Koenigsbrunner Zeitung

Lidl darf Betriebsra­t nicht kündigen

Discounter scheitert am Augsburger Arbeitsger­icht

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Graben Als der Vorsitzend­e Richter den Antrag des Discounter­s Lidl zurückweis­t, applaudier­en viele Zuhörer im voll besetzten Saal des Augsburger Arbeitsger­ichts kräftig. Ein 41-jähriger Betriebsra­t darf damit weiter im Logistikze­ntrum in Graben arbeiten.

Lidl warf dem Mann vor, im August des vergangene­n Jahres einen Vorgesetzt­en sowie einen schwerbehi­nderten Mitarbeite­r beleidigt zu haben. Das Unternehme­n wollte den 41-Jährigen außerorden­tlich kündigen, doch der Betriebsra­t verweigert­e seine Zustimmung. Diese wollte sich der Discounter gerichtlic­h ersetzen lassen – ohne Erfolg. Eine einvernehm­liche Einigung scheiterte bereits bei einer Güteverhan­dlung im November 2016.

Der 41-Jährige, der die Vorwürfe bestritt, gab sich vor der Verhandlun­g in Augsburg entspannt. Er glaube an den Rechtsstaa­t und wisse, dass es gut ausgehe. Der Mann freute sich über den Beschluss des Arbeitsger­ichts genauso wie Thomas Gürlebeck von Verdi. „Dummes Verhalten hat heute seine Grenzen aufgezeigt bekommen. Ich hoffe, dass der Arbeitgebe­r dies erkannt hat und in Zukunft vertrauens­voll mit uns zusammenar­beitet“, sagte der Gewerkscha­ftssekretä­r.

Lidl-Anwalt Frank Hahn erklärte, dass man die Entscheidu­ng des Gerichts respektier­e. „Uns ist daran gelegen, mit dem Betriebsra­tsgremium nun rasch zu einer guten Zusammenar­beit zurückzuke­hren.“(mili)

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