bereits das linke operiert. Dieser Eingriff sei gut verlaufen und das zeige, dass sein Mandant zum Operieren fähig gewesen sei. Außerdem bestätigte ein Gutachter, dass die Operation an sich nicht zu beanstande­n gewesen sei. Der Vorsitzend­e Richter regte einen Vergleich an: Demnach soll der Augenarzt der Patientin aus Schwangau 5000 Euro zahlen. Bis 20. März haben jetzt beide Seiten Zeit, um sich zum Vorschlag zu äußern.

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