Diebstahl mit Zange
Eine Frau nahm Kleidung mit. Ein mitgeführtes Werkzeug zählt rechtlich als Waffe
„Es war wie eine Befreiung.“So schilderte eine 48-jährige Frau dem Augsburger Amtsgericht, warum sie in der Augsburger Innenstadt mehrfach gestohlen hatte. Jetzt wurde sie wegen siebenfachen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung plus 700 Euro Geldbuße verurteilt. Verantworten musste sich die Frau wegen „Diebstahls mit einer Waffe“, wie es im Gesetz heißt. Grund: In der Handtasche hatte sie einen Seitenschneider (eine Zange), um Etiketten zu entfernen.
Im Sommer 2016 war die Verkäuferin zum Bummeln in der Stadt. Dann sei es wie ein Zwang über sie gekommen und sie habe ihren ersten Diebstahl begangen – ein Kleidungsstück aus einer Boutique. Wie eine Erleichterung sei es danach gewesen, so die Angeklagte. Weitere Taten folgten. Am 20. August konnten der Frau insgesamt vier Diebstähle in verschiedenen Läden nachgewiesen werden. Die Angeklagte führte eine psychische Erkrankung ins Feld, die bei ihr laut Attest unter anderem zu nicht sinnvollen Einkäufen und Diebstählen geführt habe. Inzwischen sei sie besser auf ihre Medikamente eingestellt. Den Gesamtwert der Beute – vor allem Kleidung und Taschen – bezifferte die Staatsanwaltschaft auf 450 Euro.
Nachdem die Angeklagte vom Ehemann der Boutiquen-Inhaberin überführt und der Polizei übergeben wurde, bezahlte sie die gestohlene Ware. Der Polizei übergab sie die Beute der anderen Diebstähle. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Verurteilung wegen der Vielzahl der Delikte und wegen der Verwendung des Werkzeugs, der Waffe. Anwalt Stephan Eichhorn wandte sich vor allem gegen den Vorwurf der Verwendung einer Waffe. Richterin Martina Triebel verurteilte die Frau wegen Diebstahls in sieben Fällen, darunter mit der Waffe, zu neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung und 700 Euro Buße.