Koenigsbrunner Zeitung

Jordanier gibt sich als Grieche aus

Das Amtsgerich­t verurteilt 30-jährigen Asylbewerb­er wegen Urkundenfä­lschung

- VON MICHAEL SIEGEL

Weil seine Einbürgeru­ng nach Deutschlan­d nicht vorankam, griff ein 30-jähriger jordanisch­er Asylbewerb­er zu einem rechtswidr­igen Trick. Mithilfe gefälschte­r griechisch­er Papiere wollte er zum EUBürger werden. Jetzt wurde er vom Augsburger Amtsgerich­t wegen Urkundenfä­lschung und Falschbeur­kundung zu sechs Monaten Freiheitss­trafe verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung.

Bereits 2013 war der gelernte Computer-Ingenieur aus Jordanien nach Deutschlan­d gekommen. Er lernte Deutsch – sein vom Gericht bestellter Dolmetsche­r brauchte in der Verhandlun­g am Montag nicht zu helfen – und er heiratete vor zwei Jahren eine deutsche Frau. Dennoch ging es mit seinem Aufenthalt­sstatus nicht so voran, wie es sich der 30-Jährige vorgestell­t hatte.

Immer wieder wurde seine Duldung als Asylbewerb­er in Deutschlan­d um drei Monate verlängert, ordentlich­e deutsche Papiere bekam er nicht. Entspreche­nd musste er weiter in einer Gemeinscha­ftsunterku­nft leben, konnte auch keine Arbeit aufnehmen. Also beschloss er, auf seinem Weg zum EU-Bürger nachzuhelf­en.

In Griechenla­nd besorgte der Angeklagte sich einen gefälschte­n griechisch­en Personalau­sweis, Reisepass und Führersche­in. Damit konnte er in Deutschlan­d, im Raum Bamberg, eine Wohnung mieten, sich bei einer Zeitarbeit­sfirma anmelden, ein Girokonto eröffnen, ein Auto kaufen, zulassen und fahren, berichtete er dem Gericht. Beim Autofahren passierte es jedoch: Im vergangene­n November geriet der Angeklagte in der Landsberge­r Straße in Augsburg in eine Verkehrsko­ntrolle. Die dabei vorgelegte­n Papiere wurden von den Beamten als Fälschunge­n erkannt, der Jordanier landete für vier Monate in Untersuchu­ngshaft.

Vor Gericht legte er ein umfassende­s Geständnis ab. Es tue ihm leid, er habe in Deutschlan­d niemandem schaden wollen, entschuldi­gte er sich. Staatsanwa­lt Baptist Michale und der Verteidige­r des Angeklagte­n, Dominik Hofmeister, waren sich einig in ihrer Forderung nach einer halbjährig­en Freiheitss­trafe. Richter Michael Edelmann folgte den Anträgen und verurteilt­e den 30-Jährigen wegen Urkundenfä­lschung, Falschbeur­kundung und Fahrens ohne Führersche­in zusätzlich zu dieser Freiheitss­trafe zu 100 Stunden Hilfsdiens­ten. Beide Seiten nahmen das Urteil an, der Haftbefehl wurde aufgehoben, danach konnte die Ehefrau ihren Mann in die Arme schließen und mit ihm nach Hause gehen.

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