Kindergarten soll saniert werden
Die Gemeinde Mittelneufnach muss wählen, wofür es Geld vom Staat will. Fünf Möglichkeiten wecken Ideen
Mittelneufnach Insgesamt fünf Möglichkeiten gab es für die Gemeinde Mittelneufnach, sich am Kommunalinvestitionsprogramm der Regierung von Schwaben zu beteiligen. Einfach war es daher für den Gemeinderat nicht, Nutzen und Kosten gegeneinander abzuwägen. Und das so schnell wie möglich. „Die Regierung von Schwaben drängt auf eine schnelle Entscheidung, da offenbar weitere Zuschussmittel zur Verfügung stehen“, erklärte Bürgermeisterin Cornelia Thümmel und fügte hinzu, dass das Projekt „Revitalisierung des alten Bahnhofs“zwar für das Förderprogramm ausgewählt wurde, die Umsetzung jedoch für die Gemeinde nicht möglich ist.
Entschieden haben sich die Räte nach eingehender Beratung dafür, einen Zuschuss für die energetische Sanierung des Kindergartens zu beantragen. Die förderfähigen Kosten betragen knapp 97 000 Euro, die mögliche Förderung liegt bei 87000 Euro. Saniert werden sollen die Außenfassade sowie die Decken des Kindergartengebäudes. Dieses Projekt ist eines der fünf Möglichkeiten, für die die Gemeinde einen Zuschuss bekommen kann. Entscheiden mussten sich die Räte zwischen einem Zuschuss für eine energetische Sanierung des Gemeindezentrums oder des Kindergartens. Gelder könnten aber auch für einen behindertengerechten Zugang des Gemeindezentrums oder aber auch für die Schwellenbeseitigung und Anbringung eines Aufzugs im Kindergarten fließen. Gegen eine Sanierung des Gemeindezentrums sprachen sich die Räte aus, weil für die Gesamtkosten von 240 000 Euro lediglich Fördergelder von 90000 Euro fließen würden. Denn förderfähig wären nur Kosten von 180 000 Euro.
Der Haken an der Sache ist aber vor allem, dass die Regierung die Sanierung nur dann bezuschusst, sofern auch gleichzeitig die Heizung ausgetauscht wird. Die Gemeinderäte hatten auch Zweifel, ob mit dieser Geldsumme alle erforderlichen Maßnahmen überhaupt umgesetzt werden könnten. Zweiter Bürgermeister Bernhard Kugelmann gab zu bedenken, dass seiner Meinung nach, eine Sanierung des Gemeindezentrums als „Schnellschuss“nicht geeignet wäre. Auch die Anbringung eines Außenaufzugs am Gemeindezentrum, für die es Fördergelder in Höhe von gut 60 000 Euro geben würde, erschien den Räten nicht sinnvoll.
Thümmel schlug daher vor, einen Zuschuss für eine energetische Sanierung des Kindergartens, jedoch ohne Anbringung eines Aufzugs, einzureichen. Ratsmitglied Gottfried Wenger wiederum warf die Frage in den Raum, ob die Räumlichkeiten im zweiten Stock des Gebäudes genutzt werden könnten, sofern ein Aufzug eingebaut wäre. Diesem Vorschlag stimmten die anderen Mitglieder des Gremiums nicht zu, sondern zweifelten vielmehr, ob die veranschlagten Kosten für eine Sanierung reichen würden. Sie beantragten daher, dass die Kostenkalkulation nochmals überprüft werden solle, und stimmten der Kindergartensanierung, die wahrscheinlich in einigen Jahren sowieso hätte durchgeführt werden müssen, zu.
Ein weiteres Thema war der Neuerlass der Wasserabgabesatzung. Denn der Zweckverband Staudenwasser beabsichtigt die Verwendung von elektronisch auslesbaren Wasserzählern. Bei einem Beitritt der Gemeinde Mittelneufnach zum Zweckverband überprüft dieser dann, auf welchem technischen Stand die Wasserzähler sind. Mit dieser neuen Satzung ist die Gemeinde berechtigt, bei Austausch eines defekten Wasserzählers oder bei einem turnusgemäßen Austausch den Einbau eines digitalen Wasserzählers zu verlangen. Die Räte stimmten dem zu. Verschoben haben die Räte die Abstimmung über den Antrag der Faschingsgesellschaft Neufnarria für einen Kostenzuschuss zum Empfang nach dem Faschingsumzug. Sie baten um Offenlegung der Ein- und Ausgaben.