Mehr Platz unter neuer Bahnbrücke
Wehringen beteiligt sich mit 1,3 Millionen Euro am Ausbau und will an der Verbindungsstraße nach Oberottmarshausen eventuell einen Radweg anlegen. Auch Friedhofsgebühren bleiben Thema
Wehringen Ein großes Projekt wird zwar erst 2019 bei Wehringen umgesetzt, fordert aber bereits jetzt erste Weichenstellungen. „Es geht um die Bahnunterführung an der Ortsverbindungsstraße nach Oberottmarshausen“, teilte Bürgermeister Manfred Nerlinger dem Gemeinderat mit. „Die Bahn hat uns erklärt, dass die Brücke dort 2019 neu gemacht werden soll. Eine genau baugleiche Brücke würde uns nichts kosten, aber wenn wir Änderungen möchten, müssen wir uns an den Kosten beteiligen.“Dafür machte die Firma Arnold Consulting AG in der Gemeinderatssitzung einige Vorschläge. Der Ist-Zustand: Die bisherige Unterführung hat eine unzureichende Fahrbahnbreite, eine Höhenbeschränkung auf 3,50 Meter, es besteht Überflutungsgefahr bei Starkregen und Gegenverkehr ist hier nicht möglich.
Eine neue Unterführung soll künftig eine Breite von 9,50 Metern und eine Höhe von 4,50 Metern haben. Die Fahrbahnbreite soll 6 Meter zuzüglich Banketten von einem Meter Breite haben. Ein integrierter Rad- und Gehweg soll auf der Südseite das neue Ensemble vervollständigen.
Über die Finanzen gab Bürgermeister Manfred Nerlinger Auskunft: „An Straßenarbeiten fällt eine Netto-Summe von 520000 Euro an. Dazu kommt noch mal ein Anteil von rund 700 000 Euro für die Brücke. Insgesamt wird uns dieses Projekt rund 1,3 Millionen Euro kosten.“Es werde also ein Millionenprojekt für die Gemeinde werden. Eine Förderung dafür sei allerdings fraglich, denn „dafür müssten täglich rund 3000 Fahrzeuge die Straße benutzen und das ist sehr unwahrscheinlich“, schmunzelte der Bürgermeister.
Fragen gab es von den Gemeinderäten beispielsweise zu einer späteren Fortführung des Radwegs (Max Schuler), die durchaus in einigen Jahren theoretisch und technisch möglich wäre. Gemeinderat Helmut Zott regte an, den Radweg gleich nicht nur auf Höhe der Unterführung sondern bis zum Anschluss auf die bisherige Fahrbahn fortzuführen. Darüber soll aber erst im Laufe der Planungen entschieden werden. „Jetzt gilt es erst einmal nur, die Fahrbahnbreite für uns und die Deutsche Bahn festzulegen, damit weiter geplant werden kann“, so Bürgermeister Nerlinger. Zweiter Bürgermeister Karl-Heinz Geißlinger regte an, auch darüber zu diskutieren, ob überhaupt ein Rad- und Gehweg entlang dieser Straße fortgeführt werden sollte. „Wir haben den Feldweg in der Verlängerung der Bahnstraße, der auch schon drei Gewanne weit geteert ist“, erklärte er. Gemeinderat Wilhelm Stegmann und Bürgermeister Manfred Nerlinger sprachen sich aber aus Sicherheitsgründen gegen diese Möglichkeit aus. Sie sei zu weit weg vom Verkehr. Für mehr Sicherheit stehe ein Radweg entlang der Gemeindestraße. Und zur Sicherheit sollen hier im neuen Bauabschnitt auch gleich Leerrohre für eine spätere Beleuchtung (Helmut Zott) eingeplant werden.
Mit einer finanziellen Unterstützung des Modellflugclubs Wehringen endete die jüngste Gemeinderatssitzung in Wehringen. Einstimmig beschloss der Gemeinderat, dass der neue Aufsitzmäher des Modellflugclubs mit 7000 Euro bezuschusst wird. „Das neue Gerät für das weitläufige Gelände kostet 13 000 Euro“, erklärte Bürgermeister Manfred Nerlinger. Er ersetzt ein zehn Jahre altes Gerät.
Ein weiterer Punkt war die Gebührensatzung des Wehringer Friedhofs. Schon in der vorhergehenden Sitzung wurde darüber diskutiert. Gemeinderat Helmut Zott hatte nach der Zusammensetzung der Gebühren gefragt, wollte damit aber keine Gebührenerhöhung angemahnt wissen. Amtsleiter Andreas Euba gab nun die neuen Kalkulationen an die Versammlung weiter. „Wir haben die Kosten für die Erdurnengräber auf 100 Euro und für Urnenwandgräber auf 150 Euro für zehn Jahre Ruhefrist festgelegt“, so Euba. Der niedrigere Betrag für die Erdurnengräber solle einen Anreiz schaffen, sich dafür zu entscheiden. Die damit einhergehende Gebührenerhöhung für die Urnenwandgräber ist den höheren Herstellungskosten geschuldet. Die Unterhaltsgebühr beträgt bei beiden Grabarten 30 Euro jährlich. Dazu kommen die einmaligen Kosten für die Abdeckplatten, die beim Urnenwandgrab 250 Euro und beim Erdurnengrab 350 Euro betragen. Der neuen Gebührensatzung wurde einstimmig zugestimmt.