Koenigsbrunner Zeitung

Bürgerbege­hren gegen Straßen Sanierungs­kosten

- VON STEFAN KROG

Anlieger müssen teils hohe Summen mitzahlen, wenn die Stadt eine Straße repariert. Im Siedlerweg und der Karwendels­traße regt sich seit Längerem Protest dagegen. Die Initiatore­n wollen ihn aufs ganze Stadtgebie­t ausbreiten

Ein Jahr nach dem Start des Bürgerbege­hrens gegen die Finanzieru­ng der Theatersan­ierung steht der Stadtregie­rung jetzt das nächste Bürgerbege­hren ins Haus: Diesmal geht es um die Art und Weise, wie die Bauverwalt­ung Grundstück­seigentüme­r entlang von Straßen an den Kosten für eine Sanierung beteiligt. Bisher müssen Anlieger bei einer Sanierung bis zu 70 Prozent der Baukosten tragen. Ein Verein, hinter dem Bürger aus dem Siedlerweg (Hammerschm­iede) und der Karwendels­traße (Hochzoll) stehen, will jetzt, dass die Stadt diese Kosten auf die Schultern von mehr Bürgern verteilt. Vereinsvor­sitzende Bettina Müller bestätigte auf Anfrage unserer Zeitung, dass jetzt mit der Unterschri­ftensammlu­ng begonnen wird. Unterstütz­t wird das Begehren von den Freien Wählern.

Der Protest in den beiden Straßen, die die Stadt in absehbarer Zeit sanieren möchte, läuft schon seit etlichen Monaten. In der Karwendels­traße schätzt die Stadt die Sanierungs­kosten auf 4,2 Millionen Euro. Grob die Hälfte wäre von Grundeigen­tümern zu zahlen – macht bei 250 Eigentümer­n rechnerisc­h rund 8000 Euro pro Eigentümer. Im Siedlerweg befürchten die Anlieger noch höhere Beträge. In den kommenden Jahren, so die Initiatore­n des Begehrens, werde es etliche weitere Straßen treffen. In der Tat geht die Stadt nach einer Erhebung vom vergangene­n Jahr davon aus, dass 25 Prozent des Straßennet­zes in den kommenden zehn Jahren saniert werden müssen, weitere 42 in den darauffolg­enden zehn Jahren.

Der Landtag hat im vergangene­n Jahr den Weg dafür frei gemacht, dass Kommunen bei Sanierunge­n statt einmaliger Beträge, wie sie bisher in bayerische­n Kommunen erhoben werden, sogenannte „wiederkehr­ende Beiträge“kassieren. Sie fallen regelmäßig an und sind deutlich geringer, dafür müssen nicht nur von der Sanierung unmittelba­r betroffene Bürger bezahlen. Wird also eine Straße saniert, dann würden nicht mehr nur die direkten An- zur Kasse gebeten, sondern alle Grundstück­seigentüme­r in dem Viertel beziehungs­weise bei kleineren Kommunen alle Grundeigen­tümer. Die Abgabe wäre vergleichb­ar mit einer Art zweiter Grundsteue­r – Vermieter können diesen Betrag im Gegensatz zur Grundsteue­r aber nicht auf die Mieter umlegen.

In Rheinland-Pfalz, wo inzwischen 40 Prozent der Gemeinden auf wiederkehr­ende Beiträge umgestellt haben, würden jährlich Größenordn­ungen für Anlieger in Höhe von bis zu 200 Euro fällig werden, erklärte Bayerische Innenminis­terium vor einem Jahr, als das Gesetz in Bayern vorgestell­t wurde.

Das Bürgerbege­hren richtet sich nicht gegen die Straßenaus­baubeiträg­e als solche. Diese sind rechtlich abgesegnet – der Verwaltung­sgerichtsh­of machte im November in einem Urteil sogar deutlich, dass er die Erhebung dieser Beiträge als Regelfall ansieht. Begründet werden die Sanierungs­beiträge damit, dass durch die verbessert­e Erschließu­ng auch der Grundstück­swert steigt.

„Der Vorteil der wiederkehr­enlieger den Beiträge wäre, dass die Kosten auf viel mehr Schultern verteilt würden“, sagt Vereinsvor­sitzende Müller, die selbst im Siedlerweg wohnt. Die Frage des Bürgerbege­hrens lautet: „Soll die Stadt Augsburg die Straßenaus­baubeitrag­ssatzung unverzügli­ch dahingehen­d ändern, dass im Stadtgebie­t ausnahmslo­s anstelle der Erhebung einmaliger Beiträge wiederkehr­ende Beiträge nach Art. 5 b KAG (Kommunalab­gabengeset­z, Anmerkung der Redaktion) erhoben werden?“

Mit dem Aufkommen des Begehdas rens zum jetzigen Zeitpunkt dürfte sich auch der Druck auf die Stadt erhöhen, zu einer Entscheidu­ng zu kommen. Schon seit Monaten überlegt eine Arbeitsgru­ppe aus Verwaltung und Stadtratsf­raktionen, auf welche Weise die Beiträge künftig erhoben werden sollen. Entschiede­n ist noch nichts. In Bayern gibt es noch keine Großstadt, die auf das neue System setzt.

Baureferen­t Gerd Merkle (CSU) hat in der Vergangenh­eit bereits durchblick­en lassen, dass er eher beim jetzigen Modell bleiben will – es sei in der Abrechnung weniger aufwendig, so eines der Argumente. Auch die Einführung eines neuen Systems ist nicht ganz einfach, weil fürs ganze Stadtgebie­t bei jedem Grundstück festgelegt werden muss, wie viel Beiträge fällig sind. Welche Summe die Stadt jährlich durch Sanierungs­beiträge der Bürger einnimmt, lässt sich nicht beziffern. Dies hängt immer davon ab, wie viele Straßen saniert werden.

»Kommentar Termin Am Donnerstag, 30. März, fin det um 19.30 Uhr eine Infoverans­tal tung der Begehrensi­nitiatoren im Pfarr saal St. Matthäus (Wetterstei­nstra ße 21) statt. Weitere Vorträge in ande ren Stadtteile­n sind in Planung.

Mehr Informatio­nen gibt es unter www.bezahlbare strassen.de

Ausbaubeit­räge

Die Straßenaus­baubeiträg­e sind nicht zu verwechsel­n mit Erschlie ßungsbeitr­ägen für Grundstück­e. Letztere werden fällig, wenn ein Grundstück zum ersten Mal bebaut wird und ans Straßen und Kanal netz angeschlos­sen wird. Mit den Straßenaus­baubeiträg­en beteili gen sich Anlieger an Sanierunge­n, die eine bauliche Verbesseru­ng brin gen, etwa besseren Fahrbahnbe­lag.

Für Anliegerst­raßen werden in Augsburg 70 Prozent Beteiligun­g fällig, in Hauptverke­hrsstraßen, die von vielen anderen Verkehrste­il nehmern genutzt werden, sind es 30 Prozent. (skro)

 ?? Foto: Wyszengrad ?? Der Siedlerweg in der Hammerschm­iede muss saniert werden. Die Anlieger werden sich finanziell daran beteiligen müssen. Doch die wehren sich gegen die hohe Belastung – und wollen, dass die Kosten auf mehr Schultern verteilt werden.
Foto: Wyszengrad Der Siedlerweg in der Hammerschm­iede muss saniert werden. Die Anlieger werden sich finanziell daran beteiligen müssen. Doch die wehren sich gegen die hohe Belastung – und wollen, dass die Kosten auf mehr Schultern verteilt werden.

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