Streit um verletztes Pferd endet vor Gericht
Der Eigentümer des Tiers kündigt bei dem Königsbrunner Stall fristlos und klagt auf Schadensersatz. Zu Unrecht, sagen die Richter
Königsbrunn/Schwabmünchen Der Streit um ein verletztes Pferd und die Miete für dessen Stall hat zuletzt die Gerichte beschäftigt.
Ein Pferdebesitzer stellte sein Tier, das er für den Reitsport trainierte, in einem Stall in Königsbrunn unter. Mit der Behandlung des Pferdes dort war er aber überhaupt nicht zufrieden. Schon nach acht Wochen holte er das Tier wieder ab, ohne die laut Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist von zwei Monaten einzuhalten. Doch damit hatte es nicht sein Bewenden.
Der Mann warf der Stallbesitzerin vor, sie hätte eine Verletzung am Bein und eine drei Zentimeter tiefe Fleischwunde nicht gesehen und nicht schnell genug behandelt. Er verlangte daher 500 Euro Tierarztkosten. Zudem wollte er 1000 Euro Wertminderung für das Pferd, das er wegen der Verletzungen sieben Wochen lang nicht ausbilden und trainieren konnte. Er verklagte die Stallbesitzerin vor dem Amtsgericht in Schwabmünchen auf Schadensersatz in Höhe von 1500 Euro. Schließlich gab er auf einem GoogleAccount eine schlechte Bewertung für die Beklagte ab. Er warf ihr darin vor, dass auch andere eingestellte Pferde wegen ihrer Nachlässigkeit Infektionskrankheiten bekommen hätten und er sein Pferd in einem anderen Stall „in Sicherheit“bringen musste.
Dies wollte die Beklagte nicht hinnehmen. Sie erhob ihrerseits Widerklage gegen den Eigentümer des Pferdes. Sie wollte die Miete für noch zwei Monate in Höhe von 760 Euro, da der Kläger die Kündigungsfrist hätte einhalten müssen. Außerdem sollte er alle Behauptungen im Internet löschen, da diese für sie geschäftsschädigend seien.
Das Gericht gab der Stallbesitzerin Recht. Es wies die Klage ab und verurteilte den Kläger im Gegenzug zur Zahlung der Miete. Nach dem Vertrag, den die Parteien über das Einstellen des Pferdes abschlossen hatten, haftet die Beklagte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Besitzer konnte nicht beweisen, dass sie das Pferd trotz Verletzungen einfach in der Pferdebox habe stehen lassen. Deswegen hatte er
Kläger muss noch Miete zahlen
auch kein Recht zur fristlosen Kündigung und wurde verurteilt, noch zwei Monate Miete zu zahlen. Auch die negative Bewertung im GoogleAccount muss er löschen, da er die darin aufgestellten Behauptungen nicht beweisen konnte.
Gegen dieses Urteil legte der Kläger vor dem Landgericht Augsburg Berufung ein. Er hatte aber nur wenig Erfolg. Die Stallbesitzerin muss sich lediglich für die beiden Monate, in denen das Pferd nicht mehr bei ihr war, ersparte Aufwendungen für das Ausmisten und die Pflege anrechnen lassen.
Die vom Kläger zu zahlende Miete ermäßigt sich damit auf 570 Euro. Ansonsten blieb es bei der Entscheidung des Amtsgerichts. Das Urteil ist rechtskräftig.