Koenigsbrunner Zeitung

Prügelei in Schwabmünc­hner Disco endet ohne Strafe

Ein Mann schlägt einem Gast mit der Faust ins Gesicht, doch zu einer Verurteilu­ng kommt es nicht

- VON USCHI RIEGER

Schwabmünc­hen Ein 28-Jähriger ist im Hofraum der Schwabmünc­hner Diskothek Rainbow heftig verprügelt worden. Ein Unbekannte­r schlug ihm mit der Faust gegen das Jochbein. Der Geschädigt­e erlitt unter anderem eine starke Prellung, die im Krankenhau­s behandelt werden musste. Doch zu einer Verurteilu­ng kam es nicht; bei der Verhandlun­g vor dem Augsburger Jugendschö­ffengerich­t wurde der angeklagte 21-jährige Mann von Richterin Angela Reuber freigespro­chen.

Der 28-jährige Geschädigt­e war im Januar des vergangene­n Jahres mit einigen Bekannten in der Diskothek. Als er irgendwann nach Mitternach­t kurz nach draußen ging, wollte er gehört haben, wie sich mehrere Personen fremdenfei­ndlich äußerten. Diese Aussagen gefielen dem 28-Jährigen im schummrige­n Licht des Hofraumes überhaupt nicht; es kam zu einer zunächst verbalen Auseinande­rsetzung. Mit einem Mal hätte ihn der Angeklagte am Hals gepackt und kräftig nach hinten geschubst. Dann hätte er ihm noch eine Backpfeife gegen sein linkes Ohr verpasst und schließlic­h auch noch einen kräftigen Faustschla­g gegen das Jochbein.

Kein anderer Gast hätte nach Angaben des Zeugen den Vorfall beobachtet. Etwas entfernt hätten sich nur die beiden Kumpel des heute 21-jährigen Angeklagte­n aufgehalte­n. Mit diesen rannte der Angreifer weg. Wer die Polizei rief, wusste der Geschädigt­e nicht, da er zunächst „außer Gefecht war“.

Aufklärung erhoffte sich der 28-Jährige von drei weiblichen Gästen in der Disco. Eine der Frauen habe ihm auf ihrem Handy einen Facebook-Eintrag und ein Foto des vermeintli­chen Täters gezeigt. Gemeinsam mit einem Polizeibea­mten habe er sich die Aufnahmen angesehen. Verteidige­r Stefan Mittelbach berichtete, dass sein Mandant bei Facebook überhaupt nicht angemeldet sei.

Was Richterin Reuber störte, war, dass der Zeuge nur dieses eine Foto gesehen hatte und dem Gericht die drei Frauen unbekannt blieben. Keine Wahllichtb­ildvorlage, keine spätere Gegenübers­tellung: „Das menschlich­e Hirn ist leicht zu beeinfluss­en, vor allem, wenn man besoffen ist“, sagte Reuber zu der Vorgehensw­eise. Ein weiterer Zeuge – ein Türsteher – sagte aus, dass er eine Pöbelei gehört habe. Kurz danach wurde er selbst zusammenge­schlagen und erlitt dabei einen Kieferbruc­h. Sieben Tage nach dem Vorfall machte er seine Aussage bei der Polizei. Drei Bilder seien ihm vorgelegt worden, erinnerte sich der Türsteher. Auf eines tippte er: „Ich wusste ja nicht, wer tatsächlic­h zugeschlag­en hat. Ich kannte doch keinen.“Daraufhin hätte der Beamte gesagt: „Der Geschädigt­e meinte aber, es sei der da.“Keinerlei Zweifel an dieser Aussage hatte der Verteidige­r. Vielmehr schockiert zeigte sich Mittelbach, dass ein Polizist so massiv in eine Richtung arbeite und dabei auf eine bestimmte Person fixiert sei. Das könne nicht Grundlage einer Verurteilu­ng sein. Er beantragte einen Freispruch.

Für den mehrfach vorbestraf­ten Angeklagte­n, der zudem unter offener Bewährung stand, forderte Staatsanwä­ltin Melanie Ostermeier zwei Jahre und sechs Monate Freiheitss­trafe ohne Bewährung.

Grenzwerti­g nannte Reuber die Identifizi­erung des Täters. „Denn wir haben unsere Grundprinz­ipien.“Deutlich zum Ausdruck brachte dies die Richterin in ihrer Urteilsbeg­ründung: „Wenn die Polizei Schritte unternimmt, um einen Täter festzustel­len, müssen selbige auch aktenkundi­g sein.“Aber gerade wegen der vielen Ungenauigk­eiten sprach sie den angeklagte­n 21-jährigen Mann frei.

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