Prügelei in Schwabmünchner Disco endet ohne Strafe
Ein Mann schlägt einem Gast mit der Faust ins Gesicht, doch zu einer Verurteilung kommt es nicht
Schwabmünchen Ein 28-Jähriger ist im Hofraum der Schwabmünchner Diskothek Rainbow heftig verprügelt worden. Ein Unbekannter schlug ihm mit der Faust gegen das Jochbein. Der Geschädigte erlitt unter anderem eine starke Prellung, die im Krankenhaus behandelt werden musste. Doch zu einer Verurteilung kam es nicht; bei der Verhandlung vor dem Augsburger Jugendschöffengericht wurde der angeklagte 21-jährige Mann von Richterin Angela Reuber freigesprochen.
Der 28-jährige Geschädigte war im Januar des vergangenen Jahres mit einigen Bekannten in der Diskothek. Als er irgendwann nach Mitternacht kurz nach draußen ging, wollte er gehört haben, wie sich mehrere Personen fremdenfeindlich äußerten. Diese Aussagen gefielen dem 28-Jährigen im schummrigen Licht des Hofraumes überhaupt nicht; es kam zu einer zunächst verbalen Auseinandersetzung. Mit einem Mal hätte ihn der Angeklagte am Hals gepackt und kräftig nach hinten geschubst. Dann hätte er ihm noch eine Backpfeife gegen sein linkes Ohr verpasst und schließlich auch noch einen kräftigen Faustschlag gegen das Jochbein.
Kein anderer Gast hätte nach Angaben des Zeugen den Vorfall beobachtet. Etwas entfernt hätten sich nur die beiden Kumpel des heute 21-jährigen Angeklagten aufgehalten. Mit diesen rannte der Angreifer weg. Wer die Polizei rief, wusste der Geschädigte nicht, da er zunächst „außer Gefecht war“.
Aufklärung erhoffte sich der 28-Jährige von drei weiblichen Gästen in der Disco. Eine der Frauen habe ihm auf ihrem Handy einen Facebook-Eintrag und ein Foto des vermeintlichen Täters gezeigt. Gemeinsam mit einem Polizeibeamten habe er sich die Aufnahmen angesehen. Verteidiger Stefan Mittelbach berichtete, dass sein Mandant bei Facebook überhaupt nicht angemeldet sei.
Was Richterin Reuber störte, war, dass der Zeuge nur dieses eine Foto gesehen hatte und dem Gericht die drei Frauen unbekannt blieben. Keine Wahllichtbildvorlage, keine spätere Gegenüberstellung: „Das menschliche Hirn ist leicht zu beeinflussen, vor allem, wenn man besoffen ist“, sagte Reuber zu der Vorgehensweise. Ein weiterer Zeuge – ein Türsteher – sagte aus, dass er eine Pöbelei gehört habe. Kurz danach wurde er selbst zusammengeschlagen und erlitt dabei einen Kieferbruch. Sieben Tage nach dem Vorfall machte er seine Aussage bei der Polizei. Drei Bilder seien ihm vorgelegt worden, erinnerte sich der Türsteher. Auf eines tippte er: „Ich wusste ja nicht, wer tatsächlich zugeschlagen hat. Ich kannte doch keinen.“Daraufhin hätte der Beamte gesagt: „Der Geschädigte meinte aber, es sei der da.“Keinerlei Zweifel an dieser Aussage hatte der Verteidiger. Vielmehr schockiert zeigte sich Mittelbach, dass ein Polizist so massiv in eine Richtung arbeite und dabei auf eine bestimmte Person fixiert sei. Das könne nicht Grundlage einer Verurteilung sein. Er beantragte einen Freispruch.
Für den mehrfach vorbestraften Angeklagten, der zudem unter offener Bewährung stand, forderte Staatsanwältin Melanie Ostermeier zwei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung.
Grenzwertig nannte Reuber die Identifizierung des Täters. „Denn wir haben unsere Grundprinzipien.“Deutlich zum Ausdruck brachte dies die Richterin in ihrer Urteilsbegründung: „Wenn die Polizei Schritte unternimmt, um einen Täter festzustellen, müssen selbige auch aktenkundig sein.“Aber gerade wegen der vielen Ungenauigkeiten sprach sie den angeklagten 21-jährigen Mann frei.