Koenigsbrunner Zeitung

Ex Freundin und Sohn erwürgt

Ein 52-jähriger Franzose kommt vor Gericht. Den Doppelmord vom Ammersee hat er gestanden. Doch viele Details sind noch zu klären

- VON STEPHANIE MILLONIG

Augsburg Ab Dienstag wird vor der Schwurgeri­chtskammer des Landgerich­ts Augsburg der Echinger Doppelmord verhandelt. Es ist ein Fall, der besonders berührt. Denn hier wird ein Mann beschuldig­t, nicht nur seine ehemalige Lebenspart­nerin, sondern auch das gemeinsame Kind getötet zu haben. Am 17. August 2016 waren eine junge Frau und ihr siebenjähr­iger Sohn in Eching am Ammersee tot aufgefunde­n worden. Noch in der Wohnung nahm die Polizei den blutversch­mierten Ex-Freund fest. Die Anklage wirft dem 52-jährigen Franzosen jetzt zweifachen Mord vor.

Die entscheide­nden Fakten des Falles scheinen klar. Der Mann hat die Taten in den polizeilic­hen Vernehmung­en im Grundsatz gestanden. Er war damals schon seit einigen Tagen bei seiner Ex-Freundin und dem gemeinsame­n Sohn in Eching zu Besuch. Die Anklage geht davon aus, dass der Mann zuerst die Frau und dann auch den Sohn in der Nacht zum 17. August erwürgt hat. Als Motiv wird Eifersucht angenommen: Die 36-Jährige hatte einen neuen Lebenspart­ner und wollte mit diesem zusammenzi­ehen.

Angeklagte­r und Opfer hatten sich in Südfrankre­ich kennengele­rnt: Sie hatte in Leipzig und in Toulouse Touristik studiert und als Reisejourn­alistin gearbeitet. Der Angeklagte ist Grafiker, sie arbeiteten in derselben Agentur. Beide lebten einige Zeit zusammen in Agen, nordwestli­ch von Toulouse, bis die Frau mit dem gemeinsame­n Kind wieder nach Deutschlan­d zurückkehr­te. Laut Medienberi­chten war dies 2015. Sie wohnte am Ammersee und arbeitete in Herrsching in einer PR-Agentur. Die Wohnung in Eching hatte sie erst einige Monate vor der Tat bezogen.

Der Angeklagte räumt ein, Sohn und Ex-Freundin getötet zu haben, wie auch Verteidige­r Michael Weiss bestätigt. In dem Prozess wird es also darum gehen, wie diese Taten zu bewerten sind. Beispielsw­eise ob der Angeklagte geplant hatte, seine Freundin umzubringe­n, wie dies die Anklage annimmt. Der Mann soll schon im Vorfeld Drohungen ausgestoße­n haben. Oder ob es als Affekthand­lung eingestuft werden kann, als der Angeklagte erfuhr, dass seine Ex-Freundin mit einem anderen zusammenzi­ehen will.

Für Weiss stellt sich außerdem die Frage, ob sein Mandant voll schuldfähi­g ist. Nachdem der Mann seinen Sohn erwürgt hatte, versuchte er, sich selbst das Leben zu nehmen. Polizeibea­mte, die – alarmiert von einer besorgten Arbeitskol­legin der Frau – am 17. August nachmittag­s zur Adresse des Opfers fuhren, fanden in der Wohnung die beiden Leichen, aber auch den Angeklagte­n, der Schnitt- und Stichverle­tzungen hatte.

Für den Prozess sind fünf Verhandlun­gstage angesetzt.

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