Straßenausbau: Was ist für die Bürger günstiger?
Einmalige oder wiederkehrende Beiträge: Die Stadt rechnet am Beispiel der Firnhaberau aus, wie viel 2000 Grundstückseigentümer in dem einen oder anderen Fall zu bezahlen hätten
auf diese Weise auf deutlich mehr Schultern und gleichmäßiger über die Zeit verteilt. Höhere fünf- oder sechsstellige Summen auf einmal bezahlen zu müssen, überfordere manchen Eigentümer.
Die Stadt ist noch unentschlossen, welchen Weg sie gehen soll. Seit vergangenem Jahr steht Kommunen rechtlich die Möglichkeit offen, auf wiederkehrende Beiträge umzustellen. Die Verwaltung verweist aber darauf, dass bei wiederkehrenden Beiträgen auch Grundeigentümer für Straßen zahlen müssten, zu denen sie gar keinen Bezug haben und die mehrere hundert Meter entfernt sind. Eine Entscheidung über das künftige Vorgehen hat der Stadtrat noch nicht getroffen.
Es sei jedenfalls nicht seriös zu behaupten, dass man bei einmaliger Zahlung 20 000 Euro bezahlen muss und bei wiederkehrenden Beiträgen jährliche Kosten von 80 Euro anfallen, so Baureferent Gerd Merkle (CSU). Seitens der Initiatoren des Begehrens werden solche Zahlen in den Raum gestellt, die sich auf die Kostenabrechnung der Stadt Pirmasens berufen, wo bereits nach wiederkehrenden Beiträgen abgerechnet wird. Für Augsburg gibt es aber noch keine derartigen Vergleichszahlen.
Die brauche man aber als Entscheidungsgrundlage, so Merkle. Nun wird, um ein Beispiel zu haben, exakt berechnet, welche Kosten auf die Anlieger im Siedlerweg zukämen und auf die Grundeigentümer in anderen Straßen in der Firnhaberau, die in den kommenden fünf Jahren saniert werden müssen. Alternativ wird für einen Fünf-Jahres-Zeitraum auch berechnet, was passieren würde, wenn man die Kosten auf alle 2000 Grundeigentümer im Stadtteil umlegen würde.
„Das wird ein riesiger Aufwand“, so Merkle. Vermutlich werde es einen sechsstelligen Betrag kosten, diese Berechnung an ein externes Büro zu vergeben. „Aber es ist gut angelegtes Geld, weil es hilft, den Frieden in der Stadt zu erhalten.“
Bayerische Kommunen sind gehalten, Grundstückseigentümer an den Kosten zu beteiligen, wenn sie eine Straße vor deren Haustür erneuern. Begründet wird das damit, dass die Eigentümer einen Nutzen aus einer besseren Erschließung ziehen. In reinen Anliegerstraßen müssen Grundeigentümer 70 Prozent der Sanierungskosten tragen, bei Hauptverkehrsstraßen zahlt die öffentliche Hand hingegen deutlich mehr, weil sie stärker von der Allgemeinheit genutzt werden. Ausschlaggebend für den Betrag bei einzelnen Grundeigentümern sind die Größe des Grundstücks und die Zahl der Wohngeschosse.