Asylbewerber wütet in Ausländeramt
Weil ein Nigerianer kein Geld mehr erhielt, randalierte der Mann in Schwabmünchen. Jetzt stand er vor Gericht
Schwabmünchen Der 32-jährige Angeklagte war aufgewühlt und verärgert. Seit drei Monaten hatte der Asylbewerber bereits keine staatlichen Leistungen mehr erhalten, das wollte er nicht akzeptieren. So fasste er den Entschluss, sich das Geld zu holen.
Deshalb ging er im September des vergangenen Jahres in das Landratsamt in Schwabmünchen, lief in den zweiten Stock und trat in das Büro 204 ein. Dort wollte der Nigerianer, der vor zwei Jahren nach Deutschland gekommen war, endlich Geld sehen; doch daraus wurde nichts. Statt Geld bekam er die Polizei und das Augsburger Amtsgericht zu sehen, denn der Mann wütete laut Anklage im Ausländeramt und wollte das Büro in Schwabmünchen trotz mehrmaliger Aufforderung auch nicht verlassen.
Als die Polizei eintraf, trat er mit seinen Füßen immer wieder um sich; dabei beschädigte er einen Holztresen. Mit dem Kopf schlug er zudem gegen eine Holzvertäfelung an der Wand. Die Polizisten konnten ihn laut deren Aussage nur unter Einsatz von körperlicher Gewalt zu Boden ringen. Die beiden Beamten legten ihm Handschellen an, riefen einen Kollegen zur Unterstützung und brachten ihn dann zur Polizeiinspektion.
Der Nigerianer sei bereits bei ihrem Eintreffen sehr aufgebracht und aggressiv gewesen, erinnerte sich ein Polizist an den Einsatz. Verletzt worden sind sie bei der Auseinandersetzung aber nicht. Durch die Tritte sei lediglich an dem Mobiliar ein Schaden in Höhe von 100 Euro entstanden.
Der wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigung angeklagte Nigerianer bestritt die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Mittels seiner Dolmetscherin gab er an, dass er von einem der Polizisten rassistisch beleidigt worden sei. Zudem soll der Mitarbeiter des Landratsamtes zu ihm gesagt haben, dass Deutschland „nicht für die Schwarzen“wäre und er hier kein Geld erhalte. Der Angeklagte bezweifelte, dass er etwas kaputt gemacht hätte, denn: „Ich habe gegen nichts getreten.“
Staatsanwältin Melanie Ostermeier beantragte eine sechsmonatige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Da der arbeitslose 32-Jährige im vergangenen Jahr bereits zwei Mal verurteilt wurde, sei eine weitere Geldstrafe ihrer Meinung nach nicht mehr möglich. „Halten Sie sich an die Regeln hier“, sagte Ostermeier zum Angeklagten. Sonst würde er bald ins Gefängnis gehen müssen. Als Bewährungsauflage regte sie 120 Stunden Hilfsdienste an.
Richter Ralf Hirmer verurteilte den Angeklagten, der sich unmittelbar vor dem Urteil für sein Verhalten entschuldigte, zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Wegen der hohen Rückfallgeschwindigkeit sei eine Geldstrafe nicht mehr möglich.
Zudem muss der 32-Jährige die Kosten des Verfahrens tragen. Als Auflage muss der Nigerianer 250 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Tritte gegen das Mobiliar