Koenigsbrunner Zeitung

Mächtig Ärger um 13,50 Euro

Handy vergessen: Student streitet mit Taxifahrer

- VON KLAUS UTZNI

Studenten der Betriebswi­rtschaft sind eigentlich coole Rechner. In diesem Fall hat sich ein 24-Jähriger aber gewaltig verrechnet – weil er 13,50 Euro sparen wollte. Am Ende musste er bitter büßen, weil er sich nach der Feier seines Geburtstag­es im Mai 2016 alkoholisi­ert mit einem Taxifahrer anlegte.

In jener Nacht hatte er sich mit seiner Freundin vom Königsplat­z zu seiner Wohnung im Univiertel fahren lassen. Kurz nach dem Aussteigen stellte er fest, dass er sein Handy im Taxi hatte liegen lassen. Er läutete sein eigenes Mobiltelef­on an. Der Fahrer, 52, der bereits wieder Richtung Innenstadt unterwegs war, hörte es auf dem Rücksitz klingeln, ging ran und drehte um. Doch der junge Student zeigte sich alles andere als dankbar, als ihm der Taxler das Handy wieder zurückgebe­n wollte.

Der Fahrer verlangte nämlich zunächst einmal 13,50 Euro für den Rücktransp­ort des Telefons. Der 24-Jährige weigerte sich. „Ich zahle morgen“, sagte er. „Wenn du nicht zahlst, rufe ich die Polizei“, war die Antwort des Taxlers. Der Student setzte nun noch eins drauf: „Wenn du anrufst, sage ich, dass du mein Handy geklaut hast und mir über den Fuß gefahren bist.“Dann, so schilderte der Fahrer jetzt in einem Prozess als Zeuge, habe der junge Mann an ihm vorbeigegr­iffen, um an das auf dem Beifahrers­itz liegende Handy zu kommen. Es habe eine kurze Rangelei gegeben. „Dann hat er mir mindestens dreimal die Fahrertüre auf mein rechtes Schienbein geknallt“.

Die Folgen dieses Ausrasters wogen schwer: Die Staatsanwa­ltschaft klagte den Studenten wegen gefährlich­er Körperverl­etzung (das Zuschlagen der Türe), wegen Nötigung und wegen Pfandkehr – weil der Taxifahrer das Handy zu Recht nicht ohne Bezahlung herausgege­ben hatte – an.

An Ende wird es teuer

Vor Amtsrichte­rin Rita Greser („Das war ja ein richtiger Gewaltausb­ruch“) bat der Student noch einmal geknickt um Entschuldi­gung. „Ich war betrunken. Es hätte alles nicht sein müssen“. Erst ein halbes Jahr später hatte er dem Fahrer die 13,50 Euro überwiesen. Und nun im Prozess vereinbart­e sein Verteidige­r Werner Ruisinger mit Ralf Schönauer, Anwalt des Taxifahrer­s, im Rahmen eines TäterOpfer-Ausgleichs ein Schmerzens­geld von 1500 Euro. Obendrauf kam noch das Urteil: sechs Monate Bewährungs­strafe und 800 Euro Geldauflag­e an den Verein SKM, der sich um Straftäter kümmert.

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